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vergebenEU-weitDienstleistungen

Koordinationsstelle Wohnen im Alter

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern

Aktenzeichen 2024LK000002veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 933 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,85 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.06.2024 – 31.05.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2026
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist eine Anlaufstelle rund um das Thema „Wohnen im Alter“. Sie berät Gemeinden, Organisationen aber auch private Initiativen beim Aufbau zeitgemäßer Wohnangebote und verlässlicher Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Dazu gehören alternative, insbesondere gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen oder seniorengerechte Quartierskonzepte. Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ hat für den Themenbereich „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren, Interessenten zu informieren sowie individuelle Beratungen durchzuführen und die konkrete Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern erforderlich. Einzubeziehen sind hierbei insbesondere Kommunen, Koordinatoren für Seniorenarbeit, (Wohlfahrts-)verbände und deren Mitgliedsorganisationen/-einrichtungen, Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, Privatpersonen sowie sonstige relevante Akteure der Seniorenarbeit. Ziel der Arbeit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können oder alternative Wohnformen aufgebaut werden. Daneben sind auf Abruf weitere Leistungen durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die angebotenen Preise sind neben der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Zuschlagskriterium. Das Verhältnis zwischen Preis und Qualität wird wie folgt festgelegt: Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) mit einem Schwankungsbereich von 10 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung. In einem ersten Schritt der Angebotswertung wird dafür die Einfache Richtwertmethode angewendet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Leistung und Preis als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Z = L / P Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes Um ganze Zahlen zu erhalten, wird die Kennzahl Z für alle Ergebnisse mit dem Faktor 10.000 multipliziert werden, ohne dass sich hierdurch die Rangfolge verändert. In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 Prozent von der besten, d.h. höchsten, Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das in dem Entscheidungskriterium „L“ den besten Wert erreicht.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals ist neben den angebotenen Preisen Zuschlagskriterium. Das Verhältnis zwischen Preis und Qualität wird wie folgt festgelegt: Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) mit einem Schwankungsbereich von 10 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung. Zur Ermittlung der in die Formel nach UfAB 2018 einzusetzenden Leistungspunktzahl „L“ wird die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals gemäß den im Dokument „Zuschlagskriterien und Bewertung“ dargestellten Kriterien bewertet. Die für jedes Unterkriterium ermittelte Bewertungspunktzahl („Punkte 0-3“) wird im Anschluss mit der in der Bewertungsmatrix (siehe hierzu Anlage „Zuschlagskriterien und Bewertung“) genannten Gewichtungspunktzahl („Gewichtung“) multipliziert. Die Leistungspunktzahl „L“ errechnet sich dann aus der Summe der jeweils mit der betreffenden Gewichtungspunktzahl multiplizierten Bewertungspunktzahl für die einzelnen Kriterien. Bei der Qualität werden folgende Kriterien bewertet: 1) Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Anzahl des Personals mit Studienabschluss (Gewichtung: 20) 2) Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Anzahl des Personals mit Studienabschlüssen auf dem Gebiet der Geographie und Gerontologie (Gewichtung: 20) Zugleich Ausschlusskriterium (falls 0 Punkte erzielt werden) 3) Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Themenfeld „Wohnen im Alter“ (Gewichtung: 5) 4) Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Erfahrung in der Organisation, Durchführung, Moderation und inhaltlichen Konzeption von digitalen Veranstaltungen mit Externen (Gewichtung: 25) Zugleich Ausschlusskriterium (falls 0 Punkte erzielt werden) 5) Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Erfahrung in der Organisation, Durchführung, Moderation und inhaltlichen Konzeption größerer Veranstaltungen (mind. 25 Teilnehmer) in Präsenzform mit Externen (Gewichtung: 25) Zugleich Ausschlusskriterium (falls 0 Punkte erzielt werden) 6) Abgabe der Erklärung zur C02-Kompensation (Gewichtung: 5) Zur näheren Beschreibung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c461417b-f337-4550-897d-0bd62b287420/awardcriteria

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Auftragnehmer durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer drei Mal für je ein weiteres Jahr verlängern. Für die Rahmenvereinbarung nach Ziffer 3 der Anlage 1 gilt abweichend hiervon eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab 01.06.2024.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenZu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Höchstgrenze der abrufbaren Leistungen nach Ziff. 3 der Anlage 1 für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 600 Arbeitstage à 8 Stunden. Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung nach Ziff. 3 der Anlage 1 beträgt 480.000 € netto .
Hinweis
Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich nur aus den Vergabeunterlagen ergibt): - Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124 GWB), - Angabe zur Struktur der Bietenden, - Er … ganz lesenDer Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich nur aus den Vergabeunterlagen ergibt): - Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124 GWB), - Angabe zur Struktur der Bietenden, - Erforderliche Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszugs, - Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen, - ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer, - Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, - Scientology-Schutzerklärung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung, München1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15d8bb88-4638-4de9-bb20-543650c1b02e.