Konzeptionierung, Gründung und Betrieb des Dateninstituts
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2024-I-024veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenWettbewerblicher Dialog
- Geschätzter Wert
- 32 Mio. €
- Laufzeit
- 2.555 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 32 Mio. €
- Laufzeit
- 2.555 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.
Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Heute
Beschreibung
Daten sind der zentrale Innovationstreiber des 21. Jahrhunderts und eine der integralen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Prosperität in Deutschland. Die Potenziale sind enorm und die Anwendungsgebiete vielfältig. Gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Wertschöpfung und politische Entscheidungsfindung können von einer besseren Nutzung von Daten profitieren. Die Möglichkeiten der Datennutzung werden viel diskutiert. Aber aus guten Ideen und Impulsen werden in Deutschland zu selten konkrete Projekte und Anwendungen.
Um die Möglichkeiten im Bereich der Datennutzung in Deutschland auszuschöpfen, sieht der Koalitionsvertrag unter anderem die Schaffung eines Dateninstituts vor, das die sektorenübergreifende Datenverfügbarkeit, -nutzung und -standardisierung vorantreibt und Datentreuhändermodelle sowie entsprechende Lizenzmodelle etabliert. Damit soll auch ein Beitrag zur Daten- und digitalen Souveränität Deutschlands geleistet werden. Auch in verschiedenen Stakeholder-Diskussionen wurde das große Interesse von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik an der Konzeption und Gründung eines Dateninstituts bestätigt.
Eine Gründungskommission, bestehend aus Mitgliedern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, hat Empfehlungen für den Aufbau und die Operationalisierung eines Dateninstituts erarbeitet, die auf dem Digital-Gipfel am 9. Dezember 2022 vorgestellt wurden.
Basierend auf den Empfehlungen der Gründungskommission haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter Beteiligung aller Ressorts der Bundesregierung ein Konzeptpapier erstellt, das Ziele, Ausrichtung und prioritäre Aufgabenfelder des Dateninstituts spezifiziert. Es sieht vor, dass das Dateninstitut – als unabhängige und gemeinwohlorientierte Organisation – Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und im Sinne des Datenschutzes und der Datensouveränität gesamtgesellschaftlich besser verfügbar und nutzbar macht. Es soll einen schlagkräftigen nationalen Akteur bilden, der Know-how bündelt und zielgerichtet Hilfestellung – insbesondere beim intersektoralen Datenaustausch – leistet. Es soll dabei auf den zahlreichen vorhandenen Initiativen zum besseren Nutzen oder Teilen von Daten aufbauen, so dass keine Doppelstrukturen geschaffen werden.
Der Aufbau und der spätere Betrieb sollen in einem agilen und bedarfsorientierten Ansatz erfolgen, um präzise die unterschiedlichen Bedarfe der Stakeholder zu identifizieren und zu adressieren. Daher werden schon im Rahmen dieses Auftrags entsprechende Elemente berücksichtigt und der wettbewerbliche Dialog als Vergabeverfahren gewählt. Parallel zu vorliegenden Verfahren wird der Auftraggeber verschiedene sektoren- und akteursübergreifende Pilotprojekte (Use Cases) beauftragen. Mithilfe dieser Pilotprojekte sollen konkrete Herausforderungen beim Teilen und Nutzen von Daten identifiziert werden, die durch das Dateninstitut anzugehen sind. Die Ergebnisse dieser Use Cases wird der Auftraggeber laufend in den hier ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialog einbringen.
Beschreibung des Loses
Daten sind der zentrale Innovationstreiber des 21. Jahrhunderts und eine der integralen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Prosperität in Deutschland. Die Potenziale sind enorm und die Anwendungsgebiete vielfältig. Gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Wertschöpfung und politische Entscheidungsfindung können von einer besseren Nutzung von Daten profitieren. Die Möglichkeiten der Datennutzung werden viel diskutiert. Aber aus guten Ideen und Impulsen werden in Deutschland zu selten konkrete Projekte und Anwendungen.
Um die Möglichkeiten im Bereich der Datennutzung in Deutschland auszuschöpfen, sieht der Koalitionsvertrag unter anderem die Schaffung eines Dateninstituts vor, das die sektorenübergreifende Datenverfügbarkeit, -nutzung und -standardisierung vorantreibt und Datentreuhändermodelle sowie entsprechende Lizenzmodelle etabliert. Damit soll auch ein Beitrag zur Daten- und digitalen Souveränität Deutschlands geleistet werden. Auch in verschiedenen Stakeholder-Diskussionen wurde das große Interesse von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik an der Konzeption und Gründung eines Dateninstituts bestätigt.
Eine Gründungskommission, bestehend aus Mitgliedern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, hat Empfehlungen für den Aufbau und die Operationalisierung eines Dateninstituts erarbeitet, die auf dem Digital-Gipfel am 9. Dezember 2022 vorgestellt wurden.
Basierend auf den Empfehlungen der Gründungskommission haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter Beteiligung aller Ressorts der Bundesregierung ein Konzeptpapier erstellt, das Ziele, Ausrichtung und prioritäre Aufgabenfelder des Dateninstituts spezifiziert. Es sieht vor, dass das Dateninstitut – als unabhängige und gemeinwohlorientierte Organisation – Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und im Sinne des Datenschutzes und der Datensouveränität gesamtgesellschaftlich besser verfüg-bar und nutzbar macht. Es soll einen schlagkräftigen nationalen Akteur bilden, der Know-how bündelt und zielgerichtet Hilfestellung – insbesondere beim intersektoralen Datenaustausch – leistet. Es soll dabei auf den zahlreichen vorhandenen Initiativen zum besseren Nutzen oder Teilen von Daten aufbauen, so dass keine Doppelstrukturen geschaffen werden.
Der Aufbau und der spätere Betrieb sollen in einem agilen und bedarfsorientierten Ansatz erfolgen, um präzise die unterschiedlichen Bedarfe der Stakeholder zu identifizieren und zu adressieren. Daher werden schon im Rahmen dieses Auftrags entsprechende Elemente berücksichtigt und der wettbewerbliche Dialog als Vergabeverfahren gewählt. Parallel zu vor-liegenden Verfahren wird der Auftraggeber verschiedene sektoren- und akteursübergreifende Pilotprojekte (Use Cases) beauftragen. Mithilfe dieser Pilotprojekte sollen konkrete Herausforderungen beim Teilen und Nutzen von Daten identifiziert werden, die durch das Dateninstitut anzugehen sind. Die Ergebnisse dieser Use Cases wird der Auftraggeber laufend in den hier ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialog einbringen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2.555 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags beträgt fünf Jahre. Die Leistungen sind unverzüglich nach Zuschlagserteilung aufzunehmen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages maximal zweimal einseitig um jeweils höchstens ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Nachprüfungsfrist richtet sich vorliegend nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 4 |
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Anschrift
- Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutzvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE14 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d06b154-4cbf-4d91-9dca-1c8a3e2e56f0.