Konsolidierung der KIS-Systeme und Ertüchtigung der digitalen Dienste im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 2-6)
Erzgebirgsklinikum gGmbH · Annaberg-Buchholz, Sachsen
Aktenzeichen ERZ-KHZG-KISveröffentlicht 10.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
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- Wartungsverlängerung NutanixLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Pillnitzer Platz 3, 01326, DresdenFrist 12.11.2026
- ServerUniversität Leipzig · LeipzigFrist 16.11.2026
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Annaberg-Buchholz09456, Erzgebirgskreis, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Konsolidierung der KIS-Systeme und Ertüchtigung der digitalen Dienste im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 2-6) für die Erzgebirgsklinikum gGmbH
Beschreibung des Loses
Die Erzgebirgsklinikum gGmbH gewährleistet mit ihren vier Krankenhausstandorten Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau eine umfassende medizinische Versorgung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Als kommunales Haus der Regelversorgung versteht sich das Erzgebirgsklinikum als zentraler Dienstleister für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Erzgebirge. Mit über 2.500 hochqualifizierten Mitarbeitenden und 955 stationären Betten versorgt das Klinikum jährlich etwa 34.000 stationäre und 205.000 ambulante Patienten. Die bisherige IT-Systemlandschaft im klinischen Bereich ist historisch gewachsen und durch heterogene KIS-Systeme geprägt. Während am Standort Annaberg-Buchholz NEXUS KIS als Krankenhausinformationssystem (KIS) und Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) eingesetzt wird, befinden sich an den weiteren Standorten Stollberg, Zschopau und Olbernhau noch Systeme auf Basis von SAP i.s.h. und Cerner i.s.h.med, die zum Ende 2027 abgekündigt wurden. Vor diesem Hintergrund soll die bestehende Systemlandschaft vereinheitlicht, auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert und funktional zur Gewährleistung der digitalen Dienste im Sinne der Kran-kenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) in den Fördertatbeständen 2 bis 6 erweitert werden.
Ziel des Projekts ist: - die Konsolidierung der KIS-Systeme auf eine einheitliche, zukunftsfähige Plattform, - die Migration der Standorte Stollberg, Zschopau und Olbernhau auf das am Standort Annaberg-Buchholz etablierte NEXUS-KIS inklusive Abrechnungslösung als eigenständige Standort-Mandanten der Erzgebirgsklinikum gGmbH, - sowie die Ertüchtigung der digitalen Dienste in den Bereichen Pflege- und Behandlungsdokumentation gemäß den Fördertatbeständen 2 bis 6 KHSFV an allen Standorten und alle Mandanten der Erzgebirgsklinikum gGmbH. Das Projekt trägt somit unmittelbar zur Digitalstrategie des Erzgebirgsklinikums bei und verfolgt das Ziel, die Qualität der Patientenversorgung, die Prozesssicherheit sowie die Interoperabilität der klinischen Informationssysteme nachhaltig zu erhöhen.
Gegenstand ist die Planung, Implementierung und Integration einer einheitlichen Krankenhausinformationssystem-Landschaft für alle vier Standorte des Erzgebirgsklinikums unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere:
1. Ertüchtigung des bestehenden KIS/KAS am Standort Annaberg-Buchholz um Module und Funktionalitäten der Pflege- und Behandlungsdokumentation einschließlich Interoperabilität, mobile Dokumentation, Medikationsworkflow, Befundkommunikation, Entscheidungsunterstützung und Patienteninteraktion gemäß den Fördertatbeständen 2 bis 6 KHSFV,
2. KIS/KAS-Migration der weiteren Standorte Stollberg, Zschopau und Olbernhau auf Basis des ertüchtigten Mandanten Annaberg-Buchholz,
3. Herstellung der Interoperabilität zu bestehenden Subsystemen (siehe Anlage Schnittstellenliste),
4. Schaffung einer durchgängigen digitalen Dokumentationskette über alle Versorgungsebenen hinweg (stationär, teilstationär, ambulant),
5. Bereitstellung der benötigten Hardware auf dem aktuellen Stand der Technik zur Sicherstellung eines performanten und zukunftsfähigen Betriebs des Gesamtsystems,
6. Erbringen von Systemserviceleistungen, Projektmanagement, Schulung, Implementierungsleistungen zur Errichtung und Betrieb des Gesamtsystems für 60 Monate.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt den funktionalen Leistungsumfang des Vorhabens, legt die zu erreichenden Ergebnisse und Systemmerkmale fest, ohne konkrete technische oder produktspezifische Vorgaben zu machen.
Gegenstand nach CPV
- 48814400Klinisches InformationssystemHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten na … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Nexus Deutschland GmbH, Donaueschingen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz
- Kontakt
- vergaben@
promedtheus.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- pdv-systeme Sachsen GmbH2 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6b63280e-4381-4d83-be26-8c1ce4c0b380.