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Konzeption und Entwicklung von CRM- und CX-Software-Lösungen

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen AOK SAN 2025 - 0015veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 501 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 239 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Sachsen - Anhalt
    vor 17 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin plant, einen weiteren Ausbau mit CRM- und CX-Software-Lösungen für die "Meine Gesundheitswelt" konzipieren und entwickeln zu lassen. Ziel ist es, die AOK Sachsen-Anhalt auch im digitalen Bereich als die Nummer eins in den Feldern Gesundheit, Service und gesundheitliche Aufklärung zu platzieren und dabei schonend und wirtschaftlich mit vorhandenen Ressourcen umzugehen.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin möchte zunächst zwei Kernprojekte mit dem Auftragnehmer umsetzen, wobei Projekt 2 dabei optional ist. Mit dem Projekt 1 sucht die Auftraggeberin ein System, mit welchem sie verschiedenste E-Mail- und Brief- Kampagnen durchführen kann. Hierbei ist es wichtig, dass die Daten direkt über eine Anbindung/Schnittstelle aus dem System der Auftraggeberin (oscare(R)) gezogen werden können. Im Projekt 2 (optional) möchte die Auftraggeberin verschiedene Prozesse komplett dunkel verarbeiten. Hierzu hat sie im ersten Schritt ein Webformularcenter für alle Nutzergruppen aufgebaut. Nun sollen Formulare mit einer einfachen E-Akte auch automatisiert bearbeitet werden. Begonnen werden soll mit einem einfachen Sachbearbeitungsprozess. Die Daten müssen fertig bearbeitet in das System oscare(R) einlaufen. Über die zwei Projekte hinaus erwarten wir vom Auftragnehmer Beratung, Empfehlung, Einführung, Weiterentwicklung und Betrieb von bestehenden und neuen CRM- und CX-Software-Lösungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Das Kriterium "Qualität" fließt mit insgesamt 50 % in die Gesamtwertung ein. Über ein herzureichendes Konzept können maximal 100 Punkte der Gesamtwertung erzielt werden. Die Konzeption soll insbesondere die Umsetzungs-, Deployment-, Sicherheits.-, Datenschutz- und Betriebskonzepte enthalten. Bezüglich der genauen inhaltlichen Anforderungen und die zugrundeliegenden Wertungsmaßstäbe wird auf die Aufgabenstellung und die Bewertungsmatrix der Angebotsphase verwiesen.
Preis
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote hinsichtlich der von den Bietern angebotenen Preise zu ermöglichen, hat die Auftraggeberin die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen in Tagessätze eingeteilt. Außerdem sind Festpreise bezogen auf die Projektumsetzung, die Wartung des Gesamtsystems und ein Monitoring anzugeben. Das bietende Unternehmen mit dem besten Preis erhält die maximale Punktzahl. Von der Punktzahl der preislich nachfolgenden bietenden Unternehmen wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Preis über dem Bestpreis liegt. Die Berechnung der Punktwerte erfolgt bis auf zwei Stellen nach dem Komma. Nähere Informationen und das Preisblatt werden in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Dasjenige bietende Unternehmen mit dem höchsten Preis in der jeweiligen Preisposition erhält 0 Punkte; es werden keine Minuspunkte vergeben. Die über den Preis maximal zu erzielende Punktzahl beträgt 100 Punkte. Die erzielte konkrete Punktzahl geht mit 50% in die Gesamtwertung ein.

Eignung14 von 14 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewertet wird die Anzahl von Softwareentwicklungsprojekten in den Jahren 2022 bis 2024 im Finanz- und Versicherungswesen in denen CRM- und CX-Software-Lösungen umgesetzt wurden.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Bewertet wird die Anzahl der CRM- und CX-Software-gestützten Kommunikationstools, welche mindestens 4 Jahre auf Content der gesetzlichen Krankenversicherung trainiert wurden, die in den Jahren 2022 bis 2024 bei Akteuren des Gesundheitswesens integriert wurden.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Bewertet wird die Angabe wie viele Support-/Betriebs-Projekte im Bereich- CRM-/CX-Software-Lösungen in den Jahren 2022-2024 betreut wurden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 2,5 Mio.EUR, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 15 festangestellte Softwareentwickler verfügen. Diese müssen im Bereich CRM- und CX-Software-Lösungen Entwicklungserfahrung nachweisen können. Mitarbeiter mit einer Teilzeitbeschäftigung von gleich / mehr als 20h / Woche, finden vollständig … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 15 festangestellte Softwareentwickler verfügen. Diese müssen im Bereich CRM- und CX-Software-Lösungen Entwicklungserfahrung nachweisen können. Mitarbeiter mit einer Teilzeitbeschäftigung von gleich / mehr als 20h / Woche, finden vollständige Berücksichtigung. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20h / Woche, keiner Festanstellung (z.B. Freelancer) und Auszubildende finden keine Berücksichtigung
Versorgungssicherheit
Zur Aufnahme von neuen Anforderungen sollen Anforderungsmanager kurzfristig zur Verfügung stehen. Bewertet wird die Verfügbarkeit bei neuen Anforderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Anfrage.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Oscare- Anbindung: Die Softwarelösung muss eine API-Schnittstelle zur SAP-Software oscare(R) zur Verfügung stellen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beim Einsatz von Cloud-Lösungen bzw. bei Bereitstellung Cloud basierter Dienste ist ein C5 Testat nachzuweisen oder eine Testierung/ Zertifizierung gemäß "Verordnung über gleichwertige Sicherheitsnachweise zum C5-Standard für Cloud-Computing-Dienste im Gesundheitswesen (C5-Gleichwertigkeitsverordnung - C5GleichwV)"
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Es sind folgende Zertifizierungen nachzuweisen: ISO/IEC 27001 (Informations-Sicherheits-Management-System) und ISO/IEC 20000 (IT-Servicemanagement) und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie über mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2022-2024) verfügen bzw. verfügt haben, für die bereits operativ oder auch konzeptionell, Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie über mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2022-2024) verfügen bzw. verfügt haben, für die bereits operativ oder auch konzeptionell, Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2022-2024 mindestens 1 Jahr bestanden haben. Der Leistungsschwerpunkt muss auf folgenden Formaten gelegen haben: - Anforderungsmanagement CRM-/CX-Software- Lösungen oder - Entwicklung von CRM-/CX-Software- Lösungen oder - Betrieb und Support von CRM-/CX-Software- Lösungen Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Darstellung drei verschiedener Referenzprojekte bei drei verschiedenen Referenzkunden, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2022-2024) durchgeführt wurden und die Inbetriebnahme bereits stattgefunden hat. Die Referenzprojekte 1 und 2 haben eine Softwareentwicklung für eine CRM- und CX-Software … ganz lesenDarstellung drei verschiedener Referenzprojekte bei drei verschiedenen Referenzkunden, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2022-2024) durchgeführt wurden und die Inbetriebnahme bereits stattgefunden hat. Die Referenzprojekte 1 und 2 haben eine Softwareentwicklung für eine CRM- und CX-Software-Lösung abzubilden. Im Referenzprojekt 3 ist ein Projekt aus dem Bereich Betrieb und Support der CRM-/CX-Software- Lösungen darzustellen. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um je ein weiteres Jahr, bis längstens 30.09.2029, zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über d … ganz lesenParagraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5KX1 Bei einer höheren Anzahl als 5 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRA5KX1 Bei einer höheren Anzahl als 5 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an. Zur Angebotsabgabe werden die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erzielt haben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32f48972-231b-49de-9a53-1f41c44a1c35.