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Kreiskliniken Reutlingen gGmbH - Europaweite Vergabe von Managementleistungen

Kreiskliniken Reutlingen gGmbH · Reutlingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/1093veröffentlicht 06.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 790 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.05.2025 – 30.04.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Europaweite Vergabe von Managementleistungen.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Reutlingen bekennt sich als Träger der Kreiskliniken Reutlingen gGmbH (nachfolgend KKRT genannt) zur Fortführung der stationären Gesundheitsversorgung in öffentlicher Verantwortung und nimmt die Gesundheitsversorgung als Ganzes in den Blick: Von den nichtärztlichen Heilberufen über die Haus- und Facharztpraxen, Medizinische und Primärversorgungszentren, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen bis zur stationären Versorgung in den Kreiskliniken. Die KKRT, deren alleiniger Gesellschafter der Landkreis Reutlingen ist, der - ebenso wie die KKRT - Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband ist, betreibt das Klinikum am Steinenberg in Reutlingen und die Albklinik in Münsingen mit insgesamt 759 Betten, rund 2.400 Beschäftigten, circa 28.500 stationären und 67.100 ambulanten Patientinnen und Patienten pro Jahr. Seitens der KKRT wird, bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise Herzchirurgie und Transplantationsmedizin), nahezu das komplette medizinische Leistungsspektrum abgebildet. Weitere Informationen über die KKRT sind im Internet unter www.kreiskliniken-reutlingen.de auffindbar sowie für die Gesellschaft und ihre Statuten und Verhältnisse im elektronischen Handelsregister. Die KKRT steht mit ihren Betriebsstätten aufgrund der sich verschärfenden gesundheitsregulatorischen Rahmenbedingungen sowie der Krankenhausreform vor großen Herausforderungen in einem regional intensiven Wettbewerbsumfeld. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die aktuelle wirtschaftliche Situation der KKRT sowie die Ergebnisentwicklungen der letzten Jahre. Zudem endet der derzeitige Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Regionalen Kliniken Holding RKH zum 30. April 2025. Im Zeitraum der hier zu vergebenden Managementleistungen hat der Kreistag zugleich den Auftrag erteilt, die Potenziale einer strategischen Partnerschaft für die KKRT ergebnisoffen zu prüfen. Um die für die KKRT anstehenden Herausforderungen unter besonderer Berücksichtigung des vorstehend dargestellten Selbstverständnisses der KKRT auch zukünftig eine flächendeckende stationäre und ambulante medizinische Versorgung im Landkreis Reutlingen anzubieten und zu meistern, haben der Aufsichtsrat der KKRT am 4. März 2024 und der Kreistag des Landkreises Reutlingen am 20. März 2024 beschlossen, für einen definierten Zeitraum die Geschäfte des Managements der KKRT durch ein Unternehmen besorgen zu lassen, das über profunde Erfahrung im Management von mit den Kreiskliniken Reutlingen vergleichbaren Einrichtungen verfügt. Dabei soll das Management der KKRT durch das Managementunternehmen als entgeltliche Geschäftsbesorgung insbesondere durch - die Stellung der Geschäftsführung sowie - des Einsatzes weiterer qualifizierter Angestellter erbracht werden. Es ist beabsichtigt, den Managementvertrag mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren (1. Mai 2025 bis 30. April 2028) zuzüglich einer Verlängerungsoption von 2 Jahren und einem Sonderkündigungsrecht (insb. bei Änderungen der Gesellschafterstruktur ("Change of Control")) zu beauftragen. Die KKRT ist bestrebt, gemeinsam mit dem Gesellschafter die Gesundheitsversorgung als Ganzes in den Blick zu nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Versorgungsbereich, den dort niedergelassenen Ärzten sowie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), insbesondere die stationäre, darüber hinaus aber auch die sektorenübergreifende Versorgung zum Wohle der Patientinnen und Patienten mit folgenden Schwerpunkten zu sichern und auszubauen: - Sicherstellung des gesetzlichen Versorgungsauftrages mit dem Ziel einer bestmöglichen medizinischen Versorgung der ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten, - Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Landkreis Reutlingen, - Sicherstellung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Kreisklinken Reutlingen gGmbH sowie der dazu notwendigen Investitionsvorhaben, - Sicherung der berechtigten Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, - Erhalt und Weiterentwicklung der Kooperation insbesondere mit den niedergelassenen Ärzten und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens insbesondere im Lichte der Krankenhausreform. Unter Beachtung der vorstehenden Leitgedanken der KKRT obliegt es im Rahmen der Vertragserfüllung der Managementfirma, die KKRT in der Leistungsfähigkeit nach besten Kräften zu fördern. Dabei ist das Selbstverständnis der KKRT unter Erhalt einer zeitgemäßen und bedarfsgerechten medizinisch-pflegerischen Versorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wahren. Zugleich sollen neue Ergebnisse der Erforschung der Krankheitsursachen und Fortentwicklungen neuer Konzeptionen für Diagnostik und Therapie- soweit dies von den Kostenträgern refinanziert wird - bei der Behandlung und Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden. Darüber hinaus sind weitere Zielstellungen bei der Besorgung des Managements der KKRT: - die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Liquidität der KKRT. - die strukturelle und organisatorische Optimierung der KKRT - die weitere Verbesserung und Sicherung der medizinischen und pflegerischen Qualität der KKRT.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium
1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle 2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Kriterium
1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. 2) Eigenerklärung über den Jah … ganz lesen1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. 2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. 3) Referenzen Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Ausführung der nachgefragten Managementleistungen nach dem 01.01.2019). Folgende Mindestreferenzen sind nachzuweisen: Vorlage mindestens einer Referenz 1a) im Bereich der Geschäftsbesorgung einschließlich des Stellens der Geschäftsführung oder vergleichbarer Organfunktion mit Letztverantwortung bei einem fremden öffentlichen Krankenhausbetrieb, der über mindestens ein Akut-Krankenhaus der Regelversorgung mit mindestens 260 Betten verfügt. Dabei muss zwingend nachgewiesen werden, dass die Geschäftsführung durch das Stellen der Geschäftsführung mindestens für einen Zeitraum von 2 Jahren (24 Monaten) erfolgt ist. oder 1b) im Bereich der strategischen und operativen Beratung von öffentlichen Krankenhausbetrieben (mindestens Erstellung von Medizinkonzepten, Businessplanentwicklung, Leistungsbenchmarking) sowie Nachweis der Erfahrung in der Leitung eines öffentlichen Krankenhausbetriebs. Für den Nachweis der Erfahrung in der Leitung eines öffentlichen Krankenhausbetriebs ist erforderlich, dass der für den Auftragsfall vorgesehene Geschäftsführer die Tätigkeit als Geschäftsführer oder in vergleichbarer Organfunktion mindestens für einen zusammenhängenden Zeitraum von 2 Jahren (24 Monate) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags für einen öffentlichen Krankenhausbetrieb, der über mindestens ein Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit mindestens 260 Betten verfügt, erbracht hat. Bezüglich der Leitungserfahrung kann auf persönliche Referenzen Bezug genommen werden, wobei verbindlich mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären ist, dass die persönlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. oder 2. Management eines eigenen öffentlichen Krankenhausbetriebs, der über mindestens ein Akut-Krankenhaus der Regelversorgung mit mindestens 260 Betten verfügt. Dabei muss zwingend nachgewiesen werden, dass das Management des eigenen Krankenhausbetriebs seit mindestens 2 Jahren (24 Monaten) erfolgt. Unter den vorstehend in Zif. 1a) und Zif. 1b) sowie Zif. 2 genannten "öffentlichen Krankenhausbetrieben" sind solche Einrichtungen (Krankenhäuser/Kliniken) zu verstehen, die (a) entweder mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft sind (Träger sind z.B. Länder, Landkreise, Städte, kommunale Verbünde) oder (b) im Falle einer privaten oder gemeinnützigen Beteiligung sichergestellt ist, dass für den kommunalen Partner eine rechtlich abgesicherte Einflussmöglichkeit bei wesentlichen strategischen/strukturellen Entscheidungen besteht. Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen je Kategorie ist nicht erwünscht. Hinweis: Kann die Mindestanforderung 1a) oder 1b) oder 2) nicht erfüllt werden, wird also keine der vorstehenden Mindestanforderungen erfüllt, wird der Bewerber wegen fehlender Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn jeweils ein Mitglied die Referenz-Mindestanforderungen erfüllt; dies können auch unterschiedliche Mitglieder sein Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe zur erbrachten Leistung (insb. Projektstufen und Handlungsbereiche), - sofern vorhanden: kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Kriterium
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die t … ganz lesenDie Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Verbleiben nach der vorgenannten Prüfung 10 oder weniger Bewerber in der Wertung, so werden diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 10 Bewerber verbleiben. Bei mehr als 10 grundsätzlich geeigneten Bewerbern wird anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (§ 51 Abs. 2 VgV). In diesem Fall werden die 10 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktwerten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Dabei erfolgt die folgende Bewertung: Kriterium Anzahl der Referenzen Der Auftraggeber bewertet Referenzprojekte des Bewerbers betreffend 1a) die Geschäftsbesorgung von fremden öffentlichen Krankenhausbetrieben einschließlich Stellen der Geschäftsführung oder vergleichbarer Organfunktion mit Letztverantwortung aus den letzten 5 Jahren oder/und 1b) die Leitung eines öffentlichen Krankenhausbetriebs (Geschäftsführung bzw. vergleichbare Organfunktion) oder/und 2) das Management eines eigenen öffentlichen Krankenhausbetriebs aus den letzten 5 Jahren. Die zur Erfüllung der Mindestanforderungen angegebenen Referenzen sind berücksichtigungsfähig. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht den Mindestanforderungen gem. Abschnitt 4.2.2 genügen. Mehr als fünf eingereichte Referenzen für die vorstehend unter 1a) genannten Referenzanforderungen sowie mehr als fünf eingereichte Referenzen für die vorstehend unter 2) genannten Referenzanforderungen führen zu keiner Besserbewertung. Hinsichtlich der Referenzanforderung in Zif. 1b) erfolgt die Berücksichtigung nur einer Referenz . Bewertungsmatrix Bewertungsgrundlage: Referenzangaben Maximal erreichbare Punkte Geschäftsbesorgung von fremden Krankenhausbetrieben einschließlich Stellen der Geschäftsführung - Je Referenz 10 Punkte maximal 50 Punkte Tätigkeit als Geschäftsführer oder in vergleichbarer Organfunktion im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags für einen öffentlichen Krankenhausbetrieb, der über mindestens ein Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit mindestens 260 Betten verfügt - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Jahren (24 Monate) bis 3 Jahren (36 Monate) max. 25 Punkte oder - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Jahren (36 Monate), max. 50 Punkte. Hinweis: Voraussetzung für die Bepunktung ist die verbindliche Erklärung, dass die persönlichen Kapazitäten, auf die in den Referenzen Bezug genommen wird, im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Es wird nur eine Referenz gewertet Management eines eigenen öffentlichen Krankenhausbetriebs - Je Referenz 10 Punkte, maximal 50 Gesamtpunktzahl 150 Die Punktzahlen werden addiert. Die erzielte Gesamtpunktzahl ergibt die Punktzahl des Teilnahmeantrags (max. 150 Punkte). Bei Punktgleichheit gibt der höhere Punktwert unter Nr. 1 den Ausschlag. Ergibt sich auch daraus eine Punktegleichheit, entscheidet das Los. Auf die Regelung in § 75 Abs. 6 VgV wird hingewiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHQS4 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZHQS4 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ca6e598-3bf9-4f33-81e4-b06301bc8ce7.