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Kunstgegenständeversicherung/Ausstellungsversicherung

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000039032veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 758 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vertrag über eine Kunstgegenstände- und Ausstellungsversicherung. Versicherungswert pauschal 70 Mio. EUR. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf - Kunstgegenstände - die Teilnahme an Personal- und Fachmessen - auf Ausstellung und Transporte

Beschreibung des Loses

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Kunstgegenstände (Objektarten), die der Versicherungsnehmer für eigene oder fremde Rechnung zu versichern hat. Hierzu zählen auch die zur Ansicht, als Sicherheit oder als Leihgaben anderer natürlicher/juristischer Personen oder gemeinnütziger Organisationen zur Verfügung gestellten oder übernommenen Kunstgegenstände (Objektarten). A.4.2 Als Kunstgegenstände (Objektarten) im Sinne dieses Vertrages sind u.a. - Gemälde und Tafelbilder - Wandteppiche - Papierarbeiten - Druckgrafiken - Fotografien - Collagen und Materialbilder - Plastiken - Skulpturen - Installationen - Kunst am Bau - Videoinstallationen - Digitale Installationen - Numismatik in Ausstellungen - Silber und Tafelbesteck sowie die - Vertäfelung, Verkleidung, fest eingebaute Innenausstattung - Skulpturen/Plastiken, die mit dem Gebäude verbunden sind - Multimediatechnik (Geldmuseum) einzustufen. Die Einstufung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neu hinzukommende Objektarten werden nachgemeldet. A.4.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Teilnahme an bundesweiten Personal- und Fachmessen. Hierbei bezieht sich der Versicherungsschutz auf den Messestand des Versicherungsnehmers im Wert von maximal 20.000,00 EUR. A.4.4 Versichert sind Aufenthalte einschließlich Ausstellungen und Transporte mit Transportmitteln jeder Art von und nach sowie allen Plätzen der Erde, insbesondere - in Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers (gemietet oder eigen), Tresoren und Sicherheitsbehältnissen - in Öffentlichen Institutionen mit Kunstsammlung - mittels Kunstspeditionen - von Künstlern (auch externen) - bei Restauratoren - bei Rahmenmachern - in Museen, Galerien, bei deren Restauratoren und Konservatoren - in Häusern/Wohnungen der Mitglieder des Vorstandes (Board) des Versicherungsnehmers oder an von dem Versicherungsnehmer festgelegten und gemeldeten Orten - bei externen Veranstaltungen - sowie auf Außenflächen A.4.5 Notwendiges Verpackungsmaterial, Rahmung und Restaurationsarbeiten von und an Kunstgegenständen sind mitversichert. A.4.6 Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere sind mitversichert. A.4.7.1. Mitversicherung numismatischer Ausstellungen - Für Ausstellungen von Münzen, Medaillen, Banknoten, Wertpapieren (historisch sowie Währungen) wird vereinbart: - Anmeldefrei mitversichert sind numismatische Ausstellungen / Ausstellungen von Münzen, Medaillen, Banknoten, Wertpapieren (historisch sowie Währungen) aus Beständen der Deutschen Bundesbank sowie zugehörige Transporte bis je 45.000 EUR pro Ausstellung / Transport (auch Transport vom Ausstellungsort zum Tresor). - Transporte werden gemäß Bundesbank-Standard durchgeführt. Die Ausstellung erfolgt in Vitrinen unterschiedlicher Wertklassen (z. B WK 1 oder höher). A.4.7.2. Mitversicherung von Ausstellungen "Goldbarren zum Anfassen - Pauschal und mitversichert sind pro Versicherungsjahr bis zu zehn Ausstellungen mit je einem einzelnen "Goldbarren zum Anfassen" inklusive zugehöriger Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (auch vom Ausstellungsort zum Tresor). - Es wird dabei ausgegangen von einem Wert von ca. 800.000,00 EUR pro Goldbarren. - In einem Schadensfalle wird der Tageskurs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts zugrunde gelegt, - Sollten mehr als zehn Ausstellungen stattfinden oder der Wert des Goldes erheblich abweichen, so erfolgt eine gesonderte Anmeldung je weiterer Ausstellung. Für die Ausstellungen (Pkt. A.4.7.1/A.4.7.2) sowie für die zugehörigen Transporte während der Ausstellung wird vertraglich vereinbart: - Ausstellung in einer Sicherheitsvitrine mit Eingriffsloch. - Begrenzung der Besucheranzahl im Raum / kein Aushändigen des Barrens an Besucher. - Videoüberwachung des Gesamtraumes der Ausstellung. - Während Publikumsverkehr wird die Vitrine von qualifizierten Sicherheitskräften bewacht. außerhalb von Publikumsverkehr - nächtliche Einlagerung im Banktresor der jeweiligen Filiale / HVW. Die zugehörigen Transporte werden von uns gemäß Bundesbank-Standard für Werttransporte durchgeführt. A.4.8 Als mitversichert gelten - interne Transporte von Nagel zu Nagel, die durch beauftragte interne Mitarbeiter geleistet werden - interne Transporte von Nagel zu Nagel, die durch beauftragte externe Mitarbeiter geleistet werden A.4.9 Ausgeschlossen sind weiter die - Gefahren des Krieges - Gefahren des Bürgerkrieges - Gefahren kriegsähnlicher Ereignisse solche Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Ver- wendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerk- zeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben Es gelten jedoch die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 Kriegsklausel. - Gefahren der Kernenergie - Eingriffe hoher Hand - Abnutzung und Verschleiß der versicherten Kunstgegenstände (Objektarten) auf Grund natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit - Einwirkung bewusster oder gewollter Art auf die versicherten Kunstgegenstände (Objektarten) durch Bearbeitung, Reinigung oder Reparatur nicht autorisierter Werkstätten oder Fachbetriebe - Schäden an nicht sach- und fachgerecht verpackten Kunstgegenständen (Objektarten), die während des Transportes - von Nagel zu Nagel - entstehen (gilt nur für externe Transporte) - Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles - Schäden durch terroristische Akte

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Jahresprämie Kunstgegenständeversicherung/Ausstellungsversicherung gesamt, inkl. Versicherungssteuer100 %
Preis
Jahresprämie Kunstgegenständeversicherung/Ausstellungsversicherung gesamt, inkl. VersicherungssteuerJahresprämie Kunstgegenständeversicherung/Ausstellungsversicherung gesamt, inkl. Versicherungssteuer gemäß C2 Anlage 1 zum Vertrag Preisangebot.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung_24-2000039032 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe einzureichen: Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis - Bei Aussicht auf Z … ganz lesenEigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung_24-2000039032 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe einzureichen: Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis - Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. - Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Eigenerklärung gemäß C5_Eigenerklärung Bieter Russland Sanktionen in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Kriterium
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung_24-2000039032 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (mit Angebotsabgabe einzureichen) 2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB)
Kriterium
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung_24-2000039032 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Angabe von mindestens zwei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 01.01.2025, 00:00 Uhr und läuft zunächst bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr (Mindestvertragslaufzeit). Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien sechs Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres die Vereinbarung schriftlich kündigt, verlängert sich der … ganz lesenDie Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 01.01.2025, 00:00 Uhr und läuft zunächst bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr (Mindestvertragslaufzeit). Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien sechs Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres die Vereinbarung schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.12.2028, 24:00 Uhr. Am 31.12.2028, 24:00 Uhr endet die Vertragslaufzeit der Vereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63H81Z 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y63H81Z 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 1.10.2024 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1339af36-fab5-4bfe-ae45-a3694bba96a3.