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Konzeptionierung, Gründung und Betrieb des Dateninstituts

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-I-024veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
32 Mio. €
Laufzeit
2.555 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Daten sind der zentrale Innovationstreiber des 21. Jahrhunderts und eine der integralen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Prosperität in Deutschland. Die Potenziale sind enorm und die Anwendungsgebiete vielfältig. Gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Wertschöpfung und politische Entscheidungsfindung können von einer besseren Nutzung von Daten profitieren. Die Möglichkeiten der Datennutzung werden viel diskutiert. Aber aus guten Ideen und Impulsen werden in Deutschland zu selten konkrete Projekte und Anwendungen.

Um die Möglichkeiten im Bereich der Datennutzung in Deutschland auszuschöpfen, sieht der Koalitionsvertrag unter anderem die Schaffung eines Dateninstituts vor, das die sektorenübergreifende Datenverfügbarkeit, -nutzung und -standardisierung vorantreibt und Datentreuhändermodelle sowie entsprechende Lizenzmodelle etabliert. Damit soll auch ein Beitrag zur Daten- und digitalen Souveränität Deutschlands geleistet werden. Auch in verschiedenen Stakeholder-Diskussionen wurde das große Interesse von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik an der Konzeption und Gründung eines Dateninstituts bestätigt.

Eine Gründungskommission, bestehend aus Mitgliedern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, hat Empfehlungen für den Aufbau und die Operationalisierung eines Dateninstituts erarbeitet, die auf dem Digital-Gipfel am 9. Dezember 2022 vorgestellt wurden.

Basierend auf den Empfehlungen der Gründungskommission haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter Beteiligung aller Ressorts der Bundesregierung ein Konzeptpapier erstellt, das Ziele, Ausrichtung und prioritäre Aufgabenfelder des Dateninstituts spezifiziert. Es sieht vor, dass das Dateninstitut – als unabhängige und gemeinwohlorientierte Organisation – Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und im Sinne des Datenschutzes und der Datensouveränität gesamtgesellschaftlich besser verfügbar und nutzbar macht. Es soll einen schlagkräftigen nationalen Akteur bilden, der Know-how bündelt und zielgerichtet Hilfestellung – insbesondere beim intersektoralen Datenaustausch – leistet. Es soll dabei auf den zahlreichen vorhandenen Initiativen zum besseren Nutzen oder Teilen von Daten aufbauen, so dass keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Der Aufbau und der spätere Betrieb sollen in einem agilen und bedarfsorientierten Ansatz erfolgen, um präzise die unterschiedlichen Bedarfe der Stakeholder zu identifizieren und zu adressieren. Daher werden schon im Rahmen dieses Auftrags entsprechende Elemente berücksichtigt und der wettbewerbliche Dialog als Vergabeverfahren gewählt. Parallel zu vorliegenden Verfahren wird der Auftraggeber verschiedene sektoren- und akteursübergreifende Pilotprojekte (Use Cases) beauftragen. Mithilfe dieser Pilotprojekte sollen konkrete Herausforderungen beim Teilen und Nutzen von Daten identifiziert werden, die durch das Dateninstitut anzugehen sind. Die Ergebnisse dieser Use Cases wird der Auftraggeber laufend in den hier ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialog einbringen.

Beschreibung des Loses

Daten sind der zentrale Innovationstreiber des 21. Jahrhunderts und eine der integralen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Prosperität in Deutschland. Die Potenziale sind enorm und die Anwendungsgebiete vielfältig. Gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Wertschöpfung und politische Entscheidungsfindung können von einer besseren Nutzung von Daten profitieren. Die Möglichkeiten der Datennutzung werden viel diskutiert. Aber aus guten Ideen und Impulsen werden in Deutschland zu selten konkrete Projekte und Anwendungen.

Um die Möglichkeiten im Bereich der Datennutzung in Deutschland auszuschöpfen, sieht der Koalitionsvertrag unter anderem die Schaffung eines Dateninstituts vor, das die sektorenübergreifende Datenverfügbarkeit, -nutzung und -standardisierung vorantreibt und Datentreuhändermodelle sowie entsprechende Lizenzmodelle etabliert. Damit soll auch ein Beitrag zur Daten- und digitalen Souveränität Deutschlands geleistet werden. Auch in verschiedenen Stakeholder-Diskussionen wurde das große Interesse von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik an der Konzeption und Gründung eines Dateninstituts bestätigt.

Eine Gründungskommission, bestehend aus Mitgliedern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, hat Empfehlungen für den Aufbau und die Operationalisierung eines Dateninstituts erarbeitet, die auf dem Digital-Gipfel am 9. Dezember 2022 vorgestellt wurden.

Basierend auf den Empfehlungen der Gründungskommission haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter Beteiligung aller Ressorts der Bundesregierung ein Konzeptpapier erstellt, das Ziele, Ausrichtung und prioritäre Aufgabenfelder des Dateninstituts spezifiziert. Es sieht vor, dass das Dateninstitut – als unabhängige und gemeinwohlorientierte Organisation – Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und im Sinne des Datenschutzes und der Datensouveränität gesamtgesellschaftlich besser verfüg-bar und nutzbar macht. Es soll einen schlagkräftigen nationalen Akteur bilden, der Know-how bündelt und zielgerichtet Hilfestellung – insbesondere beim intersektoralen Datenaustausch – leistet. Es soll dabei auf den zahlreichen vorhandenen Initiativen zum besseren Nutzen oder Teilen von Daten aufbauen, so dass keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Der Aufbau und der spätere Betrieb sollen in einem agilen und bedarfsorientierten Ansatz erfolgen, um präzise die unterschiedlichen Bedarfe der Stakeholder zu identifizieren und zu adressieren. Daher werden schon im Rahmen dieses Auftrags entsprechende Elemente berücksichtigt und der wettbewerbliche Dialog als Vergabeverfahren gewählt. Parallel zu vor-liegenden Verfahren wird der Auftraggeber verschiedene sektoren- und akteursübergreifende Pilotprojekte (Use Cases) beauftragen. Mithilfe dieser Pilotprojekte sollen konkrete Herausforderungen beim Teilen und Nutzen von Daten identifiziert werden, die durch das Dateninstitut anzugehen sind. Die Ergebnisse dieser Use Cases wird der Auftraggeber laufend in den hier ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialog einbringen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2.555 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags beträgt fünf Jahre. Die Leistungen sind unverzüglich nach Zuschlagserteilung aufzunehmen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages maximal zweimal einseitig um jeweils höchstens ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Nachprüfungsfrist richtet sich vorliegend nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben4

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Anschrift
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutzvergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (319 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d06b154-4cbf-4d91-9dca-1c8a3e2e56f0.