KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen ONTRAS-2025-0008veröffentlicht 15.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH der neuen Generation MiniTransPlus (MTP) zum Austausch der alten Generation MiniTrans (MT) infolge deren Lebenszeitende.
Beschreibung des Loses
Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß GasHDrLtgV verpflichtet ihr Leitungsnetz vor Korrosion zu schützen. Hierzu kommen Korrosionsschutzanlagen zum Einsatz, welche mittels DFI-Sensoren überwacht und gesteuert werden. Zusätzlich werden betriebswichtige Punkte mit diesen Sensoren überwacht. Die bisher hierfür verwendeten Sensoren haben infolge Abschaltung des zugrundeliegenden Betriebsnetzes ihr Lebenszeitende erreicht. Aus diesem Grund sollen neue Sensoren als Ersatz beschafft werden, welche den aktuellen Stand der Technik einhalten und eine präzise und effiziente Überwachung und Steuerung nach den Anforderungen der ONTRAS Gastransport GmbH gewährleisten. Die geschätzte Abrufmege beträgt 1.500 Stück. Die Höchstabnahmemenge des Rahmenvertrages beträgt 2.300 Stück.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- Feste Laufzeit bis 31.12.2029. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht von einer der Partien vor Ablauf der Laufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Dies maximale Gesamtlaufzeit beträgt acht Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenkürzer
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblat … ganz lesenkürzer
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen Weilekes Elektronik GmbH zu erteilen.- Hinweis
ONTRAS nutzt seit etwa dem Jahr 2000 DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH, zur Überwachung und Steuerung ihrer Korrosionsschutzanlagen und betriebswichtiger Punkte. Dieser Nutzung lag seitdem das seinerzeit geltende Funknetz im 2G Standard zugrunde. Mit der nun angekündigten Abschaltung d … ganz lesenkürzer
ONTRAS nutzt seit etwa dem Jahr 2000 DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH, zur Überwachung und Steuerung ihrer Korrosionsschutzanlagen und betriebswichtiger Punkte. Dieser Nutzung lag seitdem das seinerzeit geltende Funknetz im 2G Standard zugrunde. Mit der nun angekündigten Abschaltung des Funknetzes für 2G durch die Funknetzbetreiber (z. B. Telekom, Vodafone) voraussichtlich spätestens zum Sommer 2028 hat die alte Sensorgeneration (MT) damit zwingend ihr Lebenszeitende erreicht und kann ab diesem Termin nicht weiter betrieben werden. Folglich besteht dringender Handlungsbedarf und ein Austausch der Sensoren gegen die neue Sensorgeneration MTP, welche auf dem aktuell und auch über 2028 hinaus gültigen Funknetz basiert, ist zwingend erforderlich. ONTRAS plant, diesen Ersatz sukzessive bereits im Rahmen von nötigen Instandhaltungsmaßnahmen über die nächsten Jahre, abgeschlossen jedoch spätestens zum Laufzeitende 2028, durchzuführen. Die MTP Sensoren der neuen Generation von Weilekes Elektonik GmbH sind die einzig möglichen Sensoren neuester Generation, um einen effektiven Korrosionsschutz der Anlagen der ONTRAS nach deren Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf gewünschte Messgenauigkeit und Fernsteuerung, zu erreichen. Nur der MTP Sensor von Weilekes bietet mit der Pulsweitenmodulation (PWM), die zwischen Schutzanlage und Rohrleitung installiert wird, eine Funktion der Steuerung der Einstellwerte von Korrosionsschutzanlagen aus der Ferne an. Diese Funktion ist weiterhin unabdingbares Erfordernis, da sie einen entscheidenden Vorteil in der reibungslosen, sicheren und gleichzeitig schnellen Betriebsführung bietet, auf den nicht verzichtet werden kann. Nach sorgfältiger Recherche gibt es keinen Sensor auf dem Markt, der ohne zusätzliche Geräte oder kostenintensive Umbauten an der Schutzanlage deren Ausgangsspannung aus der Ferne genauso effektiv in Bezug auf die Messgenauigkeit regulieren kann. Für die nötigen Steuerungsmaßnahmen muss kein jeweiliger Vor-Ort Besuch der einzelnen Anlagen mehr erfolgen, was aufgrund der Größe des Netzes erhebliches Optimierungspotential bietet und für ONTRAS damit in der Betriebsführung unverzichtbar ist. Darüber hinaus ist die gleichzeitige Funktion der Sensoren zur Baggerdetektion für Ontras als kritische Infrastruktur zur Vermeidung von Schäden am Leitungsnetz und der Gewährleistung dessen Sicherheit unverzichtbar. Nach Marktrecherche bieten alle anderen der Ontras bekannten Hersteller in Europa keine gleichwertige Sensortechnik auf dem Markt an, welche kombiniert allen Anforderungen genügt. Dies sowohl in Bezug auf Messgenauigkeit einerseits als auch den von ONTRAS geforderten Funktionen der PWM und Baggerdetektion andererseits. Darüber hinaus würde ein Wechsel oder Hinzuziehen von fremden Sensoren neben dem Wegfall der im Unternehmen etablierten Funktion der PWM (s.o.) immensen Mehraufwand und Mehrkosten bedeuten, da die entsprechenden Infrastrukturen, Prozesse, Abläufe und Verträge mit Dienstleistern neu erstellt werden müssen. Konkret betrifft dies das Modem zum Senden und Empfangen, den Cloud-Server und die Neubindung der Dienstleister zur Pflege und Auswertung der Messdaten. Für die Sensoren von Weilekes GmbH hat sich die ONTRAS im Rahmen der bereits die erforderliche Infrastruktur aufgebaut, Prozesse entwickelt und Dienstleister gebunden. Die Vorgänge sind etabliert und erprobt. Die Nutzung von Sensoren mehrerer Hersteller zugleich würden damit auch nur in einer möglichen Übergangsphase unzumutbare Schwierigkeiten, inakzeptable Mehrkosten und insbesondere wegen der Netzgröße erhebliche Effizienzeinbußen darstellen. Schließlich würde der Einbau fremder Sensoren in das bestehende System auch zu erheblichen Sicherheitsrisiken wegen Verlusts der Überwachungseffizienz führen. Die Messgenauigkeit lässt nach, da durch die Heranziehung unterschiedlicher Systeme zur Auskunft Messwerte nicht mehr problemlos verglichen oder Schaltvorgänge reibungslos vorgenommen werden kö …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
- Kontakt
- einkauf.oberschwelle@
ontras.com
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ea7bbe4-2ed5-40a8-8ec8-a334ac935e31.