Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen V-2025-0170veröffentlicht 06.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Abteilung Friedhöfe - Kronenpflege und Massariakontrolle an Platanen 2027-2029Grün und Gruga · EssenFrist 03.12.2026
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45127, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 14:30 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung von Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 5 Grundschulen (Berliner Schule, Schule an der Heinrich-Strunk-Straße, Bodelschwinghschule, Grundschule Nordviertel, Grundschule im Bergmannsfeld) Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich. Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule. Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler. An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden. | 48 Monate | – |
| 2 | 5 Grundschulen (Hövelschule, Kantschule, Joachimschule, Bückmannshofschule, Peter-Ustinov-Schule) Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich. Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule. Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler. An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden. | 48 Monate | – |
| 3 | 6 Grundschulen (Grundschule Haarzopf, Astrid-Lindgren-Schule, Montessorischule am Lönsberg, Grundschule an der Rahmstraße, Grundschule an der Viktoriastraße, Hüttmannschule) Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich. Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule. Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler. An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden. | 48 Monate | – |
| 4 | Hauptschule an der Wächtlerstraße Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich. Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule. Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler. An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden. | 48 Monate | – |
| 5 | Gesamtschule Bockmühle Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich. Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule. Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler. An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden. | 48 Monate | – |
| 6 | Gertrud-Bäumer-Realschule Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich. Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule. Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler. An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket gegen Russland (Anlage D.4)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen - Es sind mindestens drei aus den letzten drei vergangenen Geschäftsjahren mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen einzureichen. Die Abfrage erfolgt gem. der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage D.2)
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland - Darlegung gem. Eigenerklärung (Anlage D.4)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 66 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.11.2025, 14:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage D.2) mit der Darlegung, dass keine zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB vorliegen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTN89EVV1 Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTN89EVV1 Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathaus, Porscheplatz 1, 45127 Essen
- Website
- essen.de
- Kontakt
- 11.vergabe@
essen.de
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH6 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)4 Zuschläge
- DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH4 Zuschläge
- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c647c60f-5e94-4c6d-9d9a-6cf57e14ad72.