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Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Großgeräte-/ Medizintechnikplanung), Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen · München, Bayern

Aktenzeichen MEDveröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 6 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,4 Mio. €
Laufzeit
69 Monate30.03.2027 – 01.01.2033
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81675, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%20 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 40%40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    in 6 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.01.2033
    in 5 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Gebäude 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz sowie die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfristig die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht.

Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtliche klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbesondere im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- und Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche und technische Neustrukturierung erforderlich.

Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung und Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zusätzliche Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- und Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden.

Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- und Röntgendiagnostik neu zu strukturieren und den heutigen betrieblichen Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zusätzliche Warte- und Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches und technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert und die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert.

Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der technischen Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- und Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst.

Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden.

Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs sowie der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm und Erschütterungen vorgesehen.

Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerhalb der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt.

Der aktuelle Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Großgeräte-/ Medizintechnikplanung), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.

Beschreibung des Loses

Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entspr. Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Geb. 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz u. die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfr. die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtl. klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbes. im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- u. Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche u. technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung u. Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zus. Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- u. Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichz. Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- u. Röntgendiagnostik neu zu strukturieren u. den heutigen betriebl.. Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zus. Warte- u. Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches u. technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert u. die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der techn. Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- u. Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- u. Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine bes. Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs u. der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangr. Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm u. Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerh. der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß HOAI beauftragt. Die Lph. 3-9 werden stufenweise beauftragt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%20 %
Honorarangebot - Gewichtung 40%40 %
Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%Personelle Besetzung
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%Fachtechnische Lösungsansätze
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 40%Honorarangebot

Eignung9 von 9 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft. 4.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. 5.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 8.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 9.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 10.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 6.) bis 9.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 11.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 12.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 13.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für P … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: In einem zweiten Wertungsschritt wird anhand einer L … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: In einem zweiten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 473+620 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letz … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug a … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 5 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 1 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme als auch um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppe 7 (hier: Medizin- oder labortechnische Anlagen) gemäß § 53 HOAI erbracht. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Die Leistungen des Bewerbers bei dem Referenzprojekt umfassten (auch) die Beschaffung baugebundener Großgeräte (u. a. CT, MRT, Röntgen, etc.). → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 473+620 ≥ 10,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 2 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppe 7 (hier: Medizin- oder labortechnische Anlagen) gemäß § 53 HOAI erbracht. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Die Leistungen des Bewerbers bei dem Referenzprojekt umfassten (auch) die Beschaffung baugebundener Großgeräte (u. a. CT, MRT, Röntgen, etc.). → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 473+620 ≥ 6,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 3 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — B …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.03.2027
Vertragsende
01.01.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung gem. Vertragsentwurf: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß §§ 55 ff. HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, … ganz lesenStufenweise Beauftragung gem. Vertragsentwurf: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß §§ 55 ff. HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume: - 'Vor- und Entwurfsplanung für die besondere Ausstattung (= Kgr. 620, hier: lose medizinische Ausstattung) (Lph. 2+3), - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuchs (Lph. 2 und 3), - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach DIN 276 inkl. detaillierter Massenermittlung (Lph. 3), - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Gesamtmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ismaninger Str. 22, 81675 München
Website
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3e2d914-1500-4897-aa55-244b0b25b05a.