Kita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus Kyritz - Los 302 Teilabbruch
Stadt Kyritz · Kyritz, Brandenburg
Aktenzeichen 62-KiKu302/2023veröffentlicht 08.02.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 19.02.2024 – 07.06.2024
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate19.02.2024 – 07.06.2024
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kyritz16866, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (47 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 07.06.2024
- Heute
Beschreibung
Die Abbrucharbeiten umfassen einen Teilabriss des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte, den Abbruch nicht konstruktiver Bauteile, eine Schadstoffsanierung und eine fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe und des Abbruchmaterials Hinzu kommen unterschiedliche Abbruchmaßnahmen im Außenbereich.
Beschreibung des Loses
Das zweigeschossige, straßenseitige Bestandsgebäude sowie das Untergeschoss des Verbindungsbaus bleiben erhalten. In diesen Bauteilen werden lediglich nicht konstruktive Bauteile entfernt und entsorgt. In den zuletzt genannten Bauteilen erfolgt der Abbruch von Installationen von Heizung und Elektrik bauseits. Das Obergeschoss des Verbindungsflügels sowie der eingeschossige, gartenseitige Bestandsflügel werden im Anschluss an die Schadstoffsanierung komplett abgerissen. In den zuletzt genannten Bauteilen erfolgt der Abbruch von Installationen von Heizung und Elektrik durch den Auftragsnehmer. Des Weiteren erfolgen Abbruchmaßnahmen im Außenbereich von verschiedenen Bodenbelägen und Spielgeräten. Die Abbrucharbeiten geschehen unter Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen der zu erhaltenden Bauteile, Baustelleneinrichtungen zwecks der normgerechten Durchführung der Arbeiten und der fachgerechten Entsorgung jeglicher Schadstoffe und Abbruchmaterialien.
Das LV untergliedert sich in diese Teilbereiche:
Baustelleneinrichtung Abbruch Baustelleneinrichtung Schadstoffe Abbruch Elektroinstallation Abbruch Sanitärinstallationen Abbruch Heizkörper und Leitungen Abbruch Wand- und Bodenbeläge Abbruch Wände Abbruch Fenster, Tu?ren Abbruch Dach Abbruch Treppe, Geländer Abbruch Kellerlichtschächte Schadstoffsanierungen Asbest Schadstoffsanierung KMF Schadstoffsanierungen Teer Abbruch Hinterhaus Teilabbruch Verbindungsbau Abbruch Hofbefestigung Containertransporte gefährliche Abfälle Entsorgung gefährliche Abfälle Entsorgung mineralische Abfälle Abbruch Spielgeräte und Wurzelstöcke
Beschreibung der gesamten Baumaßnahme zur Übersicht:
Die Planung umfasst den Abriss, Um- und Neubau der Kita "Kunterbunt" mit Nachbarschaftshaus, sowie die dazugehörigen Außenanlagen auf einem 10.050 m2 großen Grundstück in Kyritz-West. Die neue Kita "Kunterbunt" wird in verschiedene Bereiche gegliedert:
- Bestand Flügel, straßenseitig, zweigeschossig, unterkellert mit Hort (für 110 Kinder) - Bestand Verbinder, eingeschossig, unterkellert mit Mensa/Mehrzweckraum - Bestand Flügel, gartenseitig, eingeschossig, nicht unterkellert mit Krippe (für 28 Kinder) - Neubau Flügel, eingeschossig, gartenseitig mit Kita (für 80 Kinder) - Neubau Verbinder, eingeschossig mit Personaltrakt - Nachbarschaftshaus, eingeschossig (als separates Gebäude)
Das zweigeschossige, straßenseitige Bestandsgebäude für den Hort wird in Teilbereichen umgebaut, akustisch und energetisch ertüchtigt und erhält einen Aufzug über alle Geschosse für eine barrierefreie Zugänglichkeit, sowie eine neue Haustechnik. Der eingeschossige Bestands-Verbinder wird oberhalb der Kellerdecke abgerissen und die Bodenplatte für einen eingeschossigen Verbinder-Neubau für Mensa und Küche erweitert. Der eingeschossige Bestandsriegel wird komplett abgerissen und durch einen Neubauriegel für die Krippe ersetzt. Im südlichen Bereich schließt sich der Neubau für Personaltrakt und Kita an.
Das gesamte Ensemble der Kita Kunterbunt wird durch einen Spielflur miteinander verbunden. Unterschiedlich gestaltete Spielhöfe werden den einzelnen Bereichen zugeordnet. Das eingeschossige Nachbarschaftshaus entlang der Werner Straße bildet mit dem zweigeschossigen Bestandsgebäude den neuen Zugang, wodurch das "Mosaik" an der Ostfassade des 2-geschossigen Bestandsbaus wieder seine besondere Lage erhält. Alle Gebäudeteile werden durch Überdachungen miteinander verbunden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 19.02.2024
- Vertragsende
- 07.06.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung d … ganz lesenkürzer
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1KMVS6VZ Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Bedingungen des Vergabeverfahrens. Andere Bedingungen (z.B. beigefügte AGB des Bieters) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1KMVS6VZ Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Bedingungen des Vergabeverfahrens. Andere Bedingungen (z.B. beigefügte AGB des Bieters) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes mit den örtlichen Bedingungen im Rahmen einer Besichtigung vertraut zu machen. Termine können mit dem Auftraggeber, Stadt Kyritz, Herr Sommer Tel. +49 33971 85-216, abgestimmt werden. Hinweis zur Abgabe der Angebote in Textform und den vorgesehenen Unterschriftsfeldern auf den Formularen: Bei der Textform kann die Unterschrift durch einfache Namensnennung (z.B. per Schreibmaschinen-Werkzeug in Adobe) des Erklärenden im jeweiligen Unterschriftenfeld ersetzt werden, auch wenn auf dem Formular etwas anderes gefordert ist (Ausnahme: bei Erklärungen Dritter: diese bitte auf gesonderte Aufforderung eingescannt mit Unterschrift vorlegen). Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen (§ 12 BGB), bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften jedenfalls der Firmenname ("Firma", § 17 HGB) Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter: Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend, sofern diese Geschäftsgeheimnisse enthalten. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens aus. Geben Sie bitte ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform ab. Es sind keine Angebote per eMail oder Post zugelassen! Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter, auch wenn zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulin verwendet wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| B.D.S. Abbruch & Demontage e.K., Ludwigsfelde | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Kyritz
- Anschrift
- Marktplatz 1, 16866 Kyritz
- Kontakt
- vergabe@
kyritz.de - Auskünfte
- Stadt Kyritzvergabe@
kyritz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Brandenburg (147 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bernd Fiedrich GmbH3 Zuschläge
- alpina ag Nl Cottbus3 Zuschläge
- BUG Dienstleistungen GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Becker + Armbrust GmbH2 Zuschläge
- Boels Rental Germany GmbH2 Zuschläge
- Funck & Co. GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab32a449-5fe6-4844-ad8c-e42e62541bac.