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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2026, 2. Tranche

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 414-06010301-2026/2 KBveröffentlicht 19.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 258 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 07:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Fördermodul Konsortialbildung (KB) ist Teil des Förderangebots der Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ziel der Initiative ist es, deutsche Unternehmen der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und die internationale Verbreitung innovativer Energie- und Umwelttechnologien „Made in Germany“ zu fördern.

Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren. Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt:  Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER) - Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt  Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP) - Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung  Phase III: Konsortialreise (KR) - Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Angola Ausbau einer grünen Wasserstoff-Wertschöpfungskette

Zielland: Angola Anwendungsfeld: Wasserstoff Möglicher Termin: Q4 2026 (Phase I) + Q2 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Angola entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Angola entwickelt derzeit eine nationale Wasserstoffstrategie. In diesem Zusammenhang befinden sich mehrere Projektansätze in Vorbereitung, die den Einsatz erneuerbarer Energien zur Produktion von grünem Wasserstoff und dessen Derivaten vorsehen. Vor diesem Hintergrund sollen in der ersten Phase der Konsortialbildung die Projektopportunitäten und Vorhaben in frühen Entwicklungsphasen vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbringen können. Die Konsortialbildung soll einen engen und gegebenenfalls exklusiven Austausch sowie eine gezielte Vernetzung zwischen den deutschen Unternehmen und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren ermöglichen. Dazu zählen insbesondere hochrangige Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Führungskräfte, die im Kontext der Projekte und der nationalen Wasserstoffstrategie von strategischer Bedeutung sind. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q4 2026) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungs- zeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das deutsch-angolanisch Hydrogen Diplomacy Office (H2-Diplo) einzubeziehen. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

2 Jahre–
2
Los 2 - Südafrika Innovative PtX-Geschäftsmodelle

Zielland: Südafrika Anwendungsfeld: Energieerzeugung Möglicher Termin: Q3 2026 (Phase I) + Q1 2027 (Phase II) + Q3 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Südafrika entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Die Umsetzung der Konsortialbildung erfolgt als interaktiver und partizipativer Prozess. Im Mittelpunkt steht der strukturierte Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen Unternehmen sowie lokalen Fachkräften und Expertinnen und Experten mit dem Ziel, lokal angepasste, innovative, skalierbare und übertragbare Geschäftsmodelle und Lösungen zu entwickeln. Die in Phase I integrierte Projekterkundungsreise dient der Vorstellung konkreter Projektansätze aus Südafrika sowie internationaler Best Practices gegenüber der deutschen Delegation. Diese Ansätze werden im weiteren Verlauf der Konsortialbildung gemeinsam weiterentwickelt, wobei wesentliche Teile der relevanten Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen sind. Ergänzend umfasst die Maßnahme ein strukturiertes Projektscouting sowie die gezielte Vernetzung der deutschen Delegation mit relevanten öffentlichen und privaten Schlüsselakteuren im Kontext der identifizierten Projektansätze und der südafrikanischen Wasserstoffstrategie, mit dem Ziel der Anbahnung konkreter Kooperations- und Umsetzungsperspektiven. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q3 2026) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungs- zeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP), die deutsch-südafrikanische Energiepartnerschaft sowie das H2Uppp-Programm einzubinden. Die Leistungsphase zur Erstellung einer Potenzialanalyse entfällt. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

2 Jahre–
3
Los 3 - Malta Energieinfrastruktur und Technologielösungen für Offshore-Projekte (inkl. Floating Offshore)

Zielland: Malta Anwendungsfeld: Energieerzeugung Möglicher Termin: Q3 2026 (Phase I) + Q1 2027 (Phase II) + Q3 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Malta entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept soll die Phase II Konsortialbildungsphase und Phase III Konsortialreise + Nachbereitungsphase inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und mode- rierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Vor dem Hintergrund Maltas Bestrebungen, seine Offshore-Windpotenziale in den kommenden Jahren zu heben, ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgern vor Ort und beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q3 2026) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungs- zeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

2 Jahre–
4
Los 4 - Cook Inseln Initiative zum Ausbau von erneuerbaren Energien und Infrastruktur auf Aitutaki

Zielland: Cook Inseln Anwendungsfeld: Energieerzeugung und -Infrastruktur Möglicher Termin: Q2 2026 (Phase II) + Q4 2026 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Cook Inseln entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept soll die Phase II Konsortialbildungsphase und Phase III Konsortialreise + Nachbereitungsphase inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und mode- rierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Nach der im Dezember 2025 erfolgreich durchgeführten Projekterkundungsreise soll im Rahmen der ausgeschriebenen Konsortialbildung (Phase II + III) mit den bereits interessierten Unternehmen die Bildung eines Konsortiums fortgesetzt werden und eine passende Systemlösung für die auf der Projekterkundungsreise identifizierten Projektopportunitäten erarbeitet werden. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q2 2026) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungs- zeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Die Leistungsphase zur Erstellung einer Potenzialanalyse entfällt. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Preis
Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen - Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäfts … ganz lesen- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen - Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. - Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers - Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder - Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
23.02.2026, 07:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der A … ganz lesenZur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Leistungsschau im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.06.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
186.005 €Zuschlagswert im Median
51.760 € – 394.439 €mittlere Hälfte, 60 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39140fff-d25a-4205-83e2-2bd08bd46f24.