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Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten

Finanzbehörde Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen FB 2025000496veröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 421 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.10.2026 – 30.09.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20457, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Finanzbehörde Hamburg
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2031
    vor 37 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bedarfsstelle) den Abschluss eines Vertrages über Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten.

Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche, beliehene Fischereiaufseher statt.

Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, wird seit 2021 durch ein Unternehmen ausgeführt. Rechtsgrundlage für die Beleihung ist § 19 Absatz 1 Nummer 2,. Diese Möglichkeit soll weiterhin genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Herbst 2026 weiterhin durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§44VgV) werden Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gemacht.
Allgemeiner Jahresumsatz
Es sind die unter Ziffer 2.des Eignungsvordrucks (Vordruck04)aufgeführten Angaben zu machen: - Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen, - Angaben zum Umsatz des Unternehmen sind der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisesind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabeanzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. D … ganz lesenDie nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisesind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabeanzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten. Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Eignungsvordruckes, Vergabevordruck 04):Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern. Unter Ziffer 3 des Eignungsvordrucks sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen. Unter Ziffer 4 des Eignungsvordruckes sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oderspezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen. Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen(Vergabevordruck 12).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Darstellung des Unternehmens
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bootsführerschein (mindestens Bootsführerschein Binnen)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für alle Mitarbeiter, die zur Leistungserfüllung eingesetzt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis der Ortskunde Nachweis einer Prüfung bei der Hamburg Port - 3 - Authority (HPA) gemäß Hafenverkehrsordnung analog zu den Erlaubnissen der Angel-Guides zum Thema Ortskenntnisse oder Erklärung dass diese, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Prüfung abgelegt wird.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Betriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung, dass mit Vertragsbeginn ein Boot entsprechend den im Technischen Leistungsverzeichnis benannten Kriterien zur Verfügung stehen wird.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Fischereischein Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz des Fischereischeins sein, um neben der theoretischen auch eine praktische Erfahrung nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen … ganz lesenIn der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für Rügen nutzen Sie bitte ausschließlich die Bieterkommunikation der eVergabe. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: - 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. - 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB. Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg Nutzen Sie bitte nur die folgende Möglichkeit für Nachprüfungsanträge: 1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg 2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 776 (Dienstleistungen im Bereich Jagd) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a026bdc-24d9-4d06-a00b-c6d6b9aeecd6.