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Labordienstleistungen an Kartoffelproben (Bakterien und Viren)

Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft · Freising, Bayern

Aktenzeichen 2023CC000004veröffentlicht 08.11.2023erstmals 08.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1040 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Freising.

Alle Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
5 Jahre01.06.2024 – 31.05.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Freising85354, Landkreis Freising, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    vor 35 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 34 Monaten
  5. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Bayern vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) vergibt die Durchführung des 1. Screeningtests der Untersuchung von Kartoffelproben auf Bakterielle Ringfäule (Clavibacter sepedonicus, Cs), Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum, Rs) und Kartoffelviren (PLRV, PVM, PVY). Im Arbeitsschritt 1 sind pro Jahr 1800 Kartoffelproben mit je 210 Knollen für den Nachweis von RNA und DNA aufzubereiten und anschließend zu entsorgen. Im Arbeitsschritt 2 sind 900 Proben in jeweils 12 Unterproben mit der qPCR auf Viren (PLRV, PVM, PVY) zu untersuchen. Im Arbeitsschritt 3 sind 1800 Proben mit PCR auf Cs und Rs zu testen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)- Nachweis über das bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Eine Datei, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. - Erklärung gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2017/625 als amtliches Labor oder gleichwertig - Erklärung … ganz lesen- Eine Datei, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. - Erklärung gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2017/625 als amtliches Labor oder gleichwertig - Erklärung über die Arbeit des Labors nach der Norm EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig und Akkreditierung von einer anerkannten Akkreditierungsstelle, die im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 oder gleichwertig tätig ist - Erklärung über die Benennung des Labors gemäß Art. 60 der Verordnung (EU) 2016/2031 als geschlossene Anlage oder Quarantänestation oder gleichwertig. Sollte diese Benennung nicht vorliegen, so müssen Sie zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einreichen, aus der hervorgeht, dass die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, damit Ihr Labor im Auftragsfall sofort entsprechend benannt werden kann. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen. - Erklärung über eine Akkreditierung gemäß Art. 3 (EU) 2021/1353 oder gleichwertig für den Nachweis für mindestens EINE Kartoffelvirusart über qPCR. Sollte diese Akkreditierung nicht vorliegen, so müssen Sie zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Akkreditierung im Laufe der ersten 2 Jahre nach der Auftragsübernahme abschließend erworben wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern. - ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG ge … ganz lesenLeistung: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Anschrift
Vöttinger Straße 38, 85354 Freising
Kontakt
poststelle@lfl.bayern.de
Auskünfte
Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenzentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 719 (Labordienste) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 28.12.2023 auf 03.01.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 03.01.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.12.2023 auf 28.12.2023 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 12.12.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee1b3bf8-4801-4378-838b-a35a8e63f7b3.