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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen

MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe · Gießen, Hessen

Aktenzeichen AP 057-23veröffentlicht 02.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 919 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gießen35390, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm wird thermisch entsorgt. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG zur Erbringung einer vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung bestehend aus Verladung, Transport, Verwiegung und thermischer Entsorgung des Klärschlamms als Verbrennung. Zu der vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung gehören alle insbesondere mit der Verladung, dem Transport, der Verwiegung und der thermischen Entsorgung des Klärschlamms verbundenen logistischen Arbeiten und die damit verbundenen Genehmigungen sowie die lückenlose Dokumentation insbesondere - die Einholung aller behördlichen Genehmigungen für Verladung, Transport, Zwischenlagerung und die thermische Entsorgung des Klärschlammes, - die lückenlose Dokumentation und der jährliche Nachweis der entsorgten Klärschlammmengen unter Angabe der Behandlungsstelle/n inkl. Entsorgung/Entsorgung der Reststoffe (z. B. Aschen), - die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, - die Nennung der Nachunternehmer und - die Angabe der Entsorgungsstelle/en. 1: Klärschlammmenge in Tonnen pro Jahr und deren Trockensubstanz (TS in%) 12000 t/a TS bis 27 % 3: Hilfsmittel und Mengen zur Klärschlammeindickung bzw. Behandlung genutzt Polymer. 4: Entwässerungsaggregat Zentrifugen. 5: Lagermöglichkeit am Standort Sammelplatz: ca. 4 000 m3, 6: Sammelkapazitäten am Standort - Abfahrzyklus: bei geräumtem Sammelplatz kann bis zu 3 Monaten gelagert werden. Bei arbeitstäglicher Abholung ist ein Bedarf von 2 bis 3 Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper) nötig. 7: Beschränkungen für Transportfahrzeuge Fahrzeug ist Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper): keine Einschränkungen bei Gewicht oder Höhe. 8: Beladungsmöglichkeiten (Fahrzeuge) am Standort: vorhanden Telelader vorhanden und nutzbar. 9: Beschränkungen für den Abtransport Montag — Donnerstag: 7.00 bis 15.30 Uhr; Freitag: 7.00 bis 13.00 Uhr. 10: Angaben zu Container des AN: Abtransport nach Laden durch AN nach freier Wahl Der Klärschlamm ist thermisch zu entsorgen. Für den Bedarfsfall zur Unterstützung von Forschungsvorhaben sind von den zu behandelnden 12 000 t/a bis zu 2 000 t/a in einer Klärschlammverbrennungsanlage zu behandeln. Der AN sendet dem AG zum Ende jeder Kalenderwoche unaufgefordert eine Dispositionsliste der Klärschlammabholung für die darauffolgende Kalenderwoche via E-Mail zu. Der AN gewährleistet Verladung und Abholung des Klärschlamms an Sonn- und Feiertagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): — Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; — Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung. 2. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Kriterium
— 1 Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; — 2 Vorlage Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; — 3 Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Kriterium
1. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich "Thermische Entsorgung, Verbrennung" der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verw … ganz lesen1. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich "Thermische Entsorgung, Verbrennung" der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege). 2. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich "Transportdienstleistungen" im Bereich Entsorgung der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege). 3. Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Bewerbers ersichtlich ist. 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 5. Eigenerklärung zu Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. 6. Eigenerklärung zu Transportgenehmigung für Klärschlämme. 7. Eigenerklärung zur Anzahl geeigneter Fahrzeuge und Mitarbeiter für die Durchführung von Transporten zum Ausschreibungsgegenstand. 8. Eigenerklärung, ob und bezogen auf welche Leistungen der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Grundlaufzeit 1 Jahr, Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1 1.1 Der Auftraggeber MWB verlangt von jedem Unternehmen die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse verlangen (Registrierung). Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Vergabeverfahren verwenden der Auftraggeber MWB und die Unt … ganz lesen1 1.1 Der Auftraggeber MWB verlangt von jedem Unternehmen die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse verlangen (Registrierung). Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Vergabeverfahren verwenden der Auftraggeber MWB und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel). Die Kommunikation im Vergabeverfahren kann nur ausnahmsweise mündlich erfolgen und nur dann, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge, die Interessensbestätigungen oder die Angebote betrifft. Sie wird dann ausreichend und in geeigneter Weise dokumentiert. 1.2 Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote werden keine gesonderten Formblätter verwendet. Die Bewerber und Bieter können Teilnahmeanträge und Angebote insoweit frei gestalten. Bewerberfragen und Bieterfragen sind zu stellen bis 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungs- und Angebotsfrist. 1.3 Die Angebotsfristen werden, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 VgV geregelten Fällen, verlängert, wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Auftraggeber MWB wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. 2 2.1 Der Auftraggeber MWB fordert die Unternehmen auf, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber MWB von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. 2.2. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV zu beachten. Nach § 47 VgV gilt Folgendes: Ein Bewerber oder Bieter kann für den Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber MWB überprüft dann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung erforderlich sind. Der Auftraggeber MWB schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen mus …
Hinweis
Verhandlungsverfahren mit TW 1 Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber MWB eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag … ganz lesenVerhandlungsverfahren mit TW 1 Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber MWB eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Auftraggeber MWB geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die vom Auftraggeber MWB nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot abgeben. Diese Erstangebote werden verhandelt. Der Auftraggeber MWB verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf und wird voraussichtlich über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber MWB in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. 2 Hinweise: 2.1 Der Auftraggeber MWB behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 2.2 Die Verhandlungsgespräche werden für alle Bieter gleich ablaufen. Dies betrifft sowohl den zeitlichen Rahmen als auch die inhaltlichen Themen. Der Auftraggeber MWB stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält er sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten. Er unterrichtet alle Bieter, deren Erstangebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Auftraggeber MWB den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Zweitangebote einzureichen. Der Auftraggeber MWB wird vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden. 2.3 Vorgesehen ist ein 2-stündiges Verhandlungsgespräch mit jedem Bieter. Das Verhandlungsgespräch untergliedert sich wie folgt: Vorstellung des Erstangebotes, Aussprache zur Leistung, Aussprache zum Vertrag. Das Verhandlungsgespräch wird protokolliert und im Anschluss durch die Verhandlungsparteien unterzeichnet. Das Verhandlungsgespräch findet in Neckargemünd statt. Die Bieter werden dazu unter Beifügung einer Agenda rechtzeitig eingeladen, so dass sie sich sachgerecht vorbreiten können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alicenstraße 33, 35390 Gießen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 551fecc3-eeed-4934-a93c-4ddd2a76c825.