Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg - Sofortmaßnahmen Wasser
Finanzbehörde Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 5575/2025veröffentlicht 11.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4,8 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 66 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,8 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis gemäß Preisblatt40 %
- Qualität des Personaleinsatzkonzepts20 %
- Qualität des Entsorgungskonzepts20 %
- Qualität des Geräteeinsatzkonzepts20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die umweltverträgliche Ent-fernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen). Die fachliche Durchfüh-rung dieses Auftrages liegt im Verantwortungsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (nachfolgend auch: "Schadensmanagement"). Die öffentliche Hand hat gemäß § 2 Abs. 1 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz Vorbild-funktion für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Abfallwirtschaft. Dies gilt insbe-sondere für Abfälle, an deren Verwertung / Beseitigung unter Umweltgesichtspunkten hohe Anforderungen zu stellen sind. Daher werden an den Auftragnehmer (nachfolgend auch: AN) entsprechende Anforderungen, insbesondere an die Zuverlässigkeit, die Leistungsfä-higkeit sowie die Verpflichtung zur unbedingten Einhaltung der abfall-, wasser-, gefahrstoff- und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen (nachfolgend auch: "einschlägige relevanten ge-setzlichen Bestimmungen"), gestellt. Ausgeschrieben wird die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreini-gungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Ham-burg - Sofortmaßnahmen Wasser als Sofortmaßnahmen des Umweltschutzes einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen (z.B. Auf- und Abbau von Sicherungseinrichtungen, Beleuchtung der Arbeitsbereiche, Säuberung der Arbeitsbe-reiche nach Abschluss der Arbeiten, Reinigung von Ölsperren, Prüf- und Wartungsarbeiten). Weiterer Bestandteil der Aufgabenstellung ist die Aufnahme, die Sammlung, der Abtrans-port und die Entsorgung von in Hamburger Gewässern natürlich und nicht natürlich veren-deten Fischen. Die ausgeschriebene Leistung wird für 6 Jahre als Rahmenvereinbarung ver-geben. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Siehe Vergabeunterlagen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Preis gemäß PreisblattSiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualität des PersonaleinsatzkonzeptsSiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualität des EntsorgungskonzeptsSiehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Qualität des GeräteeinsatzkonzeptsSiehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ei … ganz lesenkürzer
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMKB6#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Jongen GmbH & Co. KG, Hamburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Sicherheitsdienstleistungen (Eingangskontrollen) auf dem Heiligengeistfeld24.07.2025 · 8 Angebote
- Hygienepapier und Spender02.07.2025 · 4 Angebote
- Reinigungs- und Entsorgungsleistungen für die Dom – Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld ab 01.07.202519.06.2025 · 3 Angebote
- Ergebniskonsolidierung und Szenario-Erstellung im Rahmen der Hamburger Wärmeplanung (Projekt Wärmeplanung 2.0) sowie Ableitung einer Umsetzungsstrategie02.06.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eaf2ea0b-a06d-451a-bbe0-1076dc574ceb.