Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung - Los 2 Vertragsbeteiligung
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/Luhe, Niedersachsen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 07.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winsen/Luhe21423, Landkreis Harburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Heute
Beschreibung
Projektversicherung für das Bauprojekt Ertüchtigung und Instandsetzung der Decatur-Brücke in Seevetal, Maschen für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung (gesondertes Verfahren) und in Los 2 die Vertragsbeteiligung.
Die Lose werden in zwei getrennten Verfahren abgewickelt. Nähere Angaben dazu entnehmen Sie bitte den Vergabebedingungen unter Ziffer 3.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Seevetal plant die Ertüchtigung und Instandsetzung der Decatur-Brücke in Seevetal, Maschen. Die Gesamtmaßnahme umfasst die Verstärkung des Brückenüberbaus mittels vorgespannter Schubnadeln im Bereich der Knotenpunkte, die Erneuerung des Fahrbahnbelags sowie der Brückenkappen in Leichtbetonbauweise als sog. Hybridkappe, einschl. der Geländer, der Schutzeinrichtungen, des Berührungsschutzes, der Brückenbeleuchtung und der Beschilderung auf dem gesamten Überbau sowie im Bereich der angrenzenden Widerlager. Außerdem werden die Widerlager verstärkt und im Zuge dessen die Fahrbahnübergänge und Böschungstreppen erneuert. Die Bauwerksentwässerung wird in-standgesetzt und die Aufsätze der Brückenabläufe ausgetauscht. Die Beleuchtung im Hohlkasten wird erneuert sowie eine grundlegende Stromversorgung installiert. Die Zugänge zum Hohlkasten werden an die aktuellen Vorgaben angepasst.
Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 48,28 Mio. veranschlagt. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.12.2026 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des. (Typ H-EU-mod.) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Nachhaftung Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 24 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelt-haftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Gegenstand nach CPV
- 66513200BauwesenversicherungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Bewerbereigenerklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für Los 1 und Los 2: 1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Bewerbereigenerklärung zum Nachweis der … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Bewerbereigenerklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für Los 1 und Los 2: 1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Bewerbereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; 2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung); 3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung/ Haftpflichtversicherung/Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistat-bestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen, Nachweis per Bewerbereigenerklärung. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor; 4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor. - Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmachtvorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Voll-macht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Für die Erklärungen ist der Vordruck "Bewerbereigenklärung" zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für Los 2 (Beteiligung): 1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können. 2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren un … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für Los 2 (Beteiligung): 1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können. 2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen. Die geforderten Erklärungen für Los 1 und/oder Los 2 sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen / geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 172 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Angaben bei "Eignung zur Berufsausübung", "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 1 dieser Vergabebedingungen "Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix") detailliert dargestellt. Die Bewertung der Angebote erf … ganz lesenkürzer
Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 1 dieser Vergabebedingungen "Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix") detailliert dargestellt. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand dieser Zuschlagskriterien und der angegebenen Gewichtung. Es nehmen nur Bieter an der Bewertung für ein Beteiligungsangebot teil, die ein Angebot für eine Beteiligung (Los 2) abgegeben haben (zum Ablauf des Verfahrens siehe Ziffer 3 der Vergabebedingungen). Die mindestens anzubietende Beteiligungsquote für Los 2 (Beteiligung) beträgt 5 %, der maximal für eine Beteiligungsquote anzubietende Anteil ist begrenzt auf 70 % (insgesamt für die Beteiligung zu vergebender Anteil). Darüber hinausgehende Angebote werden nur bis zu diesem Anteil berücksichtigt. Die für die Beteiligungsversicherer insgesamt vorgesehenen Anteile am Konsortium (70 %) werden im Verhältnis zur angebotenen Beteiligungsquote vergeben (Errechnung der Anteile durch Interpolation). Grundsätzlich ist vorgesehen, nach Interpolation keine Beteiligungsquoten über 25 % und unter 3 % (+/- Rundungsdifferenzen) zu vergeben. Im Falle einer angebotenen Gesamtkapazität > 100 % (Überkapazität) bei Berücksichtigung aller Angebote erklären sich die Bieter bereit, auch niedrigere Beteiligungsquoten als die von ihnen angebotenen, zu akzeptieren. Die jeweilige Quote wird im Wege der Interpolation ermittelt. Angebote, die nach der hiernach durchgeführten Interpolation die maximal zu vergebende Beteiligungsquote (25%) überschreiten, werden zunächst auf 25 % gekappt. Die auf 25 % gekappte Beteiligung wird als fester Wert berücksichtigt und nicht weiter interpoliert. Die gekappte Kapazität (> 25%) wird durch Interpolation auf die übrigen Bieter verteilt. Bei den übrigen Bietern erfolgt die weitere Interpolation auf Basis der Angebotswerte. Angebote von Bietern, die danach rechnerisch gerundet einen Beteiligungsanteil von unter 3 % erreichen, werden nicht berücksichtigt. Der nicht berücksichtigte Beteiligungsanteil wird im Rahmen einer weiteren Interpolation auf die verbleibenden Bieter verteilt. Für den Fall, dass durch die Interpolation der vorliegenden Beteiligungsangebote die Deckung nicht zu 100 % komplettiert werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, auch Beteiligungsquoten unter 3 % zu vergeben. Hierbei werden die Angebote in absteigender Reihenfolge der errechneten Beteiligungsquoten berücksichtigt bis 100% der Deckung erreicht sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Unterkapazität die Deckung nicht zu 100 % komplettiert werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Kappungsgrenze von 25 % aufzuheben. Die nicht gekappten Gebote werden in voller Angebotshöhe berücksichtigt. Die verbleibende Unterkapazität wird bei dem ursprünglich gekappten Angebot hinzugerechnet. Es werden nur ganze Beteiligungsprozente vergeben. Die zu vergebenden Anteile werden nach jeder Interpolation kaufmännisch auf ganze Prozentpunkte gerundet. Rundungsdifferenzen (positiv / negativ) werden beim Bieter mit der höchsten angebotenen Beteiligungsquote berücksichtigt, so dass die maximale Beteiligungsquote in Höhe der Rundungsdifferenz variieren kann. Bei einer Unterschreitung von 70% (nach Rundung) wird die Rundungsdifferenz dem höchsten Angebot zugeschlagen. Dies gilt auch, wenn hierdurch die oben genannte Kappungsgrenze überschritten wird. Bei Gleichstand mehrerer Bieter werden die verbleibenden zu vergebenden Anteile dem Bieter zugeschlagen, der unter den gleichrangigen Bietern sein Angebot zuerst eingereicht hat. Bei einer Überschreitung von 70% (nach Rundung) wird die Rundungsdifferenz von dem höchsten Angebot abgezogen. Dadurch darf das höchste Beteiligungsangebot, das nächstniedrigere Angebot nicht unterschreiten. Ein etwa noch verbleibender Restabzug erfolgt dann von dem nächstniedrigeren Angebot, auch hier jedoch nur bis zum Gleichstand mit dem danach nächst-niedr …- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY1LXDSSHJ Hinweise: 1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abg … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY1LXDSSHJ Hinweise: 1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2) Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben. 3) Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie einen eigenen oder einen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes ("Verbandskodex") haben und die darin aufgeführten Prinzipien einhalten. Der Verhaltenskodex ist den Bewerbungsunterlagen als lesbares, digitales Exemplar beizufügen. 4) Es wird darauf hingewiesen, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen in der Bewerbereigenerklärung versichern, dass ihr Unternehmen den vorgenannten Sanktionen nicht unterfällt. 5) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggf. Bietergemeinschaftserklärung) vollständig und ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform in Text-form nach § 126 b BGB einzureichen. 6) Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 7) Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätes-tens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten werden auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 8) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 9) Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagefrei durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern eine Nettoprämie ohne Courtage anzubieten. Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtlic …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
- Kontakt
- vergabestelle@
lkharburg.de - Auskünfte
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestellevergabestelle@
lkharburg.de
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- VGH Versicherungen2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e665187d-1424-44f3-a675-4f962dd38545.