Kauf und Lieferung einer mobilen Anlage zum Verdichten von Gas im Netz der ONTRAS Gastransport GmbH
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen ONTRAS-2025-0012veröffentlicht 29.08.2025erstmals 29.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 01.01.2026 – 31.05.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate01.01.2026 – 31.05.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Lieferzeitpunkt50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 14 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 14 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 13 Monatenüber evergabe.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.05.2026
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Lieferung einer mobilen Verdichteranlage mit einer Nennleistung von 600 kW zum Verdichten vom Erdgas im Netz des Auftraggebers. Sie soll zur sicheren Entleerung unter Druck stehender Leitungsabschnitte und zur Förderung von Erdgas in andere Netzabschnitte dienen. Die Anlage muss autonom betrieben werden können und den aktuellen technischen sowie gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zulässig sind nur Anlagen mit maximal 500 Betriebsstunden und Baujahr 2024 oder jünger. Der Verdichter muss Druckleitungen kontinuierlich entleeren, den Druck im entleerten Abschnitt senken und im aufnehmenden Abschnitt konstant halten. Der Antrieb erfolgt durch einen Erdgasmotor. Die Anlage muss für Umgebungstemperaturen von -20 bis +40 °C und Prozessdrücke bis 80 bar ausgelegt sein. Die Aufstellung erfolgt ausschließlich in nicht-explosionsgefährdeten Bereichen. Die Verdichteranlage ist auf einem dreiachsigen Trailer mit maximal 32 Tonnen Gesamtgewicht montiert, transportfähig und mit austauschbaren Zylinder-/Kolbeneinheiten zur Optimierung der Fördermenge zu liefern. Vor Inbetriebnahme ist ein Probelauf auszuführen, der die Funktionsfähigkeit der Anlage nachweist. Die mobile Verdichteranlage ist zwingend im Zeitraum vom 05.01.2026 - 31.01.2026 bereitzustellen bzw. zu liefern. Lieferort ist Leipzig. Die genaue Adresse wird nach Bezuschlagung bekannt gegeben.
Gegenstand nach CPV
- 42123000KompressorenHauptgegenstand
- 42123100Gaskompressoren
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Lieferzeitpunkt3 Punkte erhält ein Angebot mit dem Liefertermin 05.01.2026. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem Liefertermin 31.01.2026. Alle dazwischen liegenden Termine werden linear interpoliert. Angebote deren Liefertermine nach dem 31.01.2026 liegen, werden ausgeschlossen. Die Punktewerte werden aus 2 Nachkommastellen gerundet (kaufmännisches Runden).
- Preis
- Wertungspreis (netto) gemäß Preisblatt (Endsumme)
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestkriterien: Nachweise können vom Bieter, einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer (unter Beachtung der Anforderungen an die Eignungsleihe) vorgelegt werden. Vom Bieter sind entsprechende Referenzblätter zu den Unternehmensreferenzen vorzulegen: Sofern es sich bei dem Bi … ganz lesenkürzer
Mindestkriterien: Nachweise können vom Bieter, einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer (unter Beachtung der Anforderungen an die Eignungsleihe) vorgelegt werden. Vom Bieter sind entsprechende Referenzblätter zu den Unternehmensreferenzen vorzulegen: Sofern es sich bei dem Bieter um einen Hersteller handelt: Darstellung und Vorlage von mind. 1 ausgewählten Referenz des Herstellers des zu liefernden Verdichters. Mindestkriterien an die Referenz: Vorlage von mind. 1 vergleichbaren Referenz des Herstellers aus dem Bereich Errichtung eines Umpumpverdichters mit einer Nennweite von mindestens 600KW in den letzten 5 Jahren (zwischen 01.09.2020 und 31.08.2025). Sofern es sich bei dem Bieter um einen Lieferanten handelt: Darstellung und Vorlage von mind. 1 ausgewählten Referenz des Herstellers des zu liefernden und zu verkaufenden Verdichters. Mindestkriterien an die Referenz: Vorlage von mind. 1 vergleichbaren Referenz des Herstellers aus dem Bereich Errichtung eines Umpumpverdichters mit einer Nennweite von mindestens 600KW in den letzten 5 Jahren (zwischen 01.09.2020 und 31.08.2025).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Minndestkriterium: Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis der Eignung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter/ Bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an … ganz lesenkürzer
Minndestkriterium: Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis der Eignung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter/ Bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt werden und bis um Ablauf seiner Gewährleistungsfrist gewährleistet werden. Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio EUR für Personenschäden je Schadensereignis; Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis und 500.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden je Schadensereignis. Dabei beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. das Doppelte dieser Deckungssummen. Der Nachweis ist spätestens nach Aufforderung durch den AG einzureichen. Der AG behält sich vor, spätestens vor Bezuschlagung, eine Eigenerklärung vom Bieter oder einen enstprechenden Nachweis des Versicherers mit der Bestätigung abzufordern, dass die o.g. Deckungssummen zum enstprehenden Zeitpunkt noch nicht verbraucht oder zur Regulierung anderer Schäden reserviert sind.- Eintragung in das Handelsregister
- Bestätigung mittels Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis der Eignung über die Eintragung ins Handelsregister. Falls nicht, Begründung. Bei ausländischen Bietern kann die Eigenerklärung bestätigt werden, wenn eine gleichwertige Bescheinigung vorliegt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.05.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Bogen zum Nachweis über die Eignung zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF101364, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung. 1. Eignungsnachweise (Nachweis der Eignung, Info zum Datenschutz, Formblätter), Vertraulichkeitserklärung). 2. Angebotsunterlagen (Angebotsbedingungen einschl … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung. 1. Eignungsnachweise (Nachweis der Eignung, Info zum Datenschutz, Formblätter), Vertraulichkeitserklärung). 2. Angebotsunterlagen (Angebotsbedingungen einschl. Anlagen wie Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen). 3. Vertragsunterlagen (einschl. Anlagen wie Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Zahlungsplan). 1. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (BNE) (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im BNE abzugeben. 5. Alle Vergabeunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte/ Bieter nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bieterinformationen gelten die Antworten der Bieterinformation. Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen.- Hinweis
Mit Angebot sind mind. alle im Bogen zum Nachweis der Eignung (BNE) benannten Mindestkriterien zu erfüllen. Der BNE ist auszufüllen und es sind alle gem. BNE geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise elektronisch in Textform einzureichen. Mindestkriterien gemäß BN … ganz lesenkürzer
Mit Angebot sind mind. alle im Bogen zum Nachweis der Eignung (BNE) benannten Mindestkriterien zu erfüllen. Der BNE ist auszufüllen und es sind alle gem. BNE geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise elektronisch in Textform einzureichen. Mindestkriterien gemäß BNE: Allgemeine formale Anforderungen - Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus Verfahren. 1. Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2. Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3. Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Angebotsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Unterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4. Der BNE einschl. der Eigenerklärungen in den Angebotsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bietergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5. Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Bieter. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6. Mehrfachbeteiligungn, bei denen Unternehmen an mehreren Angeboten beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. 7. Zwingende Angabe zur Art (Einzelbeteiligung oder Bietergemeinschaft); Bei einer Bietergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete BNE einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bietergemeinschaftserklärung beizufügen. 8. Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist zwingend. Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter BNE mit den erforderlichen Informationen vorzulegen. 9. Der Bieter/Bei Bietergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter bestätigt verbindlich mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung, unter Verwendung des dem BNE beiliegenden Formblatts, dass dieser/diese nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört/gehören. Mit dem BNE …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
- Website
- ontras.com
- Kontakt
- einkauf.oberschwelle@
ontras.com
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 29.09.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 29.09.2025 auf 06.10.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21a143ae-3331-43b4-b210-3f91a120957a.