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Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm

Stadt Aurich · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen FD15-425-02veröffentlicht 09.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 303 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2026 – 28.02.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Aurich
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:59 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 10 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
    vor 10 Monaten
  5. Bindefrist endet
    7 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2030
    vor 8 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Entsorgung des Klärschlammes (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in einer hierfür zugelassenen Anlage, mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerter Klärschlamm an, der derzeit landwirtschaftlich verwertet/thermisch entsorgt wird. Da die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen am 28.02.2026 auslaufen, wird die Klärschlammverwertung/-entsorgung neu ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungen zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes der KA Aurich mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung, Zwischenlagerung (falls notwendig), Transport, Verwertung/Entsorgung einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Die landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sollen als Entsorgungswege beibehalten werden. Die Leistungen des AN im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen umfassen: - Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Nachweisführungen für Wiegen, Lagerung, Transport, ggf. Vorbehandlung, landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sowie ggf. Zwischenlagerung und Umschlag - Übernahme des entwässerten Klärschlamms an der definierten Übergabestelle (Schnittstelle) - Transport des Klärschlamms mit Fahrzeugen des AN - Zwischenlagerung des Klärschlammes in einem hierfür zugelassenen Lager des AN - Landwirtschaftliche Verwendung/thermische Entsorgung des Klärschlamms mit ggf. Vorbehandlung, Umschlag/Zwischenlagerung - Dokumentation und Nachweis der Entsorgung/Verwendung nach Maßgabe der Abfallgesetzgebung und anderer einschlägiger Bestimmungen - Verwiegung des übernommenen Klärschlammes (Netto- und Bruttogewicht, Tara) auf einer geeichten Fahrzeugwaage. Dem Übernahmeschein ist nach der Übernahme des Klärschlammes ein Wiegeschein der gemeinsam festgelegten Waage beizufügen - Beprobungsmanagement (Klärschlammanalysen) Grundlage ist der angebotene Einheitspreis für den Klärschlamm (EUR/Mg), mit dem alle Haupt- und Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung durch den AN zu erbringen sind, abgegolten sind. Dies sind zum Beispiel: - Sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Hilfs- und Betriebsmittel, z. B. Kraft- und Schmierstoffe für Radlader - Erschwerniszuschläge - Schlechtwetterzulagen - Schmutz- und sonstige Zulagen - Auslösung und Fahrtkosten - Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen - üblichen Schwankungen in der Klärschlammqualität und -menge - Beseitigung von groben Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren - Erschwernisse durch den Schutz vorhandener Bauteile, wie z. B. Toranlagen, Förderbänder etc. - Erschwernisse bei der Auftragsausführung infolge Schlechtwetter, Frost etc. - Betriebsbedingte Leistungsunterbrechungen, Stillstandszeiten etc. - Abgaben, Gebühren, Zölle, Maut etc. - Kosten für zusätzliche Analysen, die nicht vom Auftraggeber getragen werden (z. B. Bodenanalysen) - Erwirkung aller erforderlichen Transport- und Entsorgungsgenehmigungen, - Alle Arbeiten, die mit dem Nachweis der Liefermengen und Lieferungsarbeiten entstehen, - Erstellung aller erforderlichen Dokumente Alle weiteren Leistungen und Nebenleistungen sowie Kosten, die sich aus den Rahmenbedingungen und den beigefügten vertraglichen Regelungen ergeben, sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt nach dem Kriterium Preis. Alle eingereichten und für die weitere Prüfung zugelassenen Angebote werden innerhalb eines definierten Bewertungssystems miteinander verglichen. Grundlage der Bewertung (Rangfolge) ist hier die Auftragssumme.

Eignung8 von 8 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Benennung von Ansprechpartnern (§ 46 Absatz 3.1 VgV).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung der zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Übernahme, den Transport, die Lagerung und die Ausbringung/thermische Entsorgung des Klärschlammes (§ 46 Absatz 3.3 VgV).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des gesamten angebotenen Verwertungs-/Entsorgungsweges von der Übernahme über den Transport und die Lagerung bis zur Ausbringung im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung/zur thermischen Entsorgungsanlage unter Angaben des Ortes, eines Ansprechpartners und einer Annahmeerklärung des … ganz lesenBeschreibung des gesamten angebotenen Verwertungs-/Entsorgungsweges von der Übernahme über den Transport und die Lagerung bis zur Ausbringung im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung/zur thermischen Entsorgungsanlage unter Angaben des Ortes, eines Ansprechpartners und einer Annahmeerklärung des Betreibers der Entsorgungsanlage. Die Zwischenlager und die Verwertungsregionen sind verbindlich zu benennen. Benennung einer Redundanzanlage oder eines Zwischenlagers für den Fall, dass die vorgesehene Anlage bei Revisions- und Stillstandzeiten nicht zur Verfügung steht.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Eigenerklärungen zum Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" des Bieters und der Nachunternehmer für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abfallschlüsselnummer mit Angabe - des Namens und Sitz des Unternehmens - der Zertifikatsnummer - der Gültigkeit - des Geltungsbereiches (Einsammeln und Befö … ganz lesenEigenerklärungen zum Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" des Bieters und der Nachunternehmer für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abfallschlüsselnummer mit Angabe - des Namens und Sitz des Unternehmens - der Zertifikatsnummer - der Gültigkeit - des Geltungsbereiches (Einsammeln und Befördern, Beseitigen und/oder Verwerten, Lagern, Behandeln, Handeln/Vermitteln) Für den Geltungsbereich "Einsammeln und Befördern" können auch entsprechende Eigenerklärungen zu einer gültigen Transportgenehmigung erfolgen. Eigenerklärungen zu einer gleichwertigen Bescheinigung von Stellen anderer Mitgliedsstaaten können ebenfalls abgegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Die angefragten Angaben sind in den Bietertextergänzungen der Leistungsbeschreibung einzutragen bzw. mit dem Angebot abzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD VHB) sowie Firmendarstellung mit vollständiger und transparenter Darlegung der Zugehörigkeit des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zu anderen Unternehmen, Konzernen oder Unternehmensverbänden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
08.01.2026, 11:00 Uhr. Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Sicherheiten
verlangt: Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 2 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies … ganz lesenverlangt: Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 2 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrifte … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUR0BW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
Website
aurich.de
Kontakt
vergabestelle@stadt.aurich.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
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536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2832ec33-a519-416d-a22a-2660ed3b6a2e.