Zum Inhalt
Menü

Kommunales Centers für Arbeit - Jobcenter (AöR) des Main-Kinzig-Kreises - Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen

Kommunale Center für Arbeit - Jobcenter (AöR) · Gelnhausen, Hessen

Aktenzeichen 2024/3312veröffentlicht 18.02.2025erstmals 18.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 593 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Kinzig-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.06.2025 – 31.05.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelnhausen63571, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Konzept zu Technischen Lösungen45 %
  • Konzept zur Leistungserbringung, Qualitätssicherung und Reklamationsmanagement20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 21 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kommunale Center für Arbeit - Jobcenter (AöR)
    vor 20 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 20 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 20 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Kommunale Center für Arbeit (KCA) wurde 2010 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und ist im Main-Kinzig-Kreis die zentrale Anlaufstelle auf dem Weg zurück in die Erwerbstätigkeit. Mit den passenden Konzepten, langjähriger Erfahrung und starken Partnern gibt das KCA Hilfestellung für eine langfristige Perspektive im Berufsleben. Es ist Aufgabe und Anliegen des KCA, den Menschen eine faire Chance zu geben und sich auch nach langer Zeit wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Das KCA hat aktuell sechs Standorte mit insgesamt ca. 500 Mitarbeitenden. Die Zentrale des KCA befindet sich in der Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen. Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung von IT-Leistungen zur digitalen Übermittlung von Briefen und anderen Dokumenten an den Auftragnehmer, deren Ausdruck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung und bei Bedarf inkl. förmliche Zustellung. Hierbei steht vor allem die sinnvolle Einführung der neuen Fachsoftware comp.ASS 21 im Laufe des Jahres 2025 und die damit einhergehende Digitalisierung der eingehenden Post im Fokus, sodass mit Einführung der neuen Fachsoftware nicht nur die eingehende Post, sondern sinnvollerweise auch die ausgehende Post im KCA digitalisiert und damit die Arbeitsprozesse einheitlich digitalisiert und erleichtert werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis35 %
Konzept zu Technischen Lösungen45 %
Konzept zur Leistungserbringung, Qualitätssicherung und Reklamationsmanagement20 %
Preis
Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Konzept zu Technischen LösungenSiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Konzept zur Leistungserbringung, Qualitätssicherung und ReklamationsmanagementSiehe Vergabeunterlagen

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Untern … ganz lesenDie Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen.
Kriterium
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gemäß § 4 PostG.
Kriterium
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Kriterium
Eigenerklärung über eine Referenz über die Bereitstellung von IT-Leistungen zur digitalen Übermittlung von Briefen bis 1.000 g an den Auftragnehmer, deren Ausdruck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung in den letzten drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von m … ganz lesenEigenerklärung über eine Referenz über die Bereitstellung von IT-Leistungen zur digitalen Übermittlung von Briefen bis 1.000 g an den Auftragnehmer, deren Ausdruck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung in den letzten drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 50.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise ab dem 1. Januar 2022 erfolgt sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen bis zum 31. Mai 2029 bzw. bis zum 31. Mai 2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
24.03.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5EJS (1) Das Angebotsformular sowie dessen Anhänge sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind der Verfahrensleitfaden sowie alle weiteren Vergabeunterlagen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antwo … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5EJS (1) Das Angebotsformular sowie dessen Anhänge sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind der Verfahrensleitfaden sowie alle weiteren Vergabeunterlagen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. (2) Die Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) sind zu beachten. Mit Angebotsabgabe ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kommunale Center für Arbeit - Jobcenter (AöR)
Anschrift
Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen
Kontakt
kca_postausgang@menoldbezler.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 640 (Post- und Fernmeldedienste) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 20.03.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.03.2025 auf 24.03.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3687d8e5-bbc0-43ca-bac7-e9bf90b65a77.