Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg -B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planungsleistungen für die Maßnahme B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich 310 Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung · Darmstadt, Hessen
Aktenzeichen 2026-02-B38-FB310veröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 1,31 Mio. €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,31 Mio. €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan Zentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
- Teilnahmeanträge bis 09:20 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Bearbeitung und Erstellung eines Landespflegerischer Begleitplanes (LBP) inkl. Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI.
Der Untersuchungsraum liegt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Übergangsbereich vom Vorderen Odenwald zum Reinheimer Hügelland. Der Untersuchungsraum befindet sich östlich der Ortslage von Groß-Bieberau und umfasst ein Gebiet von ca. 334 ha (vergleiche Anlage 04 Übersichtslageplan des Untersuchungsraumes). Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll der Straßenentwurf zur Planfeststellungsreife geführt werde.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 1 Preis: Gesamtangebotspreis brutto, Gewichtung: 30 % Kriterium: Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs gem. 1-12-Formblatt Honorarangebot
- Qualität
- 2 Organisation des Projektteams: 25 % 3 Berufliche Qualifikation des Projektteams: 5 % 4 Abwicklung und Erfahrung: 40 % Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in Folge und in den Beschaffungsunterlagen in Anlage 1-0-07-Zuschlagskriterien Angebotsphase genannt.
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von 3 Referenzen im Referenzbogen Die Referenzen müssen folgende Projektanforderungen erfüllen: • Es sind dargestellt der Beschreibung und Bezeichnung des Leistungsumfangs, Ausführungszeitraum, Name und Anschrift des Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Ref … ganz lesenkürzer
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von 3 Referenzen im Referenzbogen Die Referenzen müssen folgende Projektanforderungen erfüllen: • Es sind dargestellt der Beschreibung und Bezeichnung des Leistungsumfangs, Ausführungszeitraum, Name und Anschrift des Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern) • Landespflegerischer Begleitplan (LBP) LPH1-4 • Anrechenbare Herstellkosten (AHK) € netto > 10 Mio. € • Mindesthonorarzone II oder höher • Erbringung Leistungen eines LPB im Zuge der Planung / Umplanung einer Ortsumgehung im Zuge einer Bundes- oder Landesstraße • Abschluss der erbrachten Leistung nach 01.01.2018 (Angabe des Leistungszeitraums und des eigenen Leistungsanteils im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Tätigkeit als Unterauftragnehmer). Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien. Hinweis: Wird eine der o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird die genannte Referenz insgesamt mit „0“ bewertet. Es müssen mindestens 2 Referenzen vorliegen, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens jeweils für die Jahre 2025, 2024 und 2023 in Bezug auf den Tätigkeitsbereich der geforderten Leistung. Angabe erfolgt innerhalb 1-02 Teilnahmeantrag. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Im Auftragsfall muss durch eine Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR, mit mindestens doppelter Maximierung pro Ja … ganz lesenkürzer
Im Auftragsfall muss durch eine Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR, mit mindestens doppelter Maximierung pro Jahr nachgewiesen werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Eigenerklärung erfolgt gem.1-02-Teilnahmeantrag. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.- Spezifischer Jahresumsatz
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Angabe erfolgt innerhalb 1-02 Teilnahmeantrag. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
- Eintragung in das Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Mindestanforderung: nicht älter als 6 Wochen (Ausdruck von www.handelsregister.de genügt); auch für Nachunternehmen bei Eignungsleihe bzw. für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinscha … ganz lesenkürzer
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Mindestanforderung: nicht älter als 6 Wochen (Ausdruck von www.handelsregister.de genügt); auch für Nachunternehmen bei Eignungsleihe bzw. für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft Angabe erfolgt durch Übergabe eines separaten Dokumentes durch den Bewerber. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leist … ganz lesenkürzer
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erklären. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung gemäß § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern über die bei konkreten Kriterien bereits benannten Unterlagen die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Formblatt Teilnahmeantrag - Verpflichtungserklärung Tariftreue-Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregisterhinterlegt) - Eigenerklärung EU- Russland-Sanktionen bei der Vergabe - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft" - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt „Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe", im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" -Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats — Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorab beschriebenen Eignungskriterien werden maximal 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Soweit mehr als 3 Bewerber geeignet sind, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Bewertungspunktzahl ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle anderen Bewerber werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Eignungskriterien und Gewichtung: 1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 10 %) 1.1 Angaben der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (Gewichtung: 10 %) 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 15 %) 2.1 Angabe über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesonder … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fordert der Auftraggeber Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber/Bieter an die die Erklärung anfordernde Stelle des Auftraggebers zu übermitteln (sofern in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt). Die Bewerber/Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich 310 Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung
- Anschrift
- Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt
- Website
- ladadi.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Zentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH17 Zuschläge
- Best Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG5 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät4 Zuschläge
- Elektroplanung Will GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.08.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.08.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdaadfb0-840a-42cc-aea1-bc3527f4db6a.