KG 460 Förderanlagen - Aufzüge
Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen EU-VOB 08veröffentlicht 16.12.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Hessen (37 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60486, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M. hier: KG 460 Förderanlagen - Aufzüge
Beschreibung des Loses
Die Landwirtschaftliche Rentenbank [LR] ist eine Förderbank auf Bundesebene mit Hauptsitz in der Hochstraße 2 in Frankfurt am Main. Das Gebäude befindet sich an einem Verkehrsknotenpunkt in Frankfurter Innenstadtlage zwischen dem Eschenheimer Tor und den Wallanlagen. Das Bankgebäude wurde 1956 fertig gestellt und gilt mit seinem Erscheinungsbild und der stadträumlichen Anordnung als bedeutend und richtungsweisend für die Architektur der Nachkriegszeit. Der Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal eingetragen und steht unter Denkmalschutz. In dem bereits geräumten Gebäude wurden die vorhandenen Innenausbauten bereits vollständig zurückgebaut. Die Rentenbank selbst hat für die Dauer der Baumaßnahmen ein Interimsgebäude bezogen. Das Gebäude gliedert sich in zwei wesentliche Bauteile: - Bauteil 1: ein Querriegel mit teilweise bis zu drei unterirdischen und sieben oberirdischen Vollgeschossen zuzüglich einem Staffelgeschoss mit Flugdach - Bauteil 2: ein Längsbau mit zwei unterirdischen und fünf oberirdischen Geschossen parallel zur Hochstraße. Beide Bauteile werden über einen Verbindungsbau, in dem sich das Haupttreppenhaus befindet, erschlossen. Westlich des Querriegels schließt sich in der Ebene U1 ein Wirtschaftshof mit Stellplätzen zur Andienung des Gebäudes an. Das Gebäude ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) als Sonderbau einzustufen. Das Gebäude wurde in Stahlbetonskelettbauweise mit Aufzugskern und aussteifenden Stahlbetondecken errichtet. Die LR möchte ihren Stammsitz mit seinen ca. 12.000 m² BGF nachhaltig energetisch, brandschutztechnisch und konstruktiv ertüchtigen. Außerdem soll der Hochhausriegel (Bauteil 1) um 4 Vollgeschosse bzw. ca. 3.200 m² BGF erhöht werden. Dazu wird das Flugdach über dem Staffelgeschoss zurück gebaut, ertüchtigt und nach der Aufstockung des Gebäudes auf dem neuen Staffelgeschoss wiederaufgebaut. Der Hauptaufzugskern wird erweiteret und gedreht. Unter dem heutigen Wirtschaftshof soll eine 2-geschossige Tiefgarage den notwendigen Bedarf von insgesamt 33 Parkplätzen für PKWs decken und ist auf allen Tiefebenen mit dem Haupthaus (Bauteil 1) verbunden. Die denkmalgeschützte Natursteinfassade soll nach Sanierung des Stahlbetontragwerks erneuert und originalgetreu wiederhergestellt werden. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Arbeiten im Gewerk KG 460 Förderanlagen - Aufzüge.
Gegenstand nach CPV
- 45313100Installation von AufzügenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Ausführung der Wartungsarbeiten wird als optionale Leistung ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsarbeiten ggf. bei Bedarf separat zu beauftragen. Der AN hält sich bis 3 Monate nach Inbetriebnahme der Aufzüge an seinen Angebotspreis für die Wartung gebunden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bieterg … ganz lesenkürzer
1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage FB 234 einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB124) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2.) Nachunternehmer Will ein Bieter Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage FB 233) zu verwenden. Gleiches gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern und Nachunternehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Nachunternehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung zu benennen. Benennt der Bieter die Nachunternehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für den vorgesehenen Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage FB 236) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung zu erbringen. Nachunternehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Nachunternehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB124) vorzulegen. 3.) Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 4.) Bieterfragen können bis zum 09.08.2024 über die Vergabeplattform gestellt werden. Nach diesem Datum eingehende Bieterfragen werden nicht mehr beantwortet. 5.) Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per E-mail oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 6.) Weitere Informationen finden sich in den Hinweisen zur e-Vergabe. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.deutsche-evergabe.de.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YL65DYR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Otis GmbH & Co. OHG, Berlin | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- PROPROJEKT - Planungsmanagement & Projektberatung GmbH
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Hessen (37 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EAB Elektroanlagenbau GmbH Rhein/Main17 Zuschläge
- ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG16 Zuschläge
- RUF Gebäudetechnik GmbH15 Zuschläge
- DB Bahnbau Gruppe GmbH10 Zuschläge
- Diehl GmbH10 Zuschläge
- Fibercom GmbH10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae56c314-ff67-4bc0-a5d3-ad224b21420c.