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B1 Oderbrücke Küstrin - Landschaftspfleg. Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH-Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder) · Hoppegarten, Brandenburg

Aktenzeichen FF.324.03-28/2026veröffentlicht 04.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 127 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar/Preis40 %
  • Sprachkenntnisse AN20 %
  • Referenzen LBP Fachplaner 115 %
  • Referenzen LBP Fachplaner 215 %
  • Referenzen FFH-VP Fachplaner 15 %
  • Referenzen FFH-VP Fachplaner 25 %

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Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

B 1, Oderbrücke Küstrin - Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH- Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren

Beschreibung des Loses

Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Erneuerung der Oderbrücke Küstrin. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Darüber hinaus umfasst die Planung die Anbindung an das bestehende Netz sowie den Rückbau des Altbestands. In diesem Zuge ist für das vom Projekt betroffene deutsche Hoheitsgebiet ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Als besondere Leistungen treten u.a. hinzu: - Zuarbeit zur Voruntersuchung im Rahmen der Vorplanung - Zuarbeit zum Feststellungsentwurf und Genehmigungsverfahren Darüber hinaus sind folgende Fachbeiträge sind zu erstellen und einzubinden: - Artenschutzbeitrag - 2 FFH-Verträglichkeitsprüfungen Für diese begleitenden Fachbeiträge liegen den Ausschreibungsunterlagen separate Leistungsbeschreibungen bei. Der Planungsraum (blaues Polygon) mit einer Größe von ca. 13 ha erstreckt sich in der Länge vom Kietzer Vorflutkanal bis zur Oder und in der Breite vom Bahndamm bis zur Detlefsenstraße. Mit roten Strichen ist die Lage der neuen Trasse dargestellt. Der Planungsraum weist Überschneidungen mit den umliegenden Schutzgebieten NSG bzw. FFH-Gebiet Oderinsel Küstrin-Kietz (rot eingefärbt) und SPA-Gebiet Mittlere Oderniederung (schraffiert) auf. 2. Beschreibung des Bauvorhabens Projektbezeichnung: B 1, Oderbrücke Küstrin Brückenbauwerk Die Vorzugsvariante sieht eine zweifeldrige Balkenbrücke über die gesamte Flussaue vor. Das Flussbett der Oder wird dabei vom Widerlager auf deutscher Seite bis zum Mittelpfeiler auf polnischer Seite durch ein Feld komplett überspannt. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil am Bauwerk umfasst ein Widerlager und 57 m Überbau. Fahrbahn Die B 1 ist im Planungsbereich der Verbindungsfunktionsstufe II nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) zugeordnet. Die Ausbauparameter erfolgen für den außerhalb einer Ortsdurchfahrt liegenden Straßenabschnitt nach der Entwurfsklasse 2 der Richtlinien für Landstraßen (RAL), hier mit einer Gesamtbreite von 11,50 m. Für die Trassierung der Rampe steht der Bereich zwischen den Zwangspunkten Bauwerk der B 1 über den Vorflutkanal und der geplanten Brücke zur Verfügung. Stützwand Wegen der Näherung zum Bahndamm soll der Straßendamm der B 1 auf der nördlichen Seite durch eine Stützwand begrenzt werden. Nebenanlagen Auf der südlichen Seite soll ein Geh-/Radweg in einer Ausbaubreite von 3,00 m über die Oderbrücke geführt werden. Die Weiterführung dieser Anlage bis zur kommunalen Detlefsenstraße ist ebenfalls Planungsbestandteil. Die zu planende Geh-/Radwegtrasse ist Teil des R1 Radweges mit Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg. Zur Ermöglichung von Einreisekontrollen durch die Bundespolizei sollen Aufstellflächen angeordnet werden. Einmündungen, Zufahrten, Zugänge Der Knotenpunkt B 1/Detlefsenstraße soll in seiner Geometrie überprüft und gegebenenfalls als Planungsbestandteil angepasst werden, ebenso wie die Erschließung benachbarter Flächen z. B. der Wartungsweg der DB sowie einiger privater Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rückbau von Teilen der bestehenden B 1. Entwässerung Die Entwässerung der gesamten Oderbrücke erfolgt gesondert zur polnischen Seite. Für die Verkehrsanlagen auf deutscher Seite werden im Rahmen der Entwurfsplanung Entwässerungslösungen erarbeitet. Rückbau/Abriss Im Zuge des Vorhabens soll die Bestandsbrücke zurückgebaut werden. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil umfasst ein Widerlager, einen Pfeiler und 52 m Überbau. Die zur Bestandsbrücke führende Fahrbahn soll ebenfalls zurückgebaut werden. Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Honorar/Preis40 %
Sprachkenntnisse AN20 %
Referenzen LBP Fachplaner 115 %
Referenzen LBP Fachplaner 215 %
Referenzen FFH-VP Fachplaner 15 %
Referenzen FFH-VP Fachplaner 25 %
Preis
Honorar/PreisDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in EUR netto). Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Sprachkenntnisse ANWeitere Erläuterung: - 5 Punkte erhält der Bieter, wenn er nachweisen kann, dass ein im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzter Fachplaner das Kompetenzniveau C1 besitzt oder Muttersprachler in deutscher und polnischer Sprache ist. - 0 Punkte erhält der Bieter, wenn diese Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden können.
Qualität
Referenzen LBP Fachplaner 1Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschl. Artenschutzbeitrag für Vorhaben an Landes- oder Bundesstraßen aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 1. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 10 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 8 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 6 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen
Qualität
Referenzen LBP Fachplaner 2Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschl. Artenschutzbeitrag für Vorhaben an Landes- oder Bundesstraßen aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 2. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 10 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 8 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 6 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen
Qualität
Referenzen FFH-VP Fachplaner 1Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter FFH-Verträglichkeitsprüfungen für ein beliebiges Vorhaben aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 1. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 5 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 3 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 1 Referenz - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen
Qualität
Referenzen FFH-VP Fachplaner 2Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter FFH-Verträglichkeitsprüfungen für ein beliebiges Vorhaben aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 2. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 5 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 3 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 1 Referenz - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen Mit Abgabe des Erstangebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben zu den Kriterien 2 bis 6 vorzulegen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote / Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg oder webbasiert über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHU6B# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Die Vergabeplattform ist unter der Web … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBHU6B# Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Die Vergabeplattform ist unter der Web-Adresse https://vergabemarktplatz.brandenburg.de erreichbar. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist erforderlich um die Vergabeplattform für die Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen. Bitte fügen Sie das Angebotsschreiben als pdf-Datei Ihrem Angebot mit den einzureichenden Unterlagen bei. Das abzugebende Angebotsschreiben im pdf-Format ist das maßgebende Angebotsschreiben. Es wird nicht nachgefordert. Fehlt das Angebotsschreiben, ist das Angebot unvollständig und wird ausgeschlossen. Änderungen an dem Inhalt der weiteren word-Formblätter sind nicht zugelassen. Geänderte word-Formblätter können nicht gewertet / beachtet werden. Ebenso ist es keinesfalls gestattet im Teil B und C der jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder den Honorarermittlungen Änderungen vorzunehmen. Die Leistungen sind so zu verpreisen, wie in den jeweiligen Formularen von der Vergabestelle gefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3fe3fb1a-23a9-4413-8597-979bb56e0db3.