Konzessionsvergabe Stadt Bremerhaven: Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum
Stadt Bremerhaven · Bremerhaven, Bremen
Aktenzeichen 05159-24veröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 120 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bremen.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 118 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 120 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bremerhaven27568, Bremen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Vergütung für AC-Ladevorgang20 %
- Konzessionsabgabe20 %
- Bieterkonzept zur Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur30 %
- Standort- und Errichtungskonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter, - die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren. Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Errichtung und Betrieb von 76 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten. siehe Allgemeine Bieterinformation | 120 Monate | – |
| 2 | Errichtung und Betrieb von 75 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten. siehe Allgemeine Bieterinformation | 120 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Vergütung für AC-Ladevorgangsiehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"
- Preis
- Konzessionsabgabesiehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"
- Qualität
- Bieterkonzept zur Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktursiehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"
- Qualität
- Standort- und Errichtungskonzeptsiehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn keine der beiden Parteien diesen Vertrag mit einer Frist von zwölf Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz1 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertag … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt. Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoc … ganz lesenkürzer
Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt. Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoch nur ein Mal eingereicht werden. Angebote, die zu spät oder aufgrund technischer Einschränkungen, die im Bereich des Bieters liegen, fehlerhaft oder verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bietern verbundenen Unternehmen. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen. Die Stadt wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Vergütung für AC-Ladevorgangsiehe Anlage E "Zuschlagskriterien"
- Preis
- Konzessionsabgabesiehe Anlage E "Zuschlagskriterien"
- Qualität
- Bieterkonzept zur Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktursiehe Anlage E "Zuschlagskriterien"
- Qualität
- Standort- und Errichtungskonzeptsiehe Anlage E "Zuschlagskriterien"
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn keine der beiden Parteien diesen Vertrag mit einer Frist von zwölf Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz1 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertag … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt. Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoc … ganz lesenkürzer
Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt. Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoch nur ein Mal eingereicht werden. Angebote, die zu spät oder aufgrund technischer Einschränkungen, die im Bereich des Bieters liegen, fehlerhaft oder verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bietern verbundenen Unternehmen. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen. Die Stadt wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Wirelane GmbH, München | 4 |
| 2 | Ubitricity GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Bremerhaven
- Anschrift
- 27568 Bremerhaven
- Kontakt
- ausschreibungen@
bbh-online.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e48fe8d-7d4c-424f-bc39-59f7af4365cc.