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Kreiskliniken Reutlingen gGmbH - Europaweite Vergabe von Managementleistungen

Kreiskliniken Reutlingen gGmbH · Reutlingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/1093veröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 789 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
3 Jahre01.05.2025 – 30.04.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Nachhaltige methodische Konzepte zu Strukturen, Prozessen und Klinik-Standorten30 %
  • Nachhaltige methodische Konzepte "Ressourcen" bezogen auf das Personal der KKRT25 %
  • Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung des zum Einsatz beabsichtigten Personals des Dienstleisters20 %
  • Präsentation des Bieters15 %
  • Honorar10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Europaweite Vergabe von Managementleistungen.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Reutlingen bekennt sich als Träger der Kreiskliniken Reutlingen gGmbH (nachfolgend KKRT genannt) zur Fortführung der stationären Gesundheitsversorgung in öffentlicher Verantwortung und nimmt die Gesundheitsversorgung als Ganzes in den Blick: Von den nichtärztlichen Heilberufen über die Haus- und Facharztpraxen, Medizinische und Primärversorgungszentren, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen bis zur stationären Versorgung in den Kreiskliniken. Die KKRT, deren alleiniger Gesellschafter der Landkreis Reutlingen ist, der - ebenso wie die KKRT - Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband ist, betreibt das Klinikum am Steinenberg in Reutlingen und die Albklinik in Münsingen mit insgesamt 759 Betten, rund 2.400 Beschäftigten, circa 28.500 stationären und 67.100 ambulanten Patientinnen und Patienten pro Jahr. Seitens der KKRT wird, bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise Herzchirurgie und Transplantationsmedizin), nahezu das komplette medizinische Leistungsspektrum abgebildet. Weitere Informationen über die KKRT sind im Internet unter www.kreiskliniken-reutlingen.de auffindbar sowie für die Gesellschaft und ihre Statuten und Verhältnisse im elektronischen Handelsregister. Die KKRT steht mit ihren Betriebsstätten aufgrund der sich verschärfenden gesundheitsregulatorischen Rahmenbedingungen sowie der Krankenhausreform vor großen Herausforderungen in einem regional intensiven Wettbewerbsumfeld. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die aktuelle wirtschaftliche Situation der KKRT sowie die Ergebnisentwicklungen der letzten Jahre. Zudem endet der derzeitige Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Regionalen Kliniken Holding RKH zum 30. April 2025. Im Zeitraum der hier zu vergebenden Managementleistungen hat der Kreistag zugleich den Auftrag erteilt, die Potenziale einer strategischen Partnerschaft für die KKRT ergebnisoffen zu prüfen. Um die für die KKRT anstehenden Herausforderungen unter besonderer Berücksichtigung des vorstehend dargestellten Selbstverständnisses der KKRT auch zukünftig eine flächendeckende stationäre und ambulante medizinische Versorgung im Landkreis Reutlingen anzubieten und zu meistern, haben der Aufsichtsrat der KKRT am 4. März 2024 und der Kreistag des Landkreises Reutlingen am 20. März 2024 beschlossen, für einen definierten Zeitraum die Geschäfte des Managements der KKRT durch ein Unternehmen besorgen zu lassen, das über profunde Erfahrung im Management von mit den Kreiskliniken Reutlingen vergleichbaren Einrichtungen verfügt. Dabei soll das Management der KKRT durch das Managementunternehmen als entgeltliche Geschäftsbesorgung insbesondere durch - die Stellung der Geschäftsführung sowie - des Einsatzes weiterer qualifizierter Angestellter erbracht werden. Es ist beabsichtigt, den Managementvertrag mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren (1. Mai 2025 bis 30. April 2028) zuzüglich einer Verlängerungsoption von 2 Jahren und einem Sonderkündigungsrecht (insb. bei Änderungen der Gesellschafterstruktur ("Change of Control")) zu beauftragen. Die KKRT ist bestrebt, gemeinsam mit dem Gesellschafter die Gesundheitsversorgung als Ganzes in den Blick zu nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Versorgungsbereich, den dort niedergelassenen Ärzten sowie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), insbesondere die stationäre, darüber hinaus aber auch die sektorenübergreifende Versorgung zum Wohle der Patientinnen und Patienten mit folgenden Schwerpunkten zu sichern und auszubauen: - Sicherstellung des gesetzlichen Versorgungsauftrages mit dem Ziel einer bestmöglichen medizinischen Versorgung der ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten, - Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Landkreis Reutlingen, - Sicherstellung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Kreisklinken Reutlingen gGmbH sowie der dazu notwendigen Investitionsvorhaben, - Sicherung der berechtigten Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, - Erhalt und Weiterentwicklung der Kooperation insbesondere mit den niedergelassenen Ärzten und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens insbesondere im Lichte der Krankenhausreform. Unter Beachtung der vorstehenden Leitgedanken der KKRT obliegt es im Rahmen der Vertragserfüllung der Managementfirma, die KKRT in der Leistungsfähigkeit nach besten Kräften zu fördern. Dabei ist das Selbstverständnis der KKRT unter Erhalt einer zeitgemäßen und bedarfsgerechten medizinisch-pflegerischen Versorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wahren. Zugleich sollen neue Ergebnisse der Erforschung der Krankheitsursachen und Fortentwicklungen neuer Konzeptionen für Diagnostik und Therapie- soweit dies von den Kostenträgern refinanziert wird - bei der Behandlung und Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden. Darüber hinaus sind weitere Zielstellungen bei der Besorgung des Managements der KKRT: - die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Liquidität der KKRT. - die strukturelle und organisatorische Optimierung der KKRT - die weitere Verbesserung und Sicherung der medizinischen und pflegerischen Qualität der KKRT.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Nachhaltige methodische Konzepte zu Strukturen, Prozessen und Klinik-Standorten30 %
Nachhaltige methodische Konzepte "Ressourcen" bezogen auf das Personal der KKRT25 %
Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung des zum Einsatz beabsichtigten Personals des Dienstleisters20 %
Präsentation des Bieters15 %
Honorar10 %
Qualität
Nachhaltige methodische Konzepte zu Strukturen, Prozessen und Klinik-Standorten- Konzept "Finanzen der KKRT" mit besonderem Fokus auf die Finanzen (insbesondere Investitionen, Finanzierung, dauerhafte Erlös- und Ergebnisentwicklung/-verbesserung, Investitionen und deren (Eigen-)Finanzierung sowie Controlling - Strukturbetrachtung und Organisationsentwicklung nach innen - Prozesse z. B.: - Digitalisierung (bspw. elektronische Patientenakte, Telemedizin) - Innovative Ansätze (bspw. interdisziplinär, interprofessional, sektorenüber-greifend) - Kooperationen mit Nachbarkliniken - Medizinkonzepte 2025 und 2030 (einschließlich deren Validierung, Prozess zur dauerhaften Umsetzung) - Patienten- und Qualitätsorientierung - Zuweiserbindung und -gewinnung im Rahmen der unter diesem Punkt einzureichenden Methodischen Konzepte ist darzustellen, wie die jeweilige Einbindung der Mitarbeiter der KKRT erfolgt. - Konzepte für die bestehenden Klinik-Standorte sowie Weiterentwicklung und Umsetzung des beabsichtigten Krankenhausneubaus - Konzept "Onboarding" (Die ersten 100 Tage) mit besonderem Fokus auf sekundär und tertiär Prozesse und Herangehensweise zur Erstellung einer SWOT-Analyse
Qualität
Nachhaltige methodische Konzepte "Ressourcen" bezogen auf das Personal der KKRT- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bspw. Bindung, Qualifizierung, Entwicklung, Gewinnung, Steigerung und Erhalt der Zufriedenheit, Dienstplan- und Arbeitszeitmodelle, Sicherstellung Partizipation im Transformationsprozess) - Wissens- und Methodentransfer insbesondere zum Aufbau/Ausbildung der sog. "Zweiten Führungsebene")
Qualität
Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung des zum Einsatz beabsichtigten Personals des Dienstleisters- Erfahrungen in der Geschäftsführung - Qualifikation und Kompetenz - Welche Unterstützungsleistungen stellt das Managementunternehmen zur Verfügung?
Qualität
Präsentation des Bieters- Eindruck im Präsentationstermin - Bezug der Präsentation zur konkreten Aufgabenstellung (insb. abgefragte methodische Herangehensweisen (Kriterien 2 bis 4 und zur spezifischen Ausgangssituation der KKRT
Preis
Honorar-Höhe des angebotenen Grundhonorars einschließlich sämtlicher Nebenkosten (max. 50 Punkte) -Bewertung des angebotenen Prozentsatzes bei variabler Vergütung (Prozentsatz nach Verlust/Gewinn) (max. 50 Punkte)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werteeingetragen
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5ARE (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5ARE (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Institute for Health Care Business GmbH, Essen6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ebd42b9-15b5-471a-98f8-7f822ce28318.