KHZG Check-In Terminals
München Klinik gGmbH · München, Bayern
Aktenzeichen 2646/24veröffentlicht 22.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Präsentation12,5 %
- Teststellung12,5 %
- Leistungsverzeichnis25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan München Klinik gGmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die MüK ist im Rahmen der Einführung zahlreicher Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bestrebt, ihren Digitalisierungsgrad kontinuierlich zu erhöhen. Zu diesen Vorhaben zählt unter anderem die klinikweite Einführung von Check-In Terminals. Ziel ist es, den Aufnahmeprozess von Patienten effizienter zu gestalten.
Beschreibung des Loses
Die München-Klinik möchten Check-in Terminals (CIT) in den administrativen Aufnahmeprozess integrieren, um den Anforderungen der ansteigenden Digitalisierung im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Das Ziel ist es, den Aufnahmeprozess von Patienten effizienter zu gestalten und unsere Mitarbeiter in den entsprechenden Prozessen zu unterstützen. Das Vorhaben soll den Aufnahmeprozess mithilfe von Check-in Terminals digitalisieren und den Anmeldeprozess teilweise oder ganz auf die Terminals zu verlagern. Die Check-in Terminals sollen an 6 Standorten eingesetzt werden. Dies sind München Klinik Schwabing Neubau, München Klinik Schwabing Bestandsbau, München Klinik Thalkirchner Straße, München Klinik Bogenhausen Bestandsbau, München Klinik Neuperlach und München Klinik Harlaching Neubau.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 50. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend der Anlage Preisblatt. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).
- Qualität
- PräsentationDie maximale, im Zuschlagskriterium "Qualität" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 335. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Die im Zuschlagskriterium maximal erzielbaren Punkte verteilen sich wie folgt: - Präsentation (20 Punkte entspricht maximal 12,5 %) - Teststellung (5 Punkte entspricht maximal 12,5 %) - Umfang Erfüllung des Leistungsverzeichnisses (310 Punkte entspricht maximal 25 %) *** Die Bieter, die zum weiteren Verfahren zugelassen werden, sind aufgefordert, in der ersten Verhandlungsrunde eine Angebotspräsentation durchzuführen. Bei dieser Präsentation sind folgende Konzepte vorzustellen: - 30 Minuten: Architekturkonzept und Prozesskonzept mit Fokus auf primären User Case mit Ausblick auf sekundären User Case - 20 Minuten: Aufzeigen eines Projektplans, in dem das grundsätzliche Vorgehen mit erster (primärer User Case) Stufe und zweiter (sekundärer User Case) Stufe aufgezeigt wird Beide Präsentationen werden durch Gremium des Auftraggebers bewertet. Durch die Präsentation können maximal 20 Punkte bzw. 12,5 % erreicht werden. Es müssen zwei Konzepte vorgestellt werden, die jeweils nach folgender Tabelle durch den Auftraggeber bewertet werden: - 10 Punkte: Sehr gut strukturierter und fachlich vollumfänglich überzeugende Ausarbeitung. Klare und nachvollziehbare Ausdrucksweise. Sehr gutes Eingehen auf die auftraggeberseitigen Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine sehr hohe Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 8 Punkte: Gut strukturierte und fachlich weitestgehend überzeugende Ausarbeitung. Nachvollziehbare Ausdrucksweise und gutes Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine hohe Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 6 Punkte: Gut strukturierte und fachlich im Wesentlichen überzeugende Ausarbeitung. In weiten Teilen nachvollziehbare Ausdrucksweise und bedingtes Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine befriedigende Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 4 Punkte: Grundsätzlich strukturierte und fachlich in Teilen überzeugende Ausarbeitung. Nur bedingt nachvollziehbare Ausdrucksweise. Teilweises Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine ausreichende Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 2 Punkte: Lediglich teilweise strukturierte und fachlich kaum überzeugende Ausarbeitung. Kaum nachvollziehbare Ausdrucksweise. Pauschales Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine mangelhafte Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 0 Punkte: Keine Struktur und fachlich nicht überzeugende Ausarbeitung. Ausdrucksweise vielfach nicht verständlich und nachvollziehbar. Kein Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine ungenügend Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen.
- Qualität
- TeststellungDurch die Teststellung können maximal 5 Punkte bzw. 12,5 % erreicht werden. Die Bewertung erfolgt unter drei verschiedenen Gesichtspunkten von drei unterschiedlichen Berufsgruppen. Zum einen bewerten Vertreter der Fachbereiche die CIT aus Anwendersicht (Gruppe A). Mitarbeiter, die mit dem Thema Hygiene beauftragt wurden, werden die Wagen aus Sicht der Hygiene beurteilen (Gruppe H). Mitarbeiter aus der Medizintechnik und dem IT-Service werden ihre Bewertung nach Gesichtspunkten der Wartbarkeit abgeben (Gruppe I). Hierfür werden spezielle Bewertungsbögen (Anhang) von den jeweiligen Gruppen genutzt. Die Mitglieder der Bewertungskommission werden im Vorfeld bestimmt und für jedes CIT, das zur Teststellung zugelassen wurde, eine Wertung abgeben. Insgesamt sind drei verschiedene Bewertungsbögen vorhanden. Sie enthalten jeweils Fragen zu den Themenbereichen klinische Nutzung, Hygiene und Wartung. Die Fragen können zwischen 0 und 5 Punkten bewertet werden. - 5 Punkte: In besonderem Maße geeignet, spürbar besser als andere Lösungen - 4 Punkte: Vollständig geeignet, alle Anforderungen erfüllt - 3 Punkte: Insgesamt - mit einigen Abstrichen - geeignet - 2 Punkte: Deutlich spürbare Nachteile vorhanden, aber insgesamt noch akzeptabel - 0 Punkt: Nicht akzeptabel, führt zur Gesamtpunktzahl "0" für den Bewertungsbogen
- Qualität
- LeistungsverzeichnisDie Leistungsbeschreibung ist in folgende Kriterien untergliedert: - (A)-Kriterium: Ausschlusskriterium (Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss) - (B)-Kriterium: Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). o B1-Kriterium: Ein B1-Kriterium ist ein sehr wichtiges Bewertungskriterium und wird mit 10 Punkten gewichtet. o B2-Kriterium: Ein B2-Kriterium ist ein wichtiges Bewertungskriterium und wird mit 5 Punkten gewichtet. Die Punktbewertung des Leistungsverzeichnisses basiert auf der Summation der Gewichtungen aller mit "Ja" bewerteten (B)-Kriterien. Wurde ein (A)-Kriterium nicht mit "Ja" bewertet, führt dies zwingend zu einem Ausschluss aus dem Verfahren. Die maximale erreichbare Punktzahl liegt bei 310. Dieser Wert wird auf 25 % skaliert, welche in die Bewertung Funktion einfließen
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bietende ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). Der Auszug darf nicht älter als zwölf (12) Monate sein. Der Nachweis muss dem Angebot zwingend beigelegt werden.
- Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) *** Mindestanforderung: Verlangt wird ein Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) *** Mindestanforderung: Verlangt wird ein Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro *** Wertung: Ausschluss = < 0.5 Mio Euro brutto 5 Punkte = 0.5 - 1.0 10 Punkte = 1.0 - 1.5 15 Punkte = 1.5 - 2.0 20 Punkte = 2.0 - 2.5 25 Punkte = 2.5 - 3.0 30 Punkte = > 3.0 Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb für den Zugang zur nächsten Stufe: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert vier geeignete Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.- Kriterium
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: 1. für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR 2. für Sach- und Umweltschäden in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in eine … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: 1. für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR 2. für Sach- und Umweltschäden in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.- Kriterium
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei … ganz lesenkürzer
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen. Mindestanforderung: mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren. Die weitere Wertung hierzu: unter 3 = Ausschluss 3 = 10 Punkte 4 = 20 Punkte 5 oder mehr = 30 Punkte Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Hierzu soll der Bieter zu jeder Referenz angeben, ob die Bettenanzahl das Referenzprojekt mehr als 500 / 1000 / 2000 aufweisen kann. Diese Angabe wird wie folgt bewertet: 0 Punkte bei 0 - 500 Betten 5 Punkte bei 501 - 1000 Betten 10 Punkte bei 1001 - 2000 Betten 20 Punkte ab 2000 Betten Die Vergabestelle legt dabei aus allen eingereichten Referenzen max. fünf Referenzen zugrunde, die mit den Ziffern 1-5 entsprechend gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt aus den Unterlagen die ersten fünf Referenzen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. *** Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb für den Zugang zur nächsten Stufe: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert vier geeignete Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.- Kriterium
- Das Gerät muss die CE-Konformitätskennzeichung gem. Artikel 20 MDR tragen, aus der hervorgeht, dass das Produkt einer EU-Konformitätserklärung gem. Artikel 19 EU MDR 2017/745 unterzogen wurde und in der Bundesrepublik als Medizinprodukt zugelassen ist, inkl. Auflistung der eingehaltenen Normen (Ausgabe mit angeben).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Angaben, dass zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nicht vorliegen, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 2. Angaben, dass fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nicht vorliegen, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 3. Angaben zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Dokument "Eigenerk … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Angaben, dass zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nicht vorliegen, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 2. Angaben, dass fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nicht vorliegen, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 3. Angaben zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 5. Antikorruptionserklärung, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 6. Ausschluss Interessenkonflikt, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 7. Schutzerklärung Scientology, Dokument "Schutzerklärung Scientology" 8. Eigenerklärung Russlandsanktionen, Dokument "Eigenerklärung Russlandsanktionen" 9. Abfrage nach § 6 Abs. 1 WRegG ab Auftragswert 30.000 EUR ohne USt 10. Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 … ganz lesenkürzer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5HGKB Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen: a. Teilnahmeantrag b. Eigenerklärungen Eignung c. Eigenerklärung Russlandsanktionen d. Referenzformular e. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister f. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung g. Auszug Gewerbezentralregister
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Thalkirchner Straße 48, 80337 München
- Website
- muenchen-klinik.de
- Kontakt
- ausschreibung@
ptgconsulting.de
Bei uns erfasst
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- ABBR Baustelleneinrichtung/Elektroinstallation21.10.2026 · 7 Angebote
- Lieferung Reinigungschemie für Spülmaschinen und Küchen09.10.2026 · 2 Angebote
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von München Klinik gGmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25942f2f-8953-478a-86db-7406a0cb8832.