Kommunales Centers für Arbeit - Jobcenter (AöR) des Main-Kinzig-Kreises - Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen
Kommunale Center für Arbeit - Jobcenter (AöR) · Gelnhausen, Hessen
Aktenzeichen 2024/3312veröffentlicht 18.02.2025erstmals 18.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Kinzig-Kreis.
- Transport und Verwertung/Entsorgung von Abfällen vom Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer bzw. Deponie Schlüchtern-HohenzellMain-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · GelnhausenFrist 17.11.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THW · GelnhausenFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.06.2025 – 31.05.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gelnhausen63571, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Preis35 %
- Konzept zu Technischen Lösungen45 %
- Konzept zur Leistungserbringung, Qualitätssicherung und Reklamationsmanagement20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Kommunale Center für Arbeit - Jobcenter (AöR)
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Heute
Beschreibung
Das Kommunale Center für Arbeit (KCA) wurde 2010 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und ist im Main-Kinzig-Kreis die zentrale Anlaufstelle auf dem Weg zurück in die Erwerbstätigkeit. Mit den passenden Konzepten, langjähriger Erfahrung und starken Partnern gibt das KCA Hilfestellung für eine langfristige Perspektive im Berufsleben. Es ist Aufgabe und Anliegen des KCA, den Menschen eine faire Chance zu geben und sich auch nach langer Zeit wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Das KCA hat aktuell sechs Standorte mit insgesamt ca. 500 Mitarbeitenden. Die Zentrale des KCA befindet sich in der Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen. Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung von IT-Leistungen zur digitalen Übermittlung von Briefen und anderen Dokumenten an den Auftragnehmer, deren Ausdruck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung und bei Bedarf inkl. förmliche Zustellung. Hierbei steht vor allem die sinnvolle Einführung der neuen Fachsoftware comp.ASS 21 im Laufe des Jahres 2025 und die damit einhergehende Digitalisierung der eingehenden Post im Fokus, sodass mit Einführung der neuen Fachsoftware nicht nur die eingehende Post, sondern sinnvollerweise auch die ausgehende Post im KCA digitalisiert und damit die Arbeitsprozesse einheitlich digitalisiert und erleichtert werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Konzept zu Technischen LösungenSiehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Konzept zur Leistungserbringung, Qualitätssicherung und ReklamationsmanagementSiehe Vergabeunterlagen
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Untern … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.- Kriterium
- Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen.
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gemäß § 4 PostG.
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden.
- Kriterium
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Kriterium
Eigenerklärung über eine Referenz über die Bereitstellung von IT-Leistungen zur digitalen Übermittlung von Briefen bis 1.000 g an den Auftragnehmer, deren Ausdruck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung in den letzten drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von m … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über eine Referenz über die Bereitstellung von IT-Leistungen zur digitalen Übermittlung von Briefen bis 1.000 g an den Auftragnehmer, deren Ausdruck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung in den letzten drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 50.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise ab dem 1. Januar 2022 erfolgt sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
- Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen bis zum 31. Mai 2029 bzw. bis zum 31. Mai 2030.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 24.03.2025, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5EJS (1) Das Angebotsformular sowie dessen Anhänge sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind der Verfahrensleitfaden sowie alle weiteren Vergabeunterlagen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antwo … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5EJS (1) Das Angebotsformular sowie dessen Anhänge sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind der Verfahrensleitfaden sowie alle weiteren Vergabeunterlagen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. (2) Die Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) sind zu beachten. Mit Angebotsabgabe ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kommunale Center für Arbeit - Jobcenter (AöR)
- Anschrift
- Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen
- Kontakt
- kca_postausgang@
menoldbezler.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 20.03.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.03.2025 auf 24.03.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3687d8e5-bbc0-43ca-bac7-e9bf90b65a77.