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Kommunale Abfallwirtschaft - Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München

Auftraggeber nicht angegeben · München Landkreis, Bayern

Aktenzeichen 25/01 Sperrmüllveröffentlicht 03.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 333 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis München.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München Landkreis82065, die Postleitzahl 82065 steht exemplarisch für die Gemeinde Baierbrunn (LOS 1). Die Postleitzahlen der Erfüllungsorte der übrigen Lose sind den Beschreibungen der jeweiligen Lose zu entnehmen., Landkreis München, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Sperrmüll im Landkreis München. Der Landkreis vergibt die ausgeschriebene Leistung zum 01.04.2026 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu. Es werden nur Leistungen für die

• Gemeinde Baierbrunn, • Gemeinde Grünwald, • Gemeinde Oberhaching, • Gemeinde Pullach, • Gemeinde Taufkirchen

abgefragt. Hierbei bildet jede Gemeinde ein Los. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting benutzt den Wertstoffhof Grünwald mit. Die anfallenden Mengen der Gemeinde Straßlach-Dingharting sind daher bereits im Los 2 Grünwald enthalten. Es kann für ein, mehrere oder alle Lose (Gemeinden) ein Angebot abgegeben werden.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Baierbrunn

Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Baierbrunn; Die Menge betrug im Jahr 2024 0 Mg/a beraubt und 24,82 Mg/a unberaubt

2 Jahre–
2
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Grünwald

Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Grünwald; Die Menge betrug im Jahr 2024 366,28 Mg/a beraubt und 15,00 Mg/a unberaubt

2 Jahre–
3
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Oberhaching

Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Oberhaching; Die Menge betrug im Jahr 2024 212,18 Mg/a beraubt und 8,8 Mg/a unberaubt

2 Jahre–
4
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Pullach

Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Pullach; Die Menge betrug im Jahr 2024 143,09 Mg/a beraubt und 10,62 Mg/a unberaubt

2 Jahre–
5
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Taufkirchen

Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Taufkirchen; Die Menge betrug im Jahr 2024 173,20 Mg/a beraubt und 5,56 Mg/a unberaubt

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Kriterien auf der Vergabeplattform

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft: Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. Bewerber, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an. -- vgl. Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: ---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadenfal … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: ---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadenfall von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 € für Vermögensschäden --- 4. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 € für Sachschäden. ---5. wobei die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die o.g. Anforderungen erfüllt, gewährt wird. --- Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu fordern. Angaben im Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. Angabe im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2025) erbrachten wesentlichen Leistungen. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.- --- Die vom Bieter … ganz lesenAngabe von 3 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2025) erbrachten wesentlichen Leistungen. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.- --- Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Angaben im Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
81 Tage
Angebotsöffnung
09.12.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung gemäß Formblatt L 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommuni … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 28.02.2026 festgelegt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Anschrift
Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München
Kontakt
beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ec56673-e060-48e0-b796-6b382ce61448.