KHZG FV 1 Prozessmanagement für die Notaufnahme
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2021-0527-AJ-2veröffentlicht 07.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung (RV) über die Beschaffung von Veeam Lizenzen und ProduktenRechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW · KaarstFrist 17.11.2026
- Lizenz inkl. Pflege und Support für Tableau 8 Core Server LizenzLandesbetrieb Information und Technik NRW · 40476 DüsseldorfFrist 25.11.2026
- Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung eines BGM-TermintoolsBARMER Beschaffung und Vergabe · BARMER Lichtscheider Straße 89 42285 WuppertalFrist 25.11.2026
- Verlängerung von 10 x JBoss Enterprise Application Plattform, 16-Core Standard Subscription über 1 JahrDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aachen52074, Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 31 Monatenan Universitätsklinikum Aachen AöR
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 31 MonatenKullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beabsichtigt die Vergabe einer Integrierten Softwarelösung für einProzessmanagement in der Notaufnahme der Uniklinik RWTH Aachen.
Beschreibung des Loses
Das Universitätsklinikum Aachen der RWTH (KA) hat eine Bedarfsmeldung für den Fördertatbestand (FTB 1) eines förderungsfähigen Vorhaben nach §19 KHZG abgegeben. Die Bedarfsmeldung für die Notaufnahme des Klinikums umfasst den folgenden Fördertatbestand:
FTB 1 - Anpassung der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweiligen Stand der Technik.
Mit dieser Ausschreibung wird die integrierte Softwarelösung zur kontextsensitiven und nach Leitlinien geführten Abteilungsorganisation und Dokumentation ausgeschrieben. Die Ausschreibung dient mit den zugehörigen Anlagen zum Leistungsverzeichnis als EVB-IT Systemvertrag zur Erstellung eines Gesamtsystems zwischen dem Klinikum und dem Auftragnehmer.
Zielsetzung des Projektvorhabens in der Notaufnahme ist es, eine spezielle Notaufnahmesoftware zu implementieren welche vollständig eingebettet in das bestehende Krankenhausinformationssystem funktioniert. Sie hat die Aufgabe die speziellen Ansprüche und komplexen Prozessabläufe der Notaufnahme zu visualisieren und Prozessschritte schneller koordinieren zu können. Eingesetzt werden soll sie sowohl an festen als auch mobilen IT-Arbeitsplätzen. Mit Funktionen zur Ersteinschätzung, Pro-zessmanagement, Dokumentation und Controlling soll die Lösung die entscheiden-den Prozesse der Notaufnahme ermöglichen und die Prozessqualität sowie die Versorgungssicherheit für Patienten und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessern. Es soll ein System mit Schnittstellen zu internen und externen Systemen (Klinikinformationssystem, Labor, Radiologie, Patiententransport, Rettungsdienst), zur Arztbriefschreibung, Pflegedokumentation, Konsilverwaltung, Medikation und Anordnungen (welche Medikamente wurden verabreicht, welche Behandlungen wurden, durchgeführt) und einem Modul für den Massenanfall von Verletzten-/Betroffenen implementiert werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch ein Warterauminformationssystem Patienten und ihre Angehörigen über die aktuelle Auslastung der Notaufnahme zu informieren, einzelne Patienten aufzurufen und so Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten.
Im Rahmen der Förderung des Krankenhauszukunftsfonds (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV) soll eine integrierte, moderne, zukunftsorientierte Softwarelösung für ein Prozessmanagement in der Notaufnahme beschafft und eingeführt werden. Das System soll einen reibungsarmen Austausch von wichtigen Behandlungsinformationen aus dem KIS und den Subsystemen ermöglichen, vorhandene Informationslücken schließen und damit zu einer Qualitätsverbesserung beitragen.
Die Uniklinik RWTH Aachen verbindet als Supramaximalversorger patientenorientierte Medizin und Pflege, Lehre sowie Forschung auf internationalem Niveau. Mit 36 Fachkliniken, 33 Instituten und sechs fachübergreifenden Einheiten deckt die Uniklinik das gesamte medizinische Spektrum ab. Hervorragend qualifizierte Teams aus Ärzten, Pflegern und Wissenschaftlern setzen sich kompetent für die Gesundheit der Patienten ein. Die Bündelung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre in einem Zentralgebäude bietet beste Voraussetzungen für einen intensiven interdisziplinären Austausch und eine enge klinische und wissenschaftliche Vernetzung. Rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für patientenorientierte Medizin und eine Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Die Uniklinik versorgt mit 1.400 Betten rund 50.000 stationäre und 200.000 ambulante Fälle im Jahr.
Die professionelle Notfallversorgung von Patienten mit Krankheiten oder Verletzungen jeglicher Art ist die Hauptaufgabe der Notaufnahme. Dabei ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit besonders wichtig. Sämtliche klinische Fachabteilungen sind an der Notfallversorgung beteiligt und werden durch die Oberärzte der Zentralen Notaufnahme koordiniert. Bedrohlich und kritisch Erkrankte können so schnellstmöglich einer adäquaten Therapie zugeführt werden. Das Universitätsklinikum ist im Sinne des BSI-Gesetzes als "kritische Infrastruktur" zu werten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) . Der Bewerber weist i … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) . Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1 Mio. Euro auf. *** Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen. . - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).*** Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungs-summen für: - Personenschäden 3.000.000,00 Euro - Sachschäden3.000.000,00 Euro - Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). . - Jahresabschlüsse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) . - § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) . - MiLoG … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) . - § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) . - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG . - Antikorruption (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung . - 522 Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet . - F513 Tariftreue (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): F513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung . - Anerkenntnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Anerkenntnis Kalkulationsgrundlage . - Geheimhaltung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Geheimhaltungsverpflichtung- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Beruf- und Handelsregistereintrag (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem derBieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 Vg … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Beruf- und Handelsregistereintrag (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem derBieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6)Monate. . - Gesellschaftliche Strukturen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen . Mindestan … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen . Mindestanforderung - Referenzen: Benennen und beschreiben Sie mindestens drei vergleichbare Projekte, welche den Tätigkeiten und dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen durchgeführt wurde. (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen) Zugelassen sind abgeschlossene bzw. in Implementierung befindliche Referenzen der letzten 3 Jahre. . - Mindestanforderung - KRITIS-Verordnung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderung - KRITIS-Verordnung: Benennen und beschrieben Sie mindestens ein Referenzprojekt mit EDV-Anwendung zur Prozesssteuerung in der Notaufnahme eines Krankenhauses, welches unter die KRITIS-Verordnung fällt und in den letzten 3 Jahren von ihrem Unternehmen durchgeführt wurde. Zugelassen sind abgeschlossene bzw. in Implementierung befindliche Referenzen der letzten 3 Jahre. . - Mindestanforderung - Versorgungslevel (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennen und beschreiben Sie mindestens ein Projekt mit Schnittstellen zum KIS Medico, das in den letzten drei Jahrenvon ihrem Unternehmen in einem deutschen Universitätsklinikum durchgeführt wurde (Anlage 2 F3 FormblattReferenzen). Zugelassen sind abgeschlossene Referenzen der letzten 3 Jahre mit einer sich im Go-Live Betriebbefindlichen Schnittstelle zum KIS Medico. . - Erklärungen Qualitätsmanagement (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Weisen Sie ein nachhaltiges Qualitätsmanagement nach. Dies kann über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einen vergleichbaren Nachweis erfolgen. . - Sprachniveau (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Das eingesetzte Servicepersonal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. . - Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer)ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers . - Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit einer Prolongation um 24 Monate. Die Voraussetzungen hierzu sind den Vergabeunterlagenzu entnehmen.
- Optionen
- Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen. .
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 DAYS
- Angebotsöffnung
- 11.04.2024, 10:00 Uhr. Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402. Bieter sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über dieVergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, dasWettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagskriterien Art des Kriteriums: Preis Gewichtung * 50 % Beschreibung des Kriteriums: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung gemäß Anlage 1.3. Für Einzelheiten wird auf die Anlage 1.5 "Methodik der Angebotsauswertung" verwiesen. Näheres zur Bewertung ist in de … ganz lesenkürzer
Zuschlagskriterien Art des Kriteriums: Preis Gewichtung * 50 % Beschreibung des Kriteriums: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung gemäß Anlage 1.3. Für Einzelheiten wird auf die Anlage 1.5 "Methodik der Angebotsauswertung" verwiesen. Näheres zur Bewertung ist in der Anlage 0 zu diesen Vergabeunterlagen abgebildet. . Art des Kriteriums: Funktionalität Erfüllungsgrad des Kriterienkataloges Gewichtung * 50 % Beschreibung des Kriteriums: Bewertet wird die Funktionalität des Produkts. . Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist, also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht. Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabe-stelle auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und ggfs. Präsentationen eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf er-warten lassen. Der jeweils beste Bieter erhält dabei die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien statt. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die die-ser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechtskonform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind verpflichtet, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entschei-dungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fra-gen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Folgende Arten von Kriterien werden bei der Bewertung eingesetzt: - Kriterienart A (A): Ausschluss oder K.O. Kriterium Die Nichterfüllung (Nichtanbieten) einer, als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforde-rung, führt zum Ausschluss des Angebotes. - Kriterienart B (B): binäre Kriterien Die mit einem B gekennzeichneten Anforderungen stellen ein mit Punkten (BP) zu bewerten-des Kriterium dar. - Kriterienart I (I): informatives Kriterium Dieses Kriterium hat rein informativen Charakter und fliest nicht in die Punktebewertung ein.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1SX1SJT6 Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung e … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1SX1SJT6 Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen . A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationenbereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst regelmäßig zu prüfen ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung). **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein Bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfallerklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft(Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.)abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
- Kontakt
- vergabestelle@
ukaachen.de - Auskünfte
- Universitätsklinikum Aachen AöRvergabestelle@
ukaachen.de
Bei uns erfasst
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- Klammernaht20.10.2026 · 1 Angebot
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH11 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Atlassian Cloud und Data Center LizenzenLVR-InfoKomFrist 30.11.2026
- Lieferung und Implementierung einer DDI-Lösung - DNS, DHCP, IPAM - inkl. vierjähriger WartungStadt WuppertalFrist 08.12.2026
- Pflege IBM Standardsoftware-202Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7cfc6063-f06b-4042-813f-2c0d70db7dc0.