Kurierdienstleistungen IS Essen
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 13-23-00612veröffentlicht 08.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 49 Monate
- 28.03.2024 – 30.04.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Nürnberg.
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 49 Monate28.03.2024 – 30.04.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (82 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 33 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 30.04.2028
- Heute
Beschreibung
Kurierdienstleistungen im Bezirk des IS Essen
Gegenstand nach CPV
- 64120000KurierdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | AA Duisburg Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Essen mit den Agenturen für Arbeit (AA) sowie den dazugehörenden Geschäftsstellen und Jobcentern. • Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. Los 1: AA/JC Duisburg (Tour 1) / (Tour 2) Los 2: AA Gelsenkirchen Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenplan, Anlage 3). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Abweichungen davon, z. B. durch Stau oder durch andere nicht durch den Auftragnehmer zu beeinflussende Ereignisse, sind dem Auftraggeber umgehend, auch telefonisch, mitzuteilen. Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie an sonstigen geschäftsbedingten Schließtagen). Aufgrund der aktuellen Lage besteht die Möglichkeit des partiellen Wegfalls oder von Aufstockung einzelner Anlaufstellen (siehe Angaben "Leistungsverzeichnis"). Die Boten- bzw. Kurierfahrten werden ausschließlich mit Personal und Fahrzeugen des Auftragnehmers durchgeführt (siehe jedoch § 11 Vertragsentwurf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässiges und fachkundig qualifiziertes Personal einzusetzen. Für die Absicherung der Zufahrten und Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer garantiert mit Unterzeichnung des Angebotes Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm anvertrauten Transportgut des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird nicht mit dem Transport von Valoren beauftragt. Es wird somit gewährleistet: ▪ Verschließen der Fahrzeuge beim Entfernen von diesen, ▪ persönliche Übergabe des Kuriergutes nur an zur Übernahme berechtigte Personen, ▪ Schweigepflicht über die Belange des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das eingesetzte Personal ist vor Arbeitsaufnahme gem. den vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu verpflichten (siehe Anlage C.3, Vordrucke zur Angebotserstellung). Das eingesetzte Personal hat sich jederzeit gegenüber dem Auftraggeber, auf dessen Verlangen hin, mit einem Identifikationsausweis als Mitarbeiter/in des Auftragnehmers auszuweisen. Die Hausordnung der BA (Anlage 1) sowie die ggf. für die jeweilige Liegenschaft geltende Hausordnung sind zwingend zu beachten und durch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Im Laufe des Vertragszeitraums kann ggf. der Auftraggeber neue Zutrittsregelungen bestimmen, welche ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der Auftragnehmer versichert mit der Unterzeichnung des Angebotes, dass das als Fahrer/in eingesetzte Personal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die zu lenkende Fahrzeugtechnik ist. Ein Führungszeugnis der Belegart "O" ohne Eintragungen wird vorausgesetzt und muss dem Internen Service Essen unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme vorgelegt werden. Alle Fahrzeuge bzw. das eingesetzte Personal müssen ständig erreichbar sein. Die Ausstattung mit Funk-/Mobiltelefon ist Pflicht. Eine Auflistung der Telefonnummern ist dem Internen Service Essen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme fahrzeug- und personalbezogen zur Verfügung zu stellen. Die Beförderung des Transportgutes beinhaltet neben der Transportleistung auch das Be- und Entladen frei Verwendungsstelle. Für die auszuführenden Leistungen in den Liegenschaften ohne Poststelle erhält der Auftragnehmer die erforderlichen Schlüssel bzw. Transponder im notwendigen Umfang. Deren Übergabe wird in einem Protokoll schriftlich festgehalten, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Die ausgehändigten Schlüssel bzw. Transponder dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden, sind vor Missbrauch zu schützen und müssen stets sorgfältig aufbewahrt werden, so ist sichergestellt, dass Dritte keinen Zugriff erhalten. Bei Verlust oder Missbrauch ist der Auftragnehmer in voller Höhe des eingetretenen Schadens ersatzpflichtig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. | 49 Monate | – |
| 2 | AA Gelsenkirchen Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Essen mit den Agenturen für Arbeit (AA) sowie den dazugehörenden Geschäftsstellen und Jobcentern. • Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. Los 1: AA/JC Duisburg (Tour 1) / (Tour 2) Los 2: AA Gelsenkirchen Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenplan, Anlage 3). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Abweichungen davon, z. B. durch Stau oder durch andere nicht durch den Auftragnehmer zu beeinflussende Ereignisse, sind dem Auftraggeber umgehend, auch telefonisch, mitzuteilen. Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie an sonstigen geschäftsbedingten Schließtagen). Aufgrund der aktuellen Lage besteht die Möglichkeit des partiellen Wegfalls oder von Aufstockung einzelner Anlaufstellen (siehe Angaben "Leistungsverzeichnis"). Die Boten- bzw. Kurierfahrten werden ausschließlich mit Personal und Fahrzeugen des Auftragnehmers durchgeführt (siehe jedoch § 11 Vertragsentwurf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässiges und fachkundig qualifiziertes Personal einzusetzen. Für die Absicherung der Zufahrten und Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer garantiert mit Unterzeichnung des Angebotes Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm anvertrauten Transportgut des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird nicht mit dem Transport von Valoren beauftragt. Es wird somit gewährleistet: ▪ Verschließen der Fahrzeuge beim Entfernen von diesen, ▪ persönliche Übergabe des Kuriergutes nur an zur Übernahme berechtigte Personen, ▪ Schweigepflicht über die Belange des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das eingesetzte Personal ist vor Arbeitsaufnahme gem. den vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu verpflichten (siehe Anlage C.3, Vordrucke zur Angebotserstellung). Das eingesetzte Personal hat sich jederzeit gegenüber dem Auftraggeber, auf dessen Verlangen hin, mit einem Identifikationsausweis als Mitarbeiter/in des Auftragnehmers auszuweisen. Die Hausordnung der BA (Anlage 1) sowie die ggf. für die jeweilige Liegenschaft geltende Hausordnung sind zwingend zu beachten und durch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Im Laufe des Vertragszeitraums kann ggf. der Auftraggeber neue Zutrittsregelungen bestimmen, welche ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der Auftragnehmer versichert mit der Unterzeichnung des Angebotes, dass das als Fahrer/in eingesetzte Personal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die zu lenkende Fahrzeugtechnik ist. Ein Führungszeugnis der Belegart "O" ohne Eintragungen wird vorausgesetzt und muss dem Internen Service Essen unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme vorgelegt werden. Alle Fahrzeuge bzw. das eingesetzte Personal müssen ständig erreichbar sein. Die Ausstattung mit Funk-/Mobiltelefon ist Pflicht. Eine Auflistung der Telefonnummern ist dem Internen Service Essen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme fahrzeug- und personalbezogen zur Verfügung zu stellen. Die Beförderung des Transportgutes beinhaltet neben der Transportleistung auch das Be- und Entladen frei Verwendungsstelle. Für die auszuführenden Leistungen in den Liegenschaften ohne Poststelle erhält der Auftragnehmer die erforderlichen Schlüssel bzw. Transponder im notwendigen Umfang. Deren Übergabe wird in einem Protokoll schriftlich festgehalten, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Die ausgehändigten Schlüssel bzw. Transponder dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden, sind vor Missbrauch zu schützen und müssen stets sorgfältig aufbewahrt werden, so ist sichergestellt, dass Dritte keinen Zugriff erhalten. Bei Verlust oder Missbrauch ist der Auftragnehmer in voller Höhe des eingetretenen Schadens ersatzpflichtig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. | 49 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Besitz der für die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Lizenz nach dem PostG § 5 Absatz 1 (erteilt von der Bundesnetzagentur) mit Leistungsbeginn, nachgewiesen durch Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Fragebogen zur Eignungsprüfung) Mindeststandard: Bei de … ganz lesenkürzer
Besitz der für die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Lizenz nach dem PostG § 5 Absatz 1 (erteilt von der Bundesnetzagentur) mit Leistungsbeginn, nachgewiesen durch Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Fragebogen zur Eignungsprüfung) Mindeststandard: Bei der ausgeschriebenen Dienstleistung handelt es sich nicht um Kurierdienste im Sinne des § 5 Absatz 2 Ziffer 3. Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen mit Leistungsbeginn über die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderliche Lizenz nach dem PostG § 5 Absatz 1 - erteilt von der Bundesnetzagentur - verfügt und erklären Sie sich bereit, diese auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.- Kriterium
- entfällt
- Kriterium
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis mittels Referenz (Vordruck D.9). Mindeststandard der Referenz: … ganz lesenkürzer
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis mittels Referenz (Vordruck D.9). Mindeststandard der Referenz: Leistungsgegenstand der Referenz: - Boten- und Kurierfahrten - Mehrere Anfahrstellen (mind. 2 pro Tag) Leistungszeitraum der Referenz: Mindestvertragsdauer 12 Monate innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.03.2024
- Vertragsende
- 30.04.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 12.02.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Zudem sind folgende Unterlagen einzureichen: Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- service-haus.einkauf-infrastruktur@
arbeitsagentur.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.02.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a76d15f5-1b0d-46ad-bc9d-25ff2479b592.