Kreis Plön - Umschlag und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Kreis Plön, Amt für Abfallwirtschaft · Plön, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 1122/24veröffentlicht 25.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 51 Monate
- 01.01.2025 – 31.03.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Rückbauprojekt GalvanoSeehafen Kiel GmbH & CO. KG · KielFrist 30.11.2026
- RV Übernahme best.Touren mit 1 besetzten Abfallsammelfzg für Abh.u.Transport von gem.Siedlungsabf.Zweckverband Ostholstein · SierksdorfFrist 12.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll 2027 -29Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 2: Übernahme und Verwertungin 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Umschlagin 29 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 51 Monate01.01.2025 – 31.03.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Plön24306, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.03.2029
- Heute
Beschreibung
Im Kreis Plön werden ca. 7.000 t/a PPK erfasst. Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb einer Umschlaganlage für PPK (Los 1). Gegenstand von Los 2 ist die Übernahme und stoffliche Verwertung der kommunalen bzw. gemeinsam mit den Systemen verwerteten PPK (ca. 3.500 t/a).
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Umschlag zu Los 1: Die Umschlaganlage muss sich in einem Radius von 35 km um die Zentraldeponie Rastorf befinden. Weiter sind folgende Leistungen zu erbringen: - Annahme der Abfälle aus Sammel- und anderen Fahrzeugen, - kurzzeitige Lagerung, - Verladung in Großraumfahrzeuge des AN Los 2 bzw. von Spediteuren, welche von Systemen mit der Abholung von PPK beauftragt wurden - Erfüllung der Nachweispflichten, welche der AG gegenüber den Systemen zu erfüllen hat. zu Los 2: - Abholung in der Umschlaganlage des AN Los 1 - Transport zur weiteren Verwertung - Durchführung der weiteren Verwertung in einer Anlage und einem Verfahren nach Wahl des AN Los 2. Der Umschlag in Ballen gegen Aufpreis (Los 1) und die Übernahme von Ballen mit Nachlass (Los 2) werden als optionale Leistung zugelassen, kommen aber nur zum Tragen, wenn dies die insgesamt wirtschaftlichste Lösung darstellt. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2025. | 51 Monate | – |
| 2 | Übernahme und Verwertung zu Los 1: Die Umschlaganlage muss sich in einem Radius von 35 km um die Zentraldeponie Rastorf befinden. Weiter sind folgende Leistungen zu erbringen: - Annahme der Abfälle aus Sammel- und anderen Fahrzeugen, - kurzzeitige Lagerung, - Verladung in Großraumfahrzeuge des AN Los 2 bzw. von Spediteuren, welche von Systemen mit der Abholung von PPK beauftragt wurden - Erfüllung der Nachweispflichten, welche der AG gegenüber den Systemen zu erfüllen hat. zu Los 2: - Abholung in der Umschlaganlage des AN Los 1 - Transport zur weiteren Verwertung - Durchführung der weiteren Verwertung in einer Anlage und einem Verfahren nach Wahl des AN Los 2. Der Umschlag in Ballen gegen Aufpreis (Los 1) und die Übernahme von Ballen mit Nachlass (Los 2) werden als optionale Leistung zugelassen, kommen aber nur zum Tragen, wenn dies die insgesamt wirtschaftlichste Lösung darstellt. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2025. | 27 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- wirtschaftlichste LösungInnerhalb des Kreises der wertbaren Angebote und der geeigneten Bieter wird der Zuschlag losweise auf das Angebot bzw. die Kombination losbezogener Angebote erteilt, welches bzw. welche für den AG die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Für die Wirtschaftlichkeit der Angebote ist allein der Preis ausschlaggebend. Bei der Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebotskombination werden berücksichtigt (vgl. die Bezeichnung der Positionen im Preisblatt): - Angebotskombinationen ohne und mit Ballierung: der Nachlass aus Pos. 2-2 kommt nur gemeinsam mit der betreffenden Zulage aus Pos. 1-3 zum Tragen. Diese Bewertung wird rein auf die kommunale Menge (3.500 t/a) bezogen berechnet, da die Umschlag(mehr)kosten für den Verpackungsanteil von den Systemen zu tragen ist. - Nachlässe, die in Los 2 bei gleichzeitiger Beauftragung des Loses 1 gewährt werden (Pos. 2-3); hierbei nimmt der AN Los 2 die PPK in seiner eigenen Anlage an, so dass eine Abholung bei Dritten entfällt. Der Zuschlag wird auf die Lösung mit dem niedrigsten Brutto-Jahresbetrag erteilt, der sich aus Verwertungserlös und Leistungsentgelten einschließlich der jeweiligen spezifischen Zulagen bzw. Nachlässe ergibt. Näheres siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2026. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2028, sofern nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5R49 Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die a … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5R49 Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Zu "Datum der Angebotsöffnung": Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- wirtschaftlichste LösungInnerhalb des Kreises der wertbaren Angebote und der geeigneten Bieter wird der Zuschlag losweise auf das Angebot bzw. die Kombination losbezogener Angebote erteilt, welches bzw. welche für den AG die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Für die Wirtschaftlichkeit der Angebote ist allein der Preis ausschlaggebend. Bei der Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebotskombination werden berücksichtigt (vgl. die Bezeichnung der Positionen im Preisblatt): - Angebotskombinationen ohne und mit Ballierung: der Nachlass aus Pos. 2-2 kommt nur gemeinsam mit der betreffenden Zulage aus Pos. 1-3 zum Tragen. Diese Bewertung wird rein auf die kommunale Menge (3.500 t/a) bezogen berechnet, da die Umschlag(mehr)kosten für den Verpackungsanteil von den Systemen zu tragen ist. - Nachlässe, die in Los 2 bei gleichzeitiger Beauftragung des Loses 1 gewährt werden (Pos. 2-3); hierbei nimmt der AN Los 2 die PPK in seiner eigenen Anlage an, so dass eine Abholung bei Dritten entfällt. Der Zuschlag wird auf die Lösung mit dem niedrigsten Brutto-Jahresbetrag erteilt, der sich aus Verwertungserlös und Leistungsentgelten einschließlich der jeweiligen spezifischen Zulagen bzw. Nachlässe ergibt. Näheres siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.03.2027
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern ihn nicht der AG mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch den AG oder den AN mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5R49 Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die a … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5R49 Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Zu "Datum der Angebotsöffnung": Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Rohstoffhandel Kiel GmbH & Co. KG, Kiel | 2 |
| 2 | REMONDIS GmbH & Co. KG, Melsdorf | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreis Plön, Amt für Abfallwirtschaft
- Anschrift
- Behler Weg 21a, 24306 Plön
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen 2030 bis 2049Kreis SteinburgFrist 10.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 407b1f2b-76c2-4c1c-a993-8074c4d1dddc.