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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Konzeptionelle, kreative und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen · Pirna, Sachsen

Aktenzeichen 2024_01_Ausschreibung Werbeagenturveröffentlicht 06.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 940 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 600 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.07.2024 – 30.06.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Landestalsperrenverwaltung Sachsen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bahnhofstraße 14 01796 Pirna
    vor 31 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 28 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit folgenden Leistungen: - Fix- und Kreativtermine - Markenentwicklung bzw. -weiterentwicklung (z.B. Arbeitgebermarke, Azubimarke, Corporate Identity) - Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Printmedien wie Flyern, Broschüren, Plakaten, Schildern, Sichtwerbung u.a. - Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Präsentationen, Ausstellungen und Messeauftritten u.a. - Konzeption, Erstellung und Gestaltung von größeren Einzelprojekten und Kampagnen - digitale Materialien für Internet und Soziale Medien

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
- Preis (Anteil: 30%) - Firmendarstellung (Anteil: 10%) - Arbeitsprobe Imageflyer (Anteil: 20%) - Arbeitsprobe Arbeitsblatt (Anteil: 20%) - Bietergespräch (Anteil: 20%) genaue Beschreibung siehe Anlage 2 - Bewertungsmatrix
Preis
- Preis (Anteil: 30%) - Firmendarstellung (Anteil: 10%) - Arbeitsprobe Imageflyer (Anteil: 20%) - Arbeitsprobe Arbeitsblatt (Anteil: 20%) - Bietergespräch (Anteil: 20%) genaue Beschreibung siehe Anlage 2 - Bewertungsmatrix

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
siehe Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Will der Auftraggeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, so hat er dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mitzuteilen, dass er den Vertrag nicht fortsetzen will. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, das Vertragsverhältnis zu denselben Bedingungen durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils ein Jahr bis auf maximal vier Jahre zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
600.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
12.04.2024, 10:00 Uhr. Landestalsperrenverwaltung Sachsen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bahnhofstraße 14 01796 Pirna. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) - Einleitung, Antrag - (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag o … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) - Einleitung, Antrag - (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsre-gister abgefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
357.738 €Zuschlagswert im Median
246.859 € – 517.500 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018e0e1f-865e-4914-a72d-4a9d9a6d9927.