L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck
Stadt Remseck am Neckar · Remseck, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2433veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 20 Monate
- 01.05.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigsburg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate01.05.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Remseck71686, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Honorar30 %
- Personelle Projektorganisation20 %
- Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen35 %
- Projekteinschätzung und Projektabwicklung15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Remseck am Neckar liegt nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart und zur Metropolregion Stuttgart. Remseck am Neckar ist mit rund 26.000 Einwohnern große Kreisstadt. Die Maßnahme „Westrandstraße Remseck am Neckar“ befindet sich im Ortsteil Neckarrems, am westlichen Ortsrand vom Ortsteil Neckargröningen und östlich vom Ortsteil Aldingen. Sie liegt im Bereich des Landesstraßennetzes mit regionaler Verbindungsfunktion entlang den zwei Hauptrichtungen: 1. L1140/L1142 zwischen dem Mittelzentrum Waiblingen und dem Mittelzentrum Ludwigsburg und 2. L1100 zwischen Stuttgart (Mühlhausen) und Marbach am Neckar. Beide Hauptrichtungen sind durch eine hohe Verkehrsnachfrage geprägt. Im Bereich der Neckarquerung bei Neckargröningen bündelt sich der Verkehr und es überlagern sich sowohl innerörtliche Verkehre als auch Durchgangsverkehr. Die Stadt Remseck am Neckar und das Regierungspräsidium Stuttgart planen gemeinsam den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke im Zuge der Landesstraßen L1100, L1140, L1142 und L1197. Ziel der Planung ist es, das hohe Verkehrsaufkommen des innerörtlichen Verkehrs und des Durchgangsverkehrs besser zu bündeln und die aktuellen Stausituationen mit hohen Zeitverlusten an den bestehenden Knotenpunkten zu verringern. Dazu wird sowohl die Ausbauvariante betrachtet als auch Varianten, die eine neue Neckarbrücke vorsehen, um die bestehenden Landesstraßen und den Hauptverkehrsknoten zu entzerren und in Richtung Westen zu verschieben. Dazu wurde der Prognose-Nullfall und 6 Varianten, inklusive der Ausbauvariante betrachtet.
Beschreibung des Loses
Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Biotoptypenkartierung, FFH-Vorprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, Vorprüfung zur WRRL und weitere besondere Leistungen
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- HonorarDer Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- Qualität
- Personelle ProjektorganisationDas vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern (Der AG setzt eine aktive Rolle des stellvertretenden Projektleiters im Projekt voraus). Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Darstellung der Integration anderer an der Planung fachliche Beteiligter + deren Darstellung der Sicherung zum ausreichenden Informationsaustauschzwischen den verschiedenen Bearbeitern im Büro und zwischen den übrigen am Projekt beteiligten Personen.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung der ProjektverantwortlichenDie vorgesehenen Projektverantwortlichen haben anhand eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten- und Termineinhaltung. Mindestbedingung an die Qualifikation des Projektleiters: nachweislich mind. 10 Jahre aktive Projektleitungserfahrung.
- Qualität
- Projekteinschätzung und ProjektabwicklungEinschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- ode … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.- Kriterium
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind … ganz lesenkürzer
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.- Kriterium
- Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Die Planung ist digital durchzuführen. Ein Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Da-tenserver) ist nachzuweisen. Für den Datenaustausch wird der „Leitfaden Entwurf, Stand 04-2016“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart.
- Kriterium
- § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) im o. g. Tätigkeitsbereich inkl. der Führungskräfte betrug: >= 3 Beschäftigte = 50 Punkte / < 3 = 0 Punkte.
- Kriterium
Eigenerklärung zu drei Referenzprojekten im Straßenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die im Folgenden genannten Leistungen unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu drei Referenzprojekten im Straßenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die im Folgenden genannten Leistungen unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt (je max. 2 DIN A4-Seiten) mit prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Projektmerkmale und Mindestbedingungen sowie dem Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen. Mindestbedingungen Referenzprojekte: - Referenzprojekt 1: Referenz Straßenbauprojekt (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkten, für das ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt wurde. - Referenzprojekt 2: Referenz Straßenbauprojekt (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkten, für das eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt wurde. - Referenzprojekt 3: Referenz Straßenbauprojekt (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkten. - Umweltfachliche Beiträge müssen nach den Richtlinien der Straßenbauverwaltung (RLBP, RUVS, FFH-VP Leitfaden, RE 2012, …) und des BNatSchG erstellt sein. - Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß § 31 / Anlage 1.1.2 HOAI 2021 eingeordnet sein. - Abschluss der LPH 4 ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale Referenzprojekt: - Referenzprojekt 1: Zusätzlicher umweltfachlicher Beitrag: Artenschutzbeitrags (ASB) = 100 Punkte. - Referenzprojekt 1: Untersuchungsraum LBP >= 150 ha = 100 Punkte / < 150 ha = 50 Punkte. - Referenzprojekt 2: Zusätzlicher umweltfachlicher Beitrag: Biotoptypenkartierung = 100 Punkte. - Referenzprojekt 2: Untersuchungsraum UVS >= 150 ha = 100 Punkte / < 150 ha = 50 Punkte. - Referenzprojekt 1 ODER 2: Zusätzlicher Umweltfachlicher Beitrag: FFH-VP erstellt (geht nur einmal in die Wertung ein) = 50 Punkte. - Referenzprojekt 3: Umweltfachlicher Beitrag: Erstellung Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie = 100 Punkte. - Referenzprojekt 1 ODER 2 ODER 3: Planung in Gebieten mit ökologisch bedeutsamen Strukturen und Schutzgebieten (geht nur einmal in die Wertung ein) = 25 Punkte. Bonuspunkte (bis zur Maximalpunktzahl aller Referenzprojekte): - Referenzprojekt 1 = Referenzprojekt 2 = 50 Punkte. - Erstellung eines UVP-Berichts nach § 16 UVPG = 25 Punkte.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- - Die Ergebnisse der weiteren Planung wird erst die Notwendigkeit der optionalen Leistungen festlegen. - Die Scoping Unterlage wird nur benötigt, wenn das Vorhaben UVP-Pflichtig wird.
- Optionen
- Optionale Leistungen: siehe Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz1, 71686 Remseck
- Website
- stadt-remseck.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- RÖWAPLAN AG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7331a41-a9db-4a60-b226-fdff18efed6a.