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L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck

Stadt Remseck am Neckar · Remseck, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2433veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 656 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigsburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate01.05.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Personelle Projektorganisation20 %
  • Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen35 %
  • Projekteinschätzung und Projektabwicklung15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Remseck am Neckar liegt nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart und zur Metropolregion Stuttgart. Remseck am Neckar ist mit rund 26.000 Einwohnern große Kreisstadt. Die Maßnahme „Westrandstraße Remseck am Neckar“ befindet sich im Ortsteil Neckarrems, am westlichen Ortsrand vom Ortsteil Neckargröningen und östlich vom Ortsteil Aldingen. Sie liegt im Bereich des Landesstraßennetzes mit regionaler Verbindungsfunktion entlang den zwei Hauptrichtungen: 1. L1140/L1142 zwischen dem Mittelzentrum Waiblingen und dem Mittelzentrum Ludwigsburg und 2. L1100 zwischen Stuttgart (Mühlhausen) und Marbach am Neckar. Beide Hauptrichtungen sind durch eine hohe Verkehrsnachfrage geprägt. Im Bereich der Neckarquerung bei Neckargröningen bündelt sich der Verkehr und es überlagern sich sowohl innerörtliche Verkehre als auch Durchgangsverkehr. Die Stadt Remseck am Neckar und das Regierungspräsidium Stuttgart planen gemeinsam den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke im Zuge der Landesstraßen L1100, L1140, L1142 und L1197. Ziel der Planung ist es, das hohe Verkehrsaufkommen des innerörtlichen Verkehrs und des Durchgangsverkehrs besser zu bündeln und die aktuellen Stausituationen mit hohen Zeitverlusten an den bestehenden Knotenpunkten zu verringern. Dazu wird sowohl die Ausbauvariante betrachtet als auch Varianten, die eine neue Neckarbrücke vorsehen, um die bestehenden Landesstraßen und den Hauptverkehrsknoten zu entzerren und in Richtung Westen zu verschieben. Dazu wurde der Prognose-Nullfall und 6 Varianten, inklusive der Ausbauvariante betrachtet.

Beschreibung des Loses

Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Biotoptypenkartierung, FFH-Vorprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, Vorprüfung zur WRRL und weitere besondere Leistungen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar30 %
Personelle Projektorganisation20 %
Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen35 %
Projekteinschätzung und Projektabwicklung15 %
Preis
HonorarDer Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Personelle ProjektorganisationDas vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern (Der AG setzt eine aktive Rolle des stellvertretenden Projektleiters im Projekt voraus). Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Darstellung der Integration anderer an der Planung fachliche Beteiligter + deren Darstellung der Sicherung zum ausreichenden Informationsaustauschzwischen den verschiedenen Bearbeitern im Büro und zwischen den übrigen am Projekt beteiligten Personen.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung der ProjektverantwortlichenDie vorgesehenen Projektverantwortlichen haben anhand eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten- und Termineinhaltung. Mindestbedingung an die Qualifikation des Projektleiters: nachweislich mind. 10 Jahre aktive Projektleitungserfahrung.
Qualität
Projekteinschätzung und ProjektabwicklungEinschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- ode … ganz lesen§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Kriterium
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind … ganz lesen§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Kriterium
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Die Planung ist digital durchzuführen. Ein Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Da-tenserver) ist nachzuweisen. Für den Datenaustausch wird der „Leitfaden Entwurf, Stand 04-2016“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart.
Kriterium
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) im o. g. Tätigkeitsbereich inkl. der Führungskräfte betrug: >= 3 Beschäftigte = 50 Punkte / < 3 = 0 Punkte.
Kriterium
Eigenerklärung zu drei Referenzprojekten im Straßenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die im Folgenden genannten Leistungen unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde … ganz lesenEigenerklärung zu drei Referenzprojekten im Straßenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die im Folgenden genannten Leistungen unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt (je max. 2 DIN A4-Seiten) mit prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Projektmerkmale und Mindestbedingungen sowie dem Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen. Mindestbedingungen Referenzprojekte: - Referenzprojekt 1: Referenz Straßenbauprojekt (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkten, für das ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt wurde. - Referenzprojekt 2: Referenz Straßenbauprojekt (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkten, für das eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt wurde. - Referenzprojekt 3: Referenz Straßenbauprojekt (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkten. - Umweltfachliche Beiträge müssen nach den Richtlinien der Straßenbauverwaltung (RLBP, RUVS, FFH-VP Leitfaden, RE 2012, …) und des BNatSchG erstellt sein. - Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß § 31 / Anlage 1.1.2 HOAI 2021 eingeordnet sein. - Abschluss der LPH 4 ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale Referenzprojekt: - Referenzprojekt 1: Zusätzlicher umweltfachlicher Beitrag: Artenschutzbeitrags (ASB) = 100 Punkte. - Referenzprojekt 1: Untersuchungsraum LBP >= 150 ha = 100 Punkte / < 150 ha = 50 Punkte. - Referenzprojekt 2: Zusätzlicher umweltfachlicher Beitrag: Biotoptypenkartierung = 100 Punkte. - Referenzprojekt 2: Untersuchungsraum UVS >= 150 ha = 100 Punkte / < 150 ha = 50 Punkte. - Referenzprojekt 1 ODER 2: Zusätzlicher Umweltfachlicher Beitrag: FFH-VP erstellt (geht nur einmal in die Wertung ein) = 50 Punkte. - Referenzprojekt 3: Umweltfachlicher Beitrag: Erstellung Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie = 100 Punkte. - Referenzprojekt 1 ODER 2 ODER 3: Planung in Gebieten mit ökologisch bedeutsamen Strukturen und Schutzgebieten (geht nur einmal in die Wertung ein) = 25 Punkte. Bonuspunkte (bis zur Maximalpunktzahl aller Referenzprojekte): - Referenzprojekt 1 = Referenzprojekt 2 = 50 Punkte. - Erstellung eines UVP-Berichts nach § 16 UVPG = 25 Punkte.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
- Die Ergebnisse der weiteren Planung wird erst die Notwendigkeit der optionalen Leistungen festlegen. - Die Scoping Unterlage wird nur benötigt, wenn das Vorhaben UVP-Pflichtig wird.
Optionen
Optionale Leistungen: siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7331a41-a9db-4a60-b226-fdff18efed6a.