Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen 01.12.2025 - 30.11.2027
Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern
Aktenzeichen 00625/54/1veröffentlicht 04.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.12.2025 – 30.11.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde Oberschleißheim · OberschleißheimFrist 30.11.2026
- 62-2026-710-EA Transport, Annahme und Verwertung von Altpapier im Stadtgebiet RegensburgStadt Regensburg · RegensburgFrist 30.11.2026
- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 18.11.2026
- Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-SchongauEVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbH · IngenriedFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 17 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.11.2027
- Heute
Beschreibung
Klärschlammentsorgung (inkl. Übernahme und Transport) für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen in Heimertingen vom 01.12.2025 - 30.11.2027. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Beschreibung des Loses
Im Gruppenklärwerk Memmingen fallen mit der derzeitigen Maschinentechnik jährlich ca. 9.000 Mg/a – 10.500 Mg/a stabilisierter, zentrifugierter Klärschlamm (TS-Gehalt 19 % bis 27 %) an. Diese Menge entspricht insgesamt jährlich ca. 2.187 Mg/a Trockensubstanz (TS). Der Durchschnitt der letzten Jahre beträgt 22,28 %.
Bei der zu Grunde gelegten Gesamtmenge des Klärschlamms handelt es sich um den geplanten Anfall pro vollem Kalenderjahr. Für Teile eines Jahres ist jeweils eine entsprechend anteilige Menge zu übernehmen.
Die Übernahme des Klärschlamms durch den Auftragnehmer erfolgt an folgendem Standort: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen.
Übernahmezeiten: Dienstag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bei Feiertagen verschiebt sich die Abholung jeweils um einen Tag oder nach Absprache.
Von Seiten des Auftraggebers wird am Donnerstag jeder Woche bis spätestens 10:00 Uhr per Mail die Anzahl der nötigen Abfuhren für die Tage Dienstag und Donnerstag (bzw. ein anderer Tag bei Feiertagen) der darauffolgenden Woche mitgeteilt. Fällt der Feiertag auf einen Donnerstag, erfolgt die Mitteilung bereits am Mittwoch.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Der Vertrag wird mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.12.2025. Der für die Leistungserbringung maßgebliche Dienstleistungsvertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (Leistungsende 30.11.2027) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 30.11.2028), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
Das Entgelt für die Übernahme- und Transportleistungen unterliegt ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer Entgeltanpassung. Zum 01.01.2026 kann das vereinbarte Entgelt durch Anwendung einer indexbasierten Entgeltanpassungsformel erstmals angepasst werden.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV: Die mit der operativen Leistungserbringung beauftragte Niederlassung des Auftragnehmers muss bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb/-e nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Diese Zertifikate sind bis zum Vertragsende aufrechtzuerhalten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegeb … ganz lesenkürzer
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung auf die im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) hinterlegten Unterlagen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, verweisen. Unternehmen stellen dabei eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände, • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.- Kriterium
Angabe des Jahresumsatzes. Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Ja … ganz lesenkürzer
Angabe des Jahresumsatzes. Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr. Diese Deckungssummen wird der Auftragnehmer auch von eventuell eingeschalteten Unterauftragnehmern/Erfüllungsgehilfen verlangen. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.- Kriterium
Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L … ganz lesenkürzer
Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240. Als vergleichbar gilt eine Referenz über die thermische Entsorgung von mindestens 5.000 Mg/a Klärschlamm, die insgesamt innerhalb des vorgegebenen Zeitraums der letzten drei Jahre erbracht wurde. Die als vergleichbar geforderte Gesamtmindestmenge von 5.000 Mg/a Klärschlamm kann dabei bei einem Auftraggeber oder mehreren Auftraggebern erfolgt sein. Der/den angegebenen Referenz(en) ist daher eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Gesamtmenge des entsorgten Klärschlamms der angegebenen Referenz(en)). Nutzungsnachweis für die angebotene thermische Entsorgungsanlage für Klärschlamm für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben gemäß „Mustertext zum Nutzungsnachweis der thermischen Entsorgungsanlage“ (separates Dokument in den Vergabeunterlagen) beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters geführt werden. In diesem Fall muss der Bieter darauf hinweisen. Betriebsbeschreibung (Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung) Benennung und Beschreibung der vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage (inkl. Bestätigung, dass die genutzte Anlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt ist). Hinweis zum Umfang der vorzulegenden Unterlagen: Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Bedarfsfall detailliertere Beschreibungen nachzufordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 30.11.2028), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Angebotsöffnung
- 12.06.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen nach Inkraftt … ganz lesenkürzer
Leistung: Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen nach Inkrafttreten des Vertrages eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 10.000 EUR vorzulegen. Erfüllt der Auftragnehmer die im Vertrag aufgeführten Pflichten schuldhaft nicht ordnungsgemäß oder erfüllt er sie nicht, so hat der Auftraggeber, nach einmaliger schriftlicher Abmahnung, neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 EUR je Vorgang, bzw. 200 EUR je Tag. Vertragsstrafen sind insbesondere im Falle der nicht ordnungsgemäßen oder der Nichterfüllung vertraglicher Nebenpflichten zu entrichten (vgl. § 15 Abs. 3 des Vertrages). Der Höchstbetrag aller Vertragsstrafen wird mit 5 % der Abrechnungssumme festgelegt.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der … ganz lesenkürzer
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Memmingen
- Anschrift
- Marktplatz 1, 87700 Memmingen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
memmingen.de
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- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8fdfec7-08d5-4201-8e12-d918e019f9fc.