Konzessionsvergabe zur Errichtung und zum Betrieb einer Nahwärmeversorgung im Neubaugebiet "Hübschäcker II"
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee · Radolfzell, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 2025/2-HübschäckerIIveröffentlicht 16.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 01.06.2026 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.06.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Radolfzell78315, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 14:00 Uhrvor 11 Monatenan Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer Nahwärmeversorgung des Neubaugebietes „Hübschäcker II“ in Radolfzell, Ortsteil Böhringen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71314000Dienstleistungen im EnergiebereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien, Gewichtungen und Bepunktungen insgesamt die höchste Summe an Wertungspunkten erreicht (§ 152 Abs. 3 GWB). Neben den Preisen für die Wärmelieferung, Anschlusskosten etc. werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Bei Gleichheit der Gesamtwertungssumme erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Wertungspunkten für das Kriterium „Wertungspreis“. Falls auch hier Gleichstand besteht, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Wertungspunkten für das Kriterium „Wärmeversorgungskonzept-Konzept“. Falls auch hier Gleichstand besteht, entscheidet das Los. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber / Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab … ganz lesenkürzer
Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber / Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein. Für Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung im Vordruck 1, sodass der Konzessionsgeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müs … ganz lesenkürzer
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müssen daher folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bewerber weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 1,5 Mio. Euro, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen eines mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordruckes. (2) Der Bewerber erklärt, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in einem Vordruck zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn der genannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Hierfür ist im Vordruck 5 die Tabelle für Bewerbergemeinschaften auszufüllen. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Wärmeversorg … ganz lesenkürzer
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Wärmeversorgungsunternehmens unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bewerber weist mindestens drei Referenzprojekte über die Errichtung und den Betrieb von Nahwärmeversorgungsanlagen im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigen Königreichs vor. Diese Nahwärmeversorgungsanlagen müssen nach dem 01.01.2005 errichtet worden sein und bis zum Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung mindestens ein Jahr in Betrieb sein. Zusätzlich müssen die benannten Referenzen über mindestens 15 Übergabepunkte für Wärme verfügen. Die jährliche Wärmeübergabe muss mindestens 200 MWh und die Trassenlänge (bestehend aus Vor- und Rücklauf) muss mindestens 100 m betragen. Für den Fall, dass eine oder mehrere Referenzen nicht vom Bewerber / von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geplant wurden, ist der verantwortliche Planer bzw. die für die Planung verantwortliche Stelle zu benennen. Die Referenzen sind in einem Vordruck anzugeben. Im Falle des Teilnahmeantrages einer Bewerbergemeinschaft müssen die gemäß Vordruck nachzuweisenden Referenzen für mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor Auskünften bei den referenzierten Stellen sowie weiteren Stellen einzuholen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Die Ausführungen unter dieser Ziffer betreffen die Eignungsleihe. Das Bekanntmachungsformular stellt eine entsprechende Kategorie für die Beschreibung der Eignungskriterien nicht zur Verfügung. Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beru … ganz lesenkürzer
Die Ausführungen unter dieser Ziffer betreffen die Eignungsleihe. Das Bekanntmachungsformular stellt eine entsprechende Kategorie für die Beschreibung der Eignungskriterien nicht zur Verfügung. Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Konzessionsgebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Konzessionsgeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. In Bezug auf die Angaben zum Eignungsverleiher reicht es aus, wenn der Bewerber diese dort erforderlichen Angaben für den Eignungsverleiher angibt. Die Angabe der Umsätze des Eignungsverleihers, im Falle der Eignungsleihe bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, durch den Bewerber ist ausreichend. Im Übrigen hat das eignungsverleihende Unternehmen die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Nähere Regelungen enthält die Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Konzessionsgeber zu setzenden Frist zu ersetzen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Arbeiten zur Errichtung der Nahwärmeversorgungsanlagen müssen bis 2027 aufgenommen werden. Die Versorgung mit Nahwärme muss spätestens Ende 2028 sichergestellt sein. Danach wird die Konzession einen Wärmelieferzeitraum von mindestens 20 Jahren umfassen. Es ist beabsichtigt, dass sich der Wärmeli … ganz lesenkürzer
Die Arbeiten zur Errichtung der Nahwärmeversorgungsanlagen müssen bis 2027 aufgenommen werden. Die Versorgung mit Nahwärme muss spätestens Ende 2028 sichergestellt sein. Danach wird die Konzession einen Wärmelieferzeitraum von mindestens 20 Jahren umfassen. Es ist beabsichtigt, dass sich der Wärmelieferzeitraum verlängern kann, abhängig von der Geschwindigkeit des Aufwuchses des Wärmebedarfs, um bis zu 5 Jahre. Eckpunkte einer entsprechenden Regelung sind im Dokument „vertragliche Eckpunkte“ vorgesehen. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Konzessionsgeber den Vertrag einseitig einmalig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung4 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Leistungsbeschreibung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Alle 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga … ganz lesenkürzer
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 3, 78315 Radolfzell
- Website
- radolfzell.de
- Kontakt
- vergabe@
radolfzell.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f06050fd-3c59-42e9-8575-e445c5946a8a.