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KHZG FV 1 Prozessmanagement für die Notaufnahme

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2021-0527-AJ-2veröffentlicht 10.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 940 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 6 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Funktionalität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Aachen AöR beabsichtigt die Vergabe einer Integrierten Softwarelösung für einProzessmanagement in der Notaufnahme der Uniklinik RWTH Aachen.

Beschreibung des Loses

Das Universitätsklinikum Aachen der RWTH (KA) hat eine Bedarfsmeldung für den Fördertatbestand (FTB 1) eines förderungsfähigen Vorhaben nach §19 KHZG abgegeben. Die Bedarfsmeldung für die Notaufnahme des Klinikums umfasst den folgenden Fördertatbestand:

FTB 1 - Anpassung der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweiligen Stand der Technik.

Mit dieser Ausschreibung wird die integrierte Softwarelösung zur kontextsensitiven und nach Leitlinien geführten Abteilungsorganisation und Dokumentation ausgeschrieben. Die Ausschreibung dient mit den zugehörigen Anlagen zum Leistungsverzeichnis als EVB-IT Systemvertrag zur Erstellung eines Gesamtsystems zwischen dem Klinikum und dem Auftragnehmer.

Zielsetzung des Projektvorhabens in der Notaufnahme ist es, eine spezielle Notaufnahmesoftware zu implementieren welche vollständig eingebettet in das bestehende Krankenhausinformationssystem funktioniert. Sie hat die Aufgabe die speziellen Ansprüche und komplexen Prozessabläufe der Notaufnahme zu visualisieren und Prozessschritte schneller koordinieren zu können. Eingesetzt werden soll sie sowohl an festen als auch mobilen IT-Arbeitsplätzen. Mit Funktionen zur Ersteinschätzung, Pro-zessmanagement, Dokumentation und Controlling soll die Lösung die entscheiden-den Prozesse der Notaufnahme ermöglichen und die Prozessqualität sowie die Versorgungssicherheit für Patienten und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessern. Es soll ein System mit Schnittstellen zu internen und externen Systemen (Klinikinformationssystem, Labor, Radiologie, Patiententransport, Rettungsdienst), zur Arztbriefschreibung, Pflegedokumentation, Konsilverwaltung, Medikation und Anordnungen (welche Medikamente wurden verabreicht, welche Behandlungen wurden, durchgeführt) und einem Modul für den Massenanfall von Verletzten-/Betroffenen implementiert werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch ein Warterauminformationssystem Patienten und ihre Angehörigen über die aktuelle Auslastung der Notaufnahme zu informieren, einzelne Patienten aufzurufen und so Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten.

Im Rahmen der Förderung des Krankenhauszukunftsfonds (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV) soll eine integrierte, moderne, zukunftsorientierte Softwarelösung für ein Prozessmanagement in der Notaufnahme beschafft und eingeführt werden. Das System soll einen reibungsarmen Austausch von wichtigen Behandlungsinformationen aus dem KIS und den Subsystemen ermöglichen, vorhandene Informationslücken schließen und damit zu einer Qualitätsverbesserung beitragen.

Die Uniklinik RWTH Aachen verbindet als Supramaximalversorger patientenorientierte Medizin und Pflege, Lehre sowie Forschung auf internationalem Niveau. Mit 36 Fachkliniken, 33 Instituten und sechs fachübergreifenden Einheiten deckt die Uniklinik das gesamte medizinische Spektrum ab. Hervorragend qualifizierte Teams aus Ärzten, Pflegern und Wissenschaftlern setzen sich kompetent für die Gesundheit der Patienten ein. Die Bündelung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre in einem Zentralgebäude bietet beste Voraussetzungen für einen intensiven interdisziplinären Austausch und eine enge klinische und wissenschaftliche Vernetzung. Rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für patientenorientierte Medizin und eine Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Die Uniklinik versorgt mit 1.400 Betten rund 50.000 stationäre und 200.000 ambulante Fälle im Jahr.

Die professionelle Notfallversorgung von Patienten mit Krankheiten oder Verletzungen jeglicher Art ist die Hauptaufgabe der Notaufnahme. Dabei ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit besonders wichtig. Sämtliche klinische Fachabteilungen sind an der Notfallversorgung beteiligt und werden durch die Oberärzte der Zentralen Notaufnahme koordiniert. Bedrohlich und kritisch Erkrankte können so schnellstmöglich einer adäquaten Therapie zugeführt werden. Das Universitätsklinikum ist im Sinne des BSI-Gesetzes als "kritische Infrastruktur" zu werten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Funktionalität50 %
Preis
Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung.
Qualität
FunktionalitätBewertet wird die Funktionalität des Produkts.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit einer Prolongation um 24 Monate. Die Voraussetzungen hierzu sind den Vergabeunterlagenzu entnehmen.
Optionen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen. .
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterien Art des Kriteriums: Preis Gewichtung * 50 % Beschreibung des Kriteriums: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung gemäß Anlage 1.3. Für Einzelheiten wird auf die Anlage 1.5 "Methodik der Angebotsauswertung" verwiesen. Näheres zur Bewertung ist in de … ganz lesenZuschlagskriterien Art des Kriteriums: Preis Gewichtung * 50 % Beschreibung des Kriteriums: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung gemäß Anlage 1.3. Für Einzelheiten wird auf die Anlage 1.5 "Methodik der Angebotsauswertung" verwiesen. Näheres zur Bewertung ist in der Anlage 0 zu diesen Vergabeunterlagen abgebildet. . Art des Kriteriums: Funktionalität Erfüllungsgrad des Kriterienkataloges Gewichtung * 50 % Beschreibung des Kriteriums: Bewertet wird die Funktionalität des Produkts. . Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist, also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht. Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabe-stelle auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und ggfs. Präsentationen eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf er-warten lassen. Der jeweils beste Bieter erhält dabei die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien statt. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die die-ser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechtskonform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind verpflichtet, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entschei-dungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fra-gen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Folgende Arten von Kriterien werden bei der Bewertung eingesetzt: - Kriterienart A (A): Ausschluss oder K.O. Kriterium Die Nichterfüllung (Nichtanbieten) einer, als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforde-rung, führt zum Ausschluss des Angebotes. - Kriterienart B (B): binäre Kriterien Die mit einem B gekennzeichneten Anforderungen stellen ein mit Punkten (BP) zu bewerten-des Kriterium dar. - Kriterienart I (I): informatives Kriterium Dieses Kriterium hat rein informativen Charakter und fliest nicht in die Punktebewertung ein.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY13S2EZDM Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung e … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYJY13S2EZDM Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen . A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationenbereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst regelmäßig zu prüfen ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung). **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein Bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfallerklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft(Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.)abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4c1788f-cb7d-449e-a6ce-9e7f7a3f0ddf.