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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Kooperative Beschaffung eines Enterprise Content Management Systems im Bereich der zentralen Hochschulverwaltung der beteiligten Kunsthochschulen

Palucca Hochschule für Tanz Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 24101veröffentlicht 11.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 816 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01277, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beschaffung eines Enterprise Content Management Systems im Bereich der zentralen Hochschulverwaltung

Die beteiligten Kunst- und Musikhochschulen beabsichtigen ein ECM-System einzuführen, um die Verwaltungen, Organisation und die Erstellung, Bearbeitung, Erfassung, Archivierung sowie Bereitstellung von Dokumenten und Informationen innerhalb der Hochschulen zu verbessern. Weiterhin soll ein gemeinsamer (Master-)Aktenplan in das ECM-System implementiert werden. Die Umsetzung der Einführung des ECM-Systems für die vier Kunsthochschulen soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung 60%
Qualität
Leistung Gewichtung 40%

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung (Gewerbegenehmigung); Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerks- rolle (bei Handwerksbetrieben) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens; Eigenerklärung, dass … ganz lesenGewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung (Gewerbegenehmigung); Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerks- rolle (bei Handwerksbetrieben) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens; Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräf- ten (§ 404 SGB III, §§ 15,16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie § 1 des Geset- zes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von mehr als 2500 € belegt wurde;
Kriterium
Nachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung; Angaben über die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten drei Geschäftsjahre gegliedert nach den Berufsgruppen; Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit es Leistunge … ganz lesenNachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung; Angaben über die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten drei Geschäftsjahre gegliedert nach den Berufsgruppen; Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Leistungen. Um eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, ist ein Mindestumsatz p.a. in Höhe von 3 Mio. EUR erforderlich. Die Forderung des Auftraggebers nach einem bestimmten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren dient der Feststellung, ob ein Bieter in der Lage war, Aufträge mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen zu bewältigen, so dass von einer gewissen Erfahrung des Bieters mit Aufträgen der ausgeschriebenen Größenordnung ausgegangen werden kann. Ein über mehrere Jahre hinweg getätigter Geschäftsumsatz indiziert zugleich einen nachhaltigen Unternehmensbestand und damit eine gewisse Gewähr, dass der ausgeschriebene Auftrag ordnungsgemäß und vollumfänglich durchgeführt werden wird. Zudem ist der Umsatz eines potentiellen Bieters für den Auftraggeber von Interesse, weil er im Haftungsfall auf die Haftungsmasse des alleinigen Geschäftspartners, des Auftragsnehmers zurückgreifen kann; Angaben über das dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Lieferung oder Leistung zur Verfügung stehende Personal und Beschreibung der verfügbaren technischen Ausrüstung sowie seiner Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens sowie deren Gesellschafter, Geschäftsführer und – wenn vorhanden – Prokuristen kein Insolvenzverfahren eröffnet, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder kein Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse eröffnet wurde; Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; Eigenerklärung, dass durch das Unternehmen nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen; Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß und seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich an die Regelungen des Mindestlohngesetz MiLoG hält; Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, und Zuverlässigkeit abgegeben hat; Eigenerklärung, in welchem Umfang das Unternehmen Nachunternehmen zur Aufgaben- und Leistungserbringung einbezieht.
Kriterium
Angabe über die berufliche Befähigung und Qualifikation derjenigen, die die Leistung für das Projekt ECM tatsächlich erbringen werden. Die Angaben zur beruflichen Qualifikation sind durch die Vorlage von Profilen zu belegen; Nachweis der Kompetenzen in der Installation und Implementierung der ECM-Lö … ganz lesenAngabe über die berufliche Befähigung und Qualifikation derjenigen, die die Leistung für das Projekt ECM tatsächlich erbringen werden. Die Angaben zur beruflichen Qualifikation sind durch die Vorlage von Profilen zu belegen; Nachweis der Kompetenzen in der Installation und Implementierung der ECM-Lösung durch aktuelle Herstellerzertifizierungen; Nachweis der Kompetenzen im Projekt- und Programmmanagement (Prince2, Scrum) eines/einer Projekt-Mitarbeiter/-in; Nachweis der Kompetenzen im Prozessmanagement eines/einer Projekt-Mitarbeiter/-in; Mit dem Angebot sind zur Prüfung der fachlichen Eignung, dass der Anbieter bereits ähnliche Aufgaben erfolgreich bewältigt und nachweislich Erfahrung in dem spezifischen Bereich der Hochschulen hat, folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen: Erfahrungsnachweise in Form der Benennung von mindestens 3 mit dem Auftragsgegenstand sachlich vergleichbaren Referenzprojekten im Hochschulumfeld oder in hochschulähnlichen Einrichtungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Eigenerklärung, in welchem Umfang das Unternehmen Nachunternehmen zur Aufgaben- und Leistungserbringung einbezieht. Durch das Unternehmen ist dieser Einbezug von Nachunternehmen offenzulegen. Werden für die Funktionalität in der Angebotenen ECM-Gesamtlösung zusätzliche, ergänzende Lösungen von Drittanbietern benötigt, so sind diese Funktionen und der jeweilige Drittanbieter mit der entsprechenden Lösung und Funktion aufzulisten (siehe Abschnitt Nachunternehmer/Unterauftragnehmer).
Kriterium
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Durchführung und Umsetzung des Projektes keinerlei Leistungen aus Russland bezieht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 725 (Datenverarbeitungsdienste) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018f52c5-62c8-4a7f-97f7-8e3e6471cad7.