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Konzeptvergabe Grundstücksverkauf und -entwicklung in Bodelshausen

Gemeinde Bodelshausen · Bodelshausen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen GBODEL-2026-0001.veröffentlicht 25.09.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 75 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate01.04.2027 – 30.09.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Architektonisches Konzept (70Punkte) / Nutzungskonzept (35) / Finanzielles Angebot (5)100 %
  • Preis0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2031
    in 5 Monaten

Beschreibung

Verhandlungsverfahren für den Verkauf und die Bebauung von Grundstücken in 72411 Bodelshausen (Landkreis Tübingen)

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die Gemeinde Bodelshausen einen Investor, der das Baugrundstück (vier Flurstücke) kauft und entwickelt. Der Investor soll die Flächen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde Bodelshausen innerhalb eines vertraglich zu vereinbarenden Zeitplans bebauen. Mit Blick auf die Bauverpflichtung kann die Einordnung als öffentlicher Bauauftrag nicht ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Bodelshausen führt deshalb für den Verkauf der Flächen mit der Verpflichtung, diese nach Maßgabe des Konzepts innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans zu bebauen, ein europaweites Vergabeverfahren durch.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Architektonisches Konzept (70Punkte) / Nutzungskonzept (35) / Finanzielles Angebot (5)100 %
Preis0 %
Qualität
Architektonisches Konzept (70Punkte) / Nutzungskonzept (35) / Finanzielles Angebot (5)
Preis
Preis (im Gesamtkonzept enthalten)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
30.09.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur 3 oder weniger Bewerber einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht oder liegen nur bei 3 oder weniger Bewerbern keine Ausschlussgründe vor, werden … ganz lesenZum Verhandlungsverfahren werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur 3 oder weniger Bewerber einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht oder liegen nur bei 3 oder weniger Bewerbern keine Ausschlussgründe vor, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Treffen diese Voraussetzungen bei mehr als 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu, werden die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand der vorgelegten Referenzen, die im Teil 6 des Formblatts zu nennen sind, ausgewählt. Nach der Entscheidung der Vergabestelle über die Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, erhalten die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ein abschließendes Absageschreiben. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden aufgefordert, zunächst ein erstes, noch unverbindliches Angebot auf der Grundlage der Vergabeunterlagen abzugeben, die bereits jetzt zur Verfügung gestellt wurden. Die maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden zur Abgabe eines noch unverbindlichen indikativen Erstangebots aufgefordert. Die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Kapitel D) werden erst für die Erstellung des indikativen Angebots in der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) benötigt. Alle Bieter/Bietergemeinschaften, die form- und fristgerecht ein Erstangebot abgegeben haben, erhalten die Möglichkeit, ihr Erstangebot im Rahmen der Verhandlungsrunde zu präsentieren. Im Anschluss an die Verhandlungsrunde werden alle Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben bei der Erstellung des endgültigen Angebots die Möglichkeit, ihr Erstangebot zu überarbeiten und zu ändern. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die Bieter/Bietergemeinschaften gebeten, ihre finalen Angebote vollständig mit allen Anlagen vorzulegen. Auch Unterlagen, die schon Bestandteil des indikativen Angebots waren und im finalen Angebot unverändert bleiben, sind erneut vorzulegen. Für die Angebotserstellung und die Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt. Für die gemäß Ziff. D2.2.1 zum architektonischen Konzept vorzulegenden Entwürfe, Pläne und Zeichnungen wird einheitlich für alle Bieter eine Entschädigung in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Die Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat (§ 8 b) EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Für die Überarbeitung des architektonischen Konzepts für das finale Angebot wird keine zusätzliche Entschädigung bezahlt. Der Zuschlag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Zuschlagskriterien lauten Architektonisches Konzept (max. 70 Punkte) / Nutzungskonzept (max. 35 Punkte) / Finanzielles Angebot (max. 5 Punkte). Die max. Gesamtpunktzahl beträgt 110 Punkte. Die Unterkrieterien und die Wertungsschemata sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die genannten Fristen und Termine sind vorläufig. Während des Vergabeverfahrens können sich Anpassungen ergeben. Maßgebend sind letztlich die den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen oder finalen Angebotes mitgeteilten bzw. die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine.
Hinweis
Inhalt des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag muss die Bewerbung um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren sowie die nachfolgend genannten Eigenerklärungen / Angaben / Unterlagen umfassen. Hierzu muss das Formblatt verwendet werden, das als Anlage 6 beigefügt ist. - Formblatt, Teil 1 (Teilnahm … ganz lesenInhalt des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag muss die Bewerbung um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren sowie die nachfolgend genannten Eigenerklärungen / Angaben / Unterlagen umfassen. Hierzu muss das Formblatt verwendet werden, das als Anlage 6 beigefügt ist. - Formblatt, Teil 1 (Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft. - Formblatt, Teil 2 (Bewerbergemeinschaftserklärung): Teil 2 des Formblatts muss nur von Bewerbergemeinschaften ausgefüllt werden. - Formblatt, Teil 3: Weitere Unternehmensangaben; bei einem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft werden die Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erbeten. In diesem Falle ist Teil 3 zu vervielfältigen und eindeutig mit dem Namen des jeweiligen Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu kennzeichnen. - Formblatt, Teil 4 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu Art. 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren): Teil 4 des Formblatts muss vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ein gesonderter Teil 4 zu verwenden. - Formblatt, Teil 5 (Eigenerklärung zur Eignung): Teil 5 des Formblatts muss vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied ist ein gesonderter Teil 5 zu verwenden. - Formblatt, Teil 6 (Eigenerklärung zu Auswahlkriterien): Werden in diesem Teil des Formblatts keine Angaben gemacht, können für die Auswahlkriterien (siehe hierzu Kapitel C3.2) keine Punkte erzielt werden. - Formblatt, Teil 7 (Verpflichtungserklärung Mindestentgelt LTMG-Baden-Württemberg): Teil 7 des Formblatts muss von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer ausgefüllt und entweder mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMGBW Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ferner die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW - Teil 7 des Formblatts in Anlage 6) mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Bodelshausen
Anschrift
Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen
Kontakt
vergabeberatung@staatsanzeiger.de

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 373b1eb9-ee5f-45b6-ad45-b74511f2d8cd.