Kommunale Abfallwirtschaft - Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München
Auftraggeber nicht angegeben · München Landkreis, Bayern
Aktenzeichen 25/01 Sperrmüllveröffentlicht 27.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis München.
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde Oberschleißheim · OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Sammlung, Transport, Verwertung + Beseitigung von WERTSTOFFEN mit BehältergestellungTUM Technische Universität München · GarchingFrist 16.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- München Landkreis82065, die Postleitzahl 82065 steht exemplarisch für die Gemeinde Baierbrunn (LOS 1). Die Postleitzahlen der Erfüllungsorte der übrigen Lose sind den Beschreibungen der jeweiligen Lose zu entnehmen., Landkreis München, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Sperrmüll im Landkreis München. Der Landkreis vergibt die ausgeschriebene Leistung zum 01.04.2026 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu. Es werden nur Leistungen für die
• Gemeinde Baierbrunn, • Gemeinde Grünwald, • Gemeinde Oberhaching, • Gemeinde Pullach, • Gemeinde Taufkirchen
abgefragt. Hierbei bildet jede Gemeinde ein Los. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting benutzt den Wertstoffhof Grünwald mit. Die anfallenden Mengen der Gemeinde Straßlach-Dingharting sind daher bereits im Los 2 Grünwald enthalten. Es kann für ein, mehrere oder alle Lose (Gemeinden) ein Angebot abgegeben werden.
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Baierbrunn Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Baierbrunn; Die Menge betrug im Jahr 2024 0 Mg/a beraubt und 24,82 Mg/a unberaubt | 2 Jahre | – |
| 2 | Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Grünwald Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Grünwald; Die Menge betrug im Jahr 2024 366,28 Mg/a beraubt und 15,00 Mg/a unberaubt | 2 Jahre | – |
| 3 | Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Oberhaching Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Oberhaching; Die Menge betrug im Jahr 2024 212,18 Mg/a beraubt und 8,8 Mg/a unberaubt | 2 Jahre | – |
| 4 | Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Pullach Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Pullach; Die Menge betrug im Jahr 2024 143,09 Mg/a beraubt und 10,62 Mg/a unberaubt | 2 Jahre | – |
| 5 | Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Taufkirchen Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Taufkirchen; Die Menge betrug im Jahr 2024 173,20 Mg/a beraubt und 5,56 Mg/a unberaubt | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Kriterien auf der Vergabeplattform
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommuni … ganz lesenkürzer
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 28.02.2026 festgelegt
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Münchner Recycling GmbH, Garching b. München | – |
| 2 | Münchner Recycling GmbH, Garching b. München | – |
| 3 | Münchner Recycling GmbH, Garching b. München | – |
| 4 | Münchner Recycling GmbH, Garching b. München | – |
| 5 | Münchner Recycling GmbH, Garching b. München | – |
Auftraggeber
- Name
- Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, 81541 München
- Website
- landkreis-muenchen.de
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 18.11.2026
- Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-SchongauEVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbHFrist 30.11.2026
- Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott aus dem Landkreis MiesbachVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Erfassung, Sortierung und Verwertung von Elektro- und ElektronikaltgerätenVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 484b3b7f-f08e-48b0-9ed4-3f08a793947e.