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L23 BÜ Beseitigung, 1.BA L386 - Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und sachliche Prüfung der Nachträge

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder) · Hoppegarten, Brandenburg

Aktenzeichen FF.332.02-77/2025veröffentlicht 17.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 393 Tagen abgelaufen

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in 14 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und ein Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Untersuchung umfasst den Neubau der L23 Abs. 100 Km 1+250 bis 1+985. Weiterhin ist der Neubau des ca. 1 km langen östlichen Abschnittes der L386 Bestandteil der Baumaßnahme. Die Baumaßnahme der L23 verläuft ab dem Knoten KP05 (ca. L386 Bau-km 2+634,532) in nördlicher Richtung als planfreie Querung der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt (Oder). Hierzu wird der Straßenverlauf der L23 im Bahnübergangsbereich in östlicher Richtung verzogen. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung eines Brückenbauwerkes BW 1b, einer Stützwand BW 1c, zwei Versickerungsbecken, sowie die Errichtung von zwei temporären Stützwänden BW 2 und BW 1a erforderlich. Des Weiteren ist für den Bau des BW 1b die Herstellung eines Traggerüstes notwendig. Der Bau der temporären Stützwände in den Bauwerken 1a und 2 wird erforderlich um den Umleitungsverkehr am Dammbauwerk des BW 1b vorbeizuführen. Die temporären Stützwände werden als Spundwand hergestellt und nach Errichtung des Brückenbauwerkes wieder zurückgebaut. Die Baumaßnahme an der L 386 erstreckt sich vom Einmündungsbereich der bestehenden L23 bis zum geplanten Bauwerk 3 der L 386. Die L 23 wird zwischen dem Knotenpunkt mit der L 386 und dem Anschluss an den Bestand einbahnig neu gebaut. In den Kreuzungsbereichen der Knotenpunkte 6 und 7 sind abschnittsweise zusätzliche Linksabbiegestreifen erforderlich. Über die gesamte Ausbaulänge der L23 wird ein baulich getrennter Geh- und Radweg in Trassenrichtung links neben der Fahrbahn geführt. Die bestehende ÖPNV-Haltestelle am Bahnhof Fangschleuse wird an den neu geplanten Bahnhof Fangschleuse verlegt. Bis zur Schließung des alten Bahnhofes muss die Aufrechterhaltung der Bushaltestellen erfolgen. Aus Sicht der Verkehrsführung auf der Straße ist der Bahnübergang bis zur Verkehrsaufnahme der niveaufreien Querung aufrecht zu erhalten. Es werden ggfs. Zwischenbauzustände für eine Teilaufrechterhaltung und Vollsperrung der jeweiligen Verkehrsanlagen erforderlich. Die Verschwenkung der Straßenüberführung nach Osten bedingt einen Eingriff in vorhandene Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes "Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet". Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wurde die Befreiung von den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes erwirkt. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Im Zuge der Baumaßnahme werden folgende Knotenpunkte neu angelegt: - KP05 - Plangleicher Knotenpunkt L386 / L23 - KP06 - Plangleiche Einmündung L23 / Fangschleuse Süd - KP07 - Plangleiche Einmündung L23 / Fangschleuse Nord Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 1 Baufeldfreimachung > kein Vertragsbestandteil - Los 2.1 Straßenbau - Los 2.2 Bauwerke - Los 3 FRS und Aufsetzleitpfosten - Los 4 Markierung und Beschilderung - Los 5 Verkehrssicherung Gegenstand des Vertrags der OBL sind die Lose 2.1 bis 5. Gegenstand des Vertrags öBÜ Strecke sind die Lose 2.1, 3, 4 und 5. Bei den beigefügten Unterlagen zum Los 2.1 handelt es sich um Vergabeunterlagen keine Ausführungsunterlagen. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar/Preis100 %
Preis
Honorar/PreisDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, welches die genannten Mindeststandards erfüllt und die niedrigste Wertungssumme (in EUR netto) aufweist. Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
25 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote sind ausschließlich über das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHL4Q# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf de … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHL4Q# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist erforderlich um die Vergabeplattform für die Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro proVIA, Beelitz5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.10.2025

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