Kläranlage Wald - Umweltplanung
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen HWSB21_BM-M89_V101veröffentlicht 17.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 26 Wochen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Forschungsprojekt - DZSF - Automatische Zugerfassung – Erarbeitung und Betreuung eines Pilotmessnetzes (Phase 2bEisenbahn-Bundesamt · BonnFrist 11.11.2026
- Kanal- und Senkenreinigung im Stadtgebiet Kaarst 2027/2028Stadt Kaarst - Der Bürgermeister · KaarstFrist 10.11.2026
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe · LeverkusenFrist 19.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Wochen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Münstereifel53902, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Honorar40 %
- Persönliche Erfahrung des benannten Planers im Bereich des Leistungsbilds "Landschaftspflegerischer Begleitplan" nach der HOAI50 %
- Persönliche Erfahrung des benannten Planers im Bereich Kartierung Artenschutz10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bindefrist endetvor 17 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Durch die intensive Beregnung der Böden trat bei diesen eine Sättigung ein, was dazu führte, dass das Niederschlagswasser in den engen Tälern kleinerer Gewässer kanalisiert wurde und dort starke Hochwasserabflüsse verursachte. Die Kläranlage befindet sich in Bad Münstereifel, in der Nähe des Ortsteiles Wald. Neben der Kläranlage fließt der Effelsberger Bach. Dieses Gewässer ist starken Abflussschwankungen unterworfen und fällt im Sommer teils trocken. Zum Starkregenereignis trat der Effelsberger Bach über die Ufer und das Gelände der Kläranlage Wald wurde mit ca. 1 m Höhe überflutet. Durch den Druck der abfließenden Welle wurden Hoch?bauten beschädigt, Becken freigespült, Anbauteile unterspült, Wegebefestigungen fortgespült und Gründungen bzw. Fundamente teils freigelegt. Weiterhin wurden maschinen- und elektrotechnische Ausstattungen vom Wasser geschädigt. Durch vom Betreiber eingeleitete Sofortmaßnahmen konnte der Betrieb bis heute aufrechterhalten werden. Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung beabsichtigt die Stadt Bad Münstereifel, als Vorhabensträger, die oben genannte geschädigte Anlage zu reaktivieren. Der Wiederaufbau der Kläranlage Wald wird unter der Maßnahmennummer M89 - Reaktivierung der Kläranlage Wald geführt.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Landschaftspflegerischer Begleitplan Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) gemäß HOAI Grundleistungen gemäß § 26 und Anlage 7 der HOAI - Honorarzone: II (Vorschlag AG) - Honorarsatz: unten (Vorschlag AG) - Fläche: 3 ha (Basis= 900 m Zufahrt mit 20 m Korridor und Umfeld Kläranlage) LPH 1 - Klären Aufgabenstellung und Ermitteln Leistungsumfang a) Zusammenstellen und Prüfen der vom AG zur Verfügung gestellten relevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellung verbindlichen Arbeitsplan unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge LPH 2 - Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a) Bestandsaufnahme: Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen b) Bestandsbewertung: aa) Bewertung Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und Landschaftspflege bb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) cc) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber LPH 3 - vorläufige Fassung a) Konfliktanalyse b) Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf c) Konfliktminderung d) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten e) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen f) Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen g) Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts h) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen i) Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers j) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte k) Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde l) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber LPH 4 - abgestimmte Fassung a) Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Besondere Leistungen (optional) gemäß Anlage 9 der HOAI Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungenmim Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen | 26 Wochen | – |
| 2 | Umweltverträglichkeitsstudie Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI 1.1 Grundleistungen gemäß § 3 und Anlage 1, Pkt. 1.1 der HOAI Honorarzone: II (Vorschlag AG) Honorarsatz: unten (Vorschlag AG) - Fläche: 3 ha 1.1.1 LPH 1 - Klären Aufgabenstellung und Ermitteln Leistungsumfang a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten relevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen der Untersuchungsräume d) Ermitteln der Untersuchungsinhalte e) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen f) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen g) Aufstellung verbindlichen Arbeitsplan unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge 1.1.2 LPH 2 - Grundlagenermittlung a) Ermitteln und Beschreiben der untersuchungsrelevanten Sachverhalte auf Grund vorhandener Unterlagen b) Beschreiben der Umwelt einschließlich des rechtlichen Schutzstatus, der fach planerischen Vorgaben und Ziele sowie der für die Bewertung relevanten Funktionselemente für jedes Schutzgut einschließlich der Wechselwirkungen c) Beschreiben der vorhandenen Beeinträchtigungen der Umwelt d) Bewerten der Funktionselemente und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit e) Raumwiderstandsanalyse, soweit nach Art des Vorhabens erforderlich, einschließlich des Ermittelns konfliktarmer Bereiche f) Darstellen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsraums für den Prognose Null-Fall g) Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsraums und der Untersuchungsinhalte h) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber 1.1.3 LPH 3 - vorläufige Fassung a) Ermitteln und Beschreiben der Umweltauswirkungen und Erstellen der vorläufigen Fassung b) Mitwirken bei der Entwicklung und der Auswahl vertieft zu untersuchender planerischer Lösungen c) Mitwirken bei der Optimierung von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) zur Vermeidung von Beeinträchtigungen d) Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) auf die Schutzgüter im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) einschließlich der Wechselwirkungen e) Einarbeiten der Ergebnisse vorhandener Untersuchungen zum Gebiets- und Artenschutz sowie zum Boden- und Wasserschutz, Vergleichendes Darstellen und Bewerten der Auswirkungen von bis zu drei planerischen Lösungen f) Zusammenfassendes vergleichendes Bewerten des Projekts mit dem Prognose-Null Fall g) Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträch tigungen h) Erstellen von Hinweisen auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben i) Zusammenführen und Darstellen der Ergebnisse als vorläufige Fassung in Text und Karten einschließlich des Herausarbeitens der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe j) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber 1.1.4 LPH 4 - abgestimmte Fassung a) Darstellen der mit dem AG abgestimmten Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie in Text und Karte einschließlich einer Zusammenfassung. 1.2 Besondere Leistungen (optional) gemäß Anlage 9 der HOAI 1.2.1 Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden 1.2.2 Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 1.2.3 Vorbereiten und Durchführen des Scopings 1.2.4 Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung 1.2.5 Erarbeiten des Umweltberichtes 1.2.6 Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen 1.2.7 Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften 1.2.8 Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter 1.2.9 Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie | 28 Wochen | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt (je Los): Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des benannten Planers im Bereich des Leistungsbilds "Landschaftspflegerischer Begleitplan" nach der HOAIPersönliche Erfahrung im Bereich des Leistungsbilds "Landschaftspflegerischer Begleitplan" nach der HOAI (Gewichtungsfaktor 50) Eine persönliche Referenz wird bewertet, soweit diese folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach der HOAI - Referenz muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein Beim Nachweis jeweils einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von jeweils 5 oder mehr entsprechender Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden jeweils 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation nach der oben aufgezeigten Formel. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Angebotsmatrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor multipliziert, um die Leistungspunkte für dieses Unterkriterium zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Vorlage einer persönlichen Referenz, die das vorgenannte Kriterium erfüllt, keine Mindestanforderung darstellt. Wird jeweils keine Referenz vorgelegt, erfolgt kein Ausschluss des Angebotes, sondern eine Einordnung in den Erfüllungsgrad 0.
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des benannten Planers im Bereich Kartierung ArtenschutzEine persönliche Referenz wird bewertet, soweit diese folgende Anforderungen erfüllt: - Leistungserbringung im Bereich Artenschutzkartierung gemäß Ziffer 4.2.4 der Leistungsbeschreibung - Referenz muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein Beim Nachweis jeweils einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von jeweils 5 oder mehr entsprechender Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden jeweils 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation nach der oben aufgezeigten Formel. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Angebotsmatrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor multipliziert, um die Leistungspunkte für dieses Unterkriterium zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Vorlage einer persönlichen Referenz, die das vorgenannte Kriterium erfüllt, keine Mindestanforderung darstellt. Wird jeweils keine Referenz vorgelegt, erfolgt kein Ausschluss des Angebotes, sondern eine Einordnung in den Erfüllungsgrad 0.
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 42 Abs. 1 VgV. § 123, 124 GWB - Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV Mit Angebotsabgabe durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mind … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Mit Angebotsabgabe durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffen … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Diese Erklärungen sind in der Anlage 10 zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. drei Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass der Abschluss der beauftragten Planungsleistungen - also der Abschluss der Leistungsphase 4 bzw. bei der Artenschutzkartierung das Ende der Leistungserbringung - innerhalb des vorgegebenen Zeitraums liegt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Je Los gilt als Mindestanforderung an die Eignung, dass mind. 1 wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Wird keine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Für Los 1 (Landschaftspflegerischer Begleitplan) gilt: Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden zwei Unterkriterien festgelegt. Die Mindestanforderung an die Eignung besteht darin, dass für jedes Unterkriterium mindestens eine bewertbare Referenz vorgelegt wird. Die Nachweise können dabei sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Es gelten folgende Unterkriterien: - Vergleichbare Referenzobjekte mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach der HOAI - Vergleichbare Referenzobjekte im Bereich Artenschutzkartierung gem. Punkt 4.2.4 der Leistungsbeschreibung Bezüglich der Vergleichbarkeit der Leistung gilt als Bezugspunkt der in der Leistungsbeschreibung konkretisierte Leistungsinhalt. Für Los 2 (Umweltverträglichkeitsstudie) gilt: - Vergleichbare Referenzobjekte mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "Umweltverträglichkeitsstudie" nach der HOAI aus den letzten 3 Jahren Bezüglich der Vergleichbarkeit der Leistung gilt als Bezugspunkt der in der Leistungsbeschreibung konkretisierte Leistungsinhalt. Mit Angebotsabgabe durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Einsatz von Nachunternehmer: Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter … ganz lesenkürzer
Einsatz von Nachunternehmer: Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise beizubringen: -Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den geltenden Spezifikationen (siehe nachfolgend) - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 26 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYVZK Ergänzend zu den geforderten Nachweisen - Unterpunkt 5.1: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYVZK Ergänzend zu den geforderten Nachweisen - Unterpunkt 5.1: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifikation: Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eignungsleiheerklärung Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Weiter: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Achtung: Nimmt der Bieter eine Eignungsleihe zur technischen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) vor, so muss er das eignungsverleihende Unternehmen auch als einfachen Nachunternehmer einsetzen. Nachweisform allgemein: Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt (je Los): Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des benannten Planers im Bereich des Leistungsbilds "Umweltverträglichkeitsstudie" nach der HOAIDer Auftraggeber bewertet die persönliche Erfahrung des verantwortlichen Beraters anhand von persönlichen Referenzobjekten aus den letzten drei Jahren Eine persönliche Referenz wird bewertet, soweit diese folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 im Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie nach der HOAI - Referenz (LPH 4) muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein Beim Nachweis jeweils einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von jeweils 5 oder mehr entsprechender Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden jeweils 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation nach der oben aufgezeigten Formel. Der so ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Angebotsmatrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor multipliziert, um die Leistungspunkte für dieses Unterkriterium zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Vorlage einer persönlichen Referenz, die das vorgenannte Kriterium erfüllt, keine Mindestanforderung darstellt. Wird jeweils keine Referenz vorgelegt, erfolgt kein Ausschluss des Angebotes, sondern eine Einordnung in den Erfüllungsgrad 0.
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 42 Abs. 1 VgV. § 123, 124 GWB - Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV Mit Angebotsabgabe durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mind … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Mit Angebotsabgabe durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffen … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Diese Erklärungen sind in der Anlage 10 zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. drei Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass der Abschluss der beauftragten Planungsleistungen - also der Abschluss der Leistungsphase 4 bzw. bei der Artenschutzkartierung das Ende der Leistungserbringung - innerhalb des vorgegebenen Zeitraums liegt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Je Los gilt als Mindestanforderung an die Eignung, dass mind. 1 wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Wird keine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Für Los 1 (Landschaftspflegerischer Begleitplan) gilt: Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden zwei Unterkriterien festgelegt. Die Mindestanforderung an die Eignung besteht darin, dass für jedes Unterkriterium mindestens eine bewertbare Referenz vorgelegt wird. Die Nachweise können dabei sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Es gelten folgende Unterkriterien: - Vergleichbare Referenzobjekte mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach der HOAI - Vergleichbare Referenzobjekte im Bereich Artenschutzkartierung gem. Punkt 4.2.4 der Leistungsbeschreibung Bezüglich der Vergleichbarkeit der Leistung gilt als Bezugspunkt der in der Leistungsbeschreibung konkretisierte Leistungsinhalt. Für Los 2 (Umweltverträglichkeitsstudie) gilt: - Vergleichbare Referenzobjekte mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "Umweltverträglichkeitsstudie" nach der HOAI aus den letzten 3 Jahren Bezüglich der Vergleichbarkeit der Leistung gilt als Bezugspunkt der in der Leistungsbeschreibung konkretisierte Leistungsinhalt. Mit Angebotsabgabe durch Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Einsatz von Nachunternehmer: Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter … ganz lesenkürzer
Einsatz von Nachunternehmer: Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise beizubringen: -Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den geltenden Spezifikationen (siehe nachfolgend) - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 28 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYVZK Ergänzend zu den geforderten Nachweisen - Unterpunkt 5.1: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYVZK Ergänzend zu den geforderten Nachweisen - Unterpunkt 5.1: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifikation: Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eignungsleiheerklärung Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Weiter: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Achtung: Nimmt der Bieter eine Eignungsleihe zur technischen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) vor, so muss er das eignungsverleihende Unternehmen auch als einfachen Nachunternehmer einsetzen. Nachweisform allgemein: Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel
- Website
- bad-muenstereifel.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Mehr von Stadt Bad Münstereifel
- Interimsarchiv - RegalsystemeStadt Bad Münstereifel · Bad MünstereifelFrist 13.11.2026
- Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten im Stadtwald Bad Münstereifel 2027Stadt Bad Münstereifel · 53902 Bad MünstereifelFrist 03.12.2026
- Erweiterung des Sirenensystem der Stadt Bad MünstereifelStadt Bad Münstereifel · Bad MünstereifelFrist 26.11.2026
- Winterdienst maschinell 2027 - 2032Stadt Bad Münstereifel · Bad MünstereifelFrist 17.11.2026
Alle 4 offenen Ausschreibungen von Stadt Bad Münstereifel, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Johann Heinrich von Thünen-Institut2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im EN-Kreis (+Stadt Hagen)Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle HagenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis OlpeLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung SüdwestfalenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-KreisLandesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle HagenFrist 19.11.2026
- Gewässerunterhaltung 2027-2029Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementFrist 17.11.2026
- Beratervertrag EMASBARMER Beschaffung und VergabeFrist 16.11.2026
- Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Mettmann (südlich) und kreisfreie StädteLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-BergFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f86549be-c01a-4158-b903-616f7da89f0b.