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Kompetenzzentrum für zirkuläre Wirtschaft

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z I 3 VSt. 1870/2024veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität von acht Fachkonzepten50 %
  • Preis30 %
  • Qualität Umsetzungskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 einen Auftrag zur Betreuung des Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz (ZRE) und dessen Weiterentwicklung zu einem Kompetenzzentrum für zirkuläre Wirtschaft zu vergeben (einschließlich Führung des Dialogs zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) ab 01.01.2025). Diese Aufgabe nimmt seit 2009 bis zum 31. Dezember 2024 das VDI-Technologiezentrum im Auftrag des BMUV wahr (http://www.ressource-deutschland.de). Im Rahmen des zu vergebenden Auftrags sollen, aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen, die Arbeiten des Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz weitergeführt und vor dem Hintergrund der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie in Richtung eines Kompetenzzentrums zirkuläre Wirtschaft ausgebaut werden. Die Leistungen sind ab 01.01.2025 in enger Abstimmung mit dem BMUV (AGin) zu erbringen. Es wird von der/dem zukünftigen Auftragnehmer/in (AN) zuvörderst erwartet, dass diese/dieser fachlich fundiert, die An- bzw. Herausforderungen von Unternehmen, insbesondere KMU (Kleine- und Mittlere Unternehmen) und Start-ups, bei den Themen Kreislaufwirtschaft und der damit verbundenen Transformation kennt. Ein gutes politisches Verständnis der Interessenslagen von Bund, Ländern und Kommunen wird vorausgesetzt. Es sind weiterhin Kenntnisse der einschlägigen Stakeholder- und Multiplikatorenlandschaft aus Wirtschaft, NGO und Zivilgesellschaft gewünscht. Es wird ein hohes Maß an Flexibilität, Sensibilität und Erfahrung im Umgang mit den Unternehmen, politischen Verantwortlichen sowie Stakeholdern und Multiplikatoren vorausgesetzt. Die Akteure, die beim Thema Steigerung der Ressourceneffizienz und Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft agieren, sind zahlreich, so zum Beispiel Industrie-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Branchenverbände, Wirtschaftsförderer, Kommunen, Länder, Universitäten und Ausbildungsstätten. Das Kompetenzzentrum zirkuläre Wirtschaft soll im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie als Bindeglied zwischen diesen Akteuren untereinander und mit dem BMUV fungieren. Daher ist das Leistungsangebot auch auf die Aktivitäten anderer Akteure so zielgenau abzustimmen, dass insgesamt ein sowohl inhaltliches als auch geographisch möglichst flächendeckendes Gesamtangebot für die deutsche Wirtschaft entsteht. Weiterhin soll das Kompetenzzentrum zirkuläre Wirtschaft ab 2025 die Betreuung des Dialogs zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) übernehmen, d.h. in geeigneter Weise auf Basis der politischen Beschlüsse fortführen.

Beschreibung des Loses

Die Leistung dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Die/der AN hat zur Abwicklung der administrativen Prozesse eine angemessene Geschäftsstelle mit dauerhaften Ansprechpartner:innen für die Unternehmen, Stakeholder/Akteure und die AG`in einzurichten.

Die maßgeblichen Aufgaben des Kompetenzzentrums sind insbesondere: • Fortführung des Dialogprozesses zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Dialog zur NKWS) ab 2025 und Übernahme der Geschäftsstellenfunktion und der Website (Dialog zur NKWS) ab 2026 • Beratung und Unterstützung des BMUV in Fragen der Kreislaufwirtschaft und damit zusammenhängenden Fragen digitaler Technologien • Bereitstellung von Wissen und Informationen für unterschiedliche Zielgruppen aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft, insbesondere für KMU, Start-ups • Erarbeitung von Grundlagen für Themenfelder mit hohem Potential für Kreislaufwirtschaft und verbesserte Ressourceneffizienz • Beratung von Unternehmen, Erstellung interaktiver Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Handlungsempfehlungen und webbasierte Werkzeuge für die Zielgruppen • Pflege und Ausbau eines inhaltlich umfassenden, adressatenorientierten, interaktiven und weitestgehend barrierefreien Internetangebots (Websites) einschließlich ggf. der Social-Media-Angeboten bzw. alternativer Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zu den Themen, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Digitalisierung mit dem Fokus auf der Verbreitung von Informationen und Anwendungsmöglichkeiten (http://www.ressource-deutschland.de sowie http://www.ressource-deutschland.tv und diversen Social-Media-Kanälen) • Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere für den Mittel-stand und Start-Ups • Beteiligung an Veranstaltungen und Messen mit großer Multiplikator-Wirkung • Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkpflege für das Netzwerk Ressourceneffizienz (http://www.netzwerk-ressourceneffizienz.de) des BMUV • Durchführung internationaler Aktivitäten, beispielsweise Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit Fachagenturen sowie relevanten Institutionen (europäisch, international) • Qualifizierung, Bildung sowie Weiterbildung einschließlich der Zusammenarbeit mit entsprechenden Anbietern • Unterstützung und Mitarbeit in Normungsgremien, wie VDI und DIN, CEN und ISO. Im Einzelnen sind die ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 zu erbringenden Leistungen in neun Arbeitspaketen in Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vergabeunterlagen beschrieben.

Die bisherigen Strukturen bzw. der organisatorische Aufbau des Kompetenzzentrums sollen grundsätzlich übernommen und wo erforderlich, aktualisiert und angepasst werden. Das beinhaltet die Übernahme aller bisher erstellten Produkte des Kompetenzzentrums, die technischen Arbeitsmittel, die Websites, Datenbanken, Apps, Webvideomagazin und Social-Media-Kanäle (s. Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung „Technische Hinweise Internetangebot VDI ZRE“, Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen). Das umfasst die Organisation und Pflege der Netzwerke und Schulungen sowie die direkte Kontaktfunktion für Unternehmen und interessierte Personen. Eine Übernahme von Personal oder Sachmitteln wie Büroausstattung o.ä. des bestehenden Kompetenzzentrums ist nicht vorgesehen.

Die unter Nr. 4.9 der Leistungsbeschreibung (s. Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) beschriebenen optionalen Leistungen sollen möglichst innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 umgesetzt werden. Eine Einzelbeauftragung soll bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Anspruch der/des AN auf Beauftragung der einzelnen Leistungen ist damit nicht verbunden. Die Verlängerungsoptionen bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, beschrieben unter Nr. 5.2 und unter Nr. 5.3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen),umfassen den durchschnittlichen jährlichen Leistungsumfang der Arbeitspakete 1 bis 9.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität von acht Fachkonzepten50 %
Preis30 %
Qualität Umsetzungskonzept20 %
Qualität
Qualität von acht FachkonzeptenIm Rahmen der Angebotserstellung sind acht Fachkonzepte gemäß Nr. 3.2 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) vorzulegen: 1. Konzept zur Transformation zur Kreislaufwirtschaft (maximal 10 DIN A4 Seiten) 2. Konzept Umsetzung Dialog zur NKWS (maximal 5 DIN A4 Seiten) 3. Konzept zur Verbesserung der Zielgruppenerreichung (maximal 7 DIN A 4 Seiten) 4. Konzept zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Kompetenzzentrums (maximal 6 DIN A4 Seiten) 5. Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit (maximal 10 DIN A4 Seiten) 6. Konzept zu Qualifizierungsangeboten (maximal 6 DIN A4 Seiten) 7. Konzept zur europäischen und internationalen Aspekten des Kompetenzzentrums (maximal 3 DIN A4 Seiten) 8. Konzept zur Entwicklung des BilRess-Netzwerkes (maximal 6 DIN A4 Seiten) Die Konzepte werden gem. den Erläuterungen in der Übersicht 03.04. Zuschlagskriterien als Bestandteil der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Preis
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 04.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet
Qualität
Qualität UmsetzungskonzeptIm Rahmen der Angebotserstellung ist ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Das Umsetzungskonzept soll gut strukturiert und nachvollziehbar und in sich konsistent die Projektorganisation und das Projektmanagement beschreiben. Die angebotenen Leistungen sind aufgeschlüsselt nach den Arbeitspaketen zu beschreiben. Es soll auch explizit auf Besonderheiten aus Sicht der/des Bieterin/Bieters für das Arbeitspaket, Zielgruppen etc. eingegangen werden. Im Grundsatz muss gut erkennbar sein, wie die/der Anbieter*in die Leistung erbringen wird. Weiterhin sind die Plandaten für den gesamten Auftrag hinsichtlich Personaleinsatz, Kosten etc. detailliert darzustellen. Es ist ein Vorschlag für die zeitliche Planung und Entwicklung des Projektes (Projektplan) beizufügen. Das Konzept wird gem. den Erläuterungen in der Übersicht 03.04. Zuschlagskriterien als Bestandteil der Vergabeunterlagen ausgewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
1. Optionale Leistungen entsprechend Nr. 4.9 der Leistungsbeschreibung (s. Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) sollen möglichst innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 umgesetzt werden. Eine Einzelbeauftragung soll bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfol … ganz lesen1. Optionale Leistungen entsprechend Nr. 4.9 der Leistungsbeschreibung (s. Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) sollen möglichst innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 umgesetzt werden. Eine Einzelbeauftragung soll bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Anspruch der/des AN auf Beauftragung der einzelnen Leistungen ist damit nicht verbunden. 2. Die AG hat bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, zweimal um ein Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.11.2024 auf 28.11.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 21.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6c99dedb-1b2f-442d-88a0-e70ea2356f73.