KdB-Rahmenvereinbarung für lizenzfreies Bild- und Videomaterial
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 12.20 - 9963/24/VV : 1veröffentlicht 18.11.2024erstmals 18.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 03.05.2025 – 02.05.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre03.05.2025 – 02.05.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Voraussichtliche Qualität der Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 22 Monatenüber evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 19 Monaten80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 02.05.2027
- Heute
Beschreibung
Im gegenständlichen Vergabeverfahren wird die Bereitstellung von lizenzfreien Bild- und Video-Dateien aus Stockdatenbanken ausgeschrieben. Leistungsgegenstand ist die Lizenzierung von Bild- und Video-Dateien sowie die Bereitstellung einer nutzerfreundlichen webbasierten Datenbank zur Durchführung der Downloads/Lizenzierungen.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Rahmenvereinbarung über lizenzfreies Stock-Bildmaterial für das KdB Die Rahmenvereinbarung für Los 1 umfasst die Bereitstellung von lizenzfreien Bildern im Sinne statischer Bilder, wie Fotografien, (Vektor-)Grafiken und Illustrationen über eine Online-Plattform zur Bildsuche und -lizenzierung bzw. zur Ausführung der Downloads. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2 - Rahmenvereinbarung über lizenzfreies Stock-Videomaterial für das KdB Die Rahmenvereinbarung für Los 2 umfasst die Bereitstellung von lizenzfreien Videos im Sinne bereits gedrehten und/oder anderweitig produzierten Filmmaterials über eine Online-Plattform zur Bildsuche und -lizenzierung bzw. zur Ausführung der Downloads. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Voraussichtliche Qualität der Leistungsiehe Kriterienkatalog Leistung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Für Los 1 gilt: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stock-Bilddaten-Verkauf) für das Kalenderjahr 2023 anzugeben. Der Umsatz im Jahr 2023 muss mindestens 2.000.000 EUR betragen haben. Übersenden Sie hierzu bitte die … ganz lesenkürzer
Für Los 1 gilt: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stock-Bilddaten-Verkauf) für das Kalenderjahr 2023 anzugeben. Der Umsatz im Jahr 2023 muss mindestens 2.000.000 EUR betragen haben. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Jahresumsatz. Für Los 2 gilt: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stock-Videodaten-Verkauf) für das Kalenderjahr 2023 anzugeben. Der Umsatz im Jahr 2023 muss mindestens 1.000.000 EUR betragen haben. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Jahresumsatz. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.05.2025
- Vertragsende
- 02.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern die Höchstmenge gemäß § 2 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 13 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre (bis zum 02.05.2029).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 80 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 75.000 Bilder. Bedarfsträgerliste für Los 1: Bundeskanzleramt Bundesnachrichtendienst Kunstverwaltung des Bundes Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Bundesarbeitsgericht Bundessozialgericht Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesm … ganz lesenkürzer
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 75.000 Bilder. Bedarfsträgerliste für Los 1: Bundeskanzleramt Bundesnachrichtendienst Kunstverwaltung des Bundes Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Bundesarbeitsgericht Bundessozialgericht Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesinstitut für Risikobewertung Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Deutsches Weininstitut GmbH Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Informationstechnikzentrum Bund Postbeamtenkrankenkasse Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gematik GmbH Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundeskriminalamt Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium des Innern und für Heimat Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Statistisches Bundesamt Bundesfinanzhof Stiftung Forum Recht Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Umweltbundesamt Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Fernstraßen-Bundesamt Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Institut für Mittelstandsforschung Bonn RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. Erdölbevorratungsverband Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH Bundesrat Auswärtiges Amt Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH Alexander von Humboldt-Stiftung Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesanstalt für Gewässerkunde Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH Bundesamt für Strahlenschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Berufsgenossenschaft Holz und Metall Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundeskartellamt Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundespolizei Bundespräsidialamt Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesverwaltungsgericht Deutscher Akademischer Austauschdienst DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Maritimes Zentrum e. V. Deutsches Patent- und Markenamt Engagement Global gGmbH Germany Trade & Invest GmbH German Institute of Development and Sustainability Kraftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesamt für Justiz Bundesgerichtshof Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium der Finanzen Kreditanstalt für Wiederaufbau Beschaffungsamt des BMI- Hinweis
Deutschlandweite Lieferung (Leistungserbringung erfolgt digital) Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist. Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentlic … ganz lesenkürzer
Deutschlandweite Lieferung (Leistungserbringung erfolgt digital) Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist. Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Unternehmensdaten: Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Voraussichtliche Qualität der Leistungsiehe Kriterienkatalog Leistung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Für Los 1 gilt: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stock-Bilddaten-Verkauf) für das Kalenderjahr 2023 anzugeben. Der Umsatz im Jahr 2023 muss mindestens 2.000.000 EUR betragen haben. Übersenden Sie hierzu bitte die … ganz lesenkürzer
Für Los 1 gilt: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stock-Bilddaten-Verkauf) für das Kalenderjahr 2023 anzugeben. Der Umsatz im Jahr 2023 muss mindestens 2.000.000 EUR betragen haben. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Jahresumsatz. Für Los 2 gilt: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stock-Videodaten-Verkauf) für das Kalenderjahr 2023 anzugeben. Der Umsatz im Jahr 2023 muss mindestens 1.000.000 EUR betragen haben. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Jahresumsatz. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.05.2025
- Vertragsende
- 02.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern die Höchstmenge gemäß § 2 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 13 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre (bis zum 02.05.2029).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 80 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 20.000 Videos. Bedarfsträgerliste für Los 2: Bundeskanzleramt Bundesnachrichtendienst Bundesarbeitsgericht Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesinstitut für Risikobewertung Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Deutsches Weininst … ganz lesenkürzer
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 20.000 Videos. Bedarfsträgerliste für Los 2: Bundeskanzleramt Bundesnachrichtendienst Bundesarbeitsgericht Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesinstitut für Risikobewertung Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Deutsches Weininstitut GmbH Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Informationstechnikzentrum Bund Postbeamtenkrankenkasse gematik GmbH Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Statistisches Bundesamt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Umweltbundesamt Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Fernstraßen-Bundesamt RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. Erdölbevorratungsverband Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH Bundesrat Auswärtiges Amt Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesanstalt für Gewässerkunde Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH Bundesamt für Strahlenschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Berufsgenossenschaft Holz und Metall Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundespolizei Bundespräsidialamt Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Maritimes Zentrum e. V. Deutsches Patent- und Markenamt Engagement Global gGmbH German Institute of Development and Sustainability Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesgerichtshof Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium der Finanzen Kreditanstalt für Wiederaufbau Beschaffungsamt des BMI- Hinweis
Deutschlandweite Lieferung (Leistungserbringung erfolgt digital) Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist. Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentlic … ganz lesenkürzer
Deutschlandweite Lieferung (Leistungserbringung erfolgt digital) Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist. Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Unternehmensdaten: Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Iron Mountain Deutschland GmbH5 Zuschläge
- PRIMIS spol. s r. o.3 Zuschläge
- rebeq GmbH3 Zuschläge
- AVT Airborne Sensing GmbH2 Zuschläge
- DMI GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Garstman Management- & Teamentwicklung2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 10.01.2025
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 10.01.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.01.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.01.2025 auf 17.01.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44291d05-ff8d-46a9-aa7d-d2bb85811651.