Kauf einer CAFM- Software
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen HGW24001veröffentlicht 01.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 72 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (47 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten9 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
1.1. Ausgangslage Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe – Auftraggeberin (im Weiteren kurz AG genannt) – verwaltet den Bestand von rund 1.200 Objekten der Stadt Karlsruhe, von denen 900 Objekte im Bauunterhalt der AG sind. Für die restlichen 300 Objekte sind für die Bauunterhaltung andere Ämter, zum Beispiel die Branddirektion oder der Zoologische Garten, zuständig, die diesen in der Regel mit eigenen Systemen bewerkstelligen. Die Bruttogrundfläche der 900 Objekte der AG beträgt circa 1,4 Millionen Quadratmeter. Die Verwaltung der Objekte erfolgt mittels zweier Systeme, die beide durch Vorgaben der AG durch Firmen für die AG erstellt wurden und von dort selbst administriert werden. Bei den Systemen handelt sich um eine Access-Datenbank, die als „Gebäudedatenbank“, und um eine Lotus Notes-Anwendung, die als „Stör- und Auftragsmanagement (SAM)“ bezeichnet wird. Die Gebäudedatenbank wurde im Jahr 2011 durch die AG erstellt und kontinuierlich auf die Bedürfnisse der AG angepasst. In dieser Datenbank werden die Objekte bis auf Raumebene mit unterschiedlichen Attributen sowie alle technischen Anlagen mit Wartungs- und Prüfzyklen verwaltet. Die für die Bauunterhaltung der Objekte erforderlichen Aufträge – im Jahr gehen rund 16.000 Meldungen durch die Nutzenden der Objekte ein – werden seit dem Jahr 2013 über SAM digital an die Firmen, die beauftragt werden sollen, gesendet. Zudem werden in SAM über 3.000 Verträge (zum Beispiel Wartungs-, Reinigungs- oder Mietverträge) verwaltet. Die beiden Systeme haben keine Schnittstelle zueinander. Es besteht ferner keine Schnittstelle zu SAP dem Finanzsystem der AG. Ab dem Jahr 2028 soll bei der AG die Version S/4HANA eingesetzt werden. Aus der Gebäudedatenbank heraus bestehen zahlreiche Verlinkungen auf das Dokumentenmanagementsystem Enaio sowie die Verzeichnisstruktur im Windows Explorer. Außerdem können E-Mails mittels Outlook generiert werden. Seit dem Jahr 2020 werden alle relevanten Bauprojekte der Projektteams der AG mit integrierter Abbildung des Projektablaufes in umfangreichen Excellisten (sogenannte „Projektlisten“) verwaltet. Diese enthalten Visual Basic-gestützte Funktionalitäten, Berechnungen und Verweise zu Datentabellen. Darüber hinaus werden regelmäßige, standardisierte Berichte unter Zuhilfenahme von Power Query und Visual Basic-Programmierung ausgegeben. Diese Anwendung soll perspektivisch durch ein Modul „Projektmanagement“ abgelöst werden. Ein Gesamtüberblick über den Objektbestand und dessen Struktur der AG gibt der im Anhang I.1.1 beigefügte „Gebäudezustandsbericht 2022“ der Vergabeunterlagen.
1.2. Zielsetzung Die AG möchte die beiden Systeme durch ein neues System, eine CAFM-Software, ablösen, damit die doppelte Datenhaltung entfällt und weitere Funktionaltäten umgesetzt werden können. Daher schreibt die AG eine neue CAFM-Software zum Kauf aus, welche die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar beziehungsweise erweiterbar ist.
1.3. Rahmenbedingungen Die AG wird die zukünftige CAFM-Software selbst administrieren. Andere Ämter der Stadt Karlsruhe sollen diese ebenfalls für die Verwaltung ihrer Objekte sowie die für den Bauunterhalt erforderlichen Beauftragungen nutzen können. Hierzu ist eine Mandantenstruktur mit differenzierter Berechtigungsverwaltung erforderlich. Es wird daher eine stadtweit nutzbare Firmenlizenz angestrebt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass die Hinweise, die im Rahmen der Markterkundung erfolgt sind, aufgrund der großen Datenmenge als mp4-Dateien, in einer Cloud unter dem Link: https://kacloud.karlsruhe.de/index.php/s/a6fWYaPqodxx2es abrufbar sind.
Beschreibung des Loses
1.1. Ausgangslage Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe – Auftraggeberin (im Weiteren kurz AG genannt) – verwaltet den Bestand von rund 1.200 Objekten der Stadt Karlsruhe, von denen 900 Objekte im Bauunterhalt der AG sind. Für die restlichen 300 Objekte sind für die Bauunterhaltung andere Ämter, zum Beispiel die Branddirektion oder der Zoologische Garten, zuständig, die diesen in der Regel mit eigenen Systemen bewerkstelligen. Die Bruttogrundfläche der 900 Objekte der AG beträgt circa 1,4 Millionen Quadratmeter. Die Verwaltung der Objekte erfolgt mittels zweier Systeme, die beide durch Vorgaben der AG durch Firmen für die AG erstellt wurden und von dort selbst administriert werden. Bei den Systemen handelt sich um eine Access-Datenbank, die als „Gebäudedatenbank“, und um eine Lotus Notes-Anwendung, die als „Stör- und Auftragsmanagement (SAM)“ bezeichnet wird. Die Gebäudedatenbank wurde im Jahr 2011 durch die AG erstellt und kontinuierlich auf die Bedürfnisse der AG angepasst. In dieser Datenbank werden die Objekte bis auf Raumebene mit unterschiedlichen Attributen sowie alle technischen Anlagen mit Wartungs- und Prüfzyklen verwaltet. Die für die Bauunterhaltung der Objekte erforderlichen Aufträge – im Jahr gehen rund 16.000 Meldungen durch die Nutzenden der Objekte ein – werden seit dem Jahr 2013 über SAM digital an die Firmen, die beauftragt werden sollen, gesendet. Zudem werden in SAM über 3.000 Verträge (zum Beispiel Wartungs-, Reinigungs- oder Mietverträge) verwaltet. Die beiden Systeme haben keine Schnittstelle zueinander. Es besteht ferner keine Schnittstelle zu SAP dem Finanzsystem der AG. Ab dem Jahr 2028 soll bei der AG die Version S/4HANA eingesetzt werden. Aus der Gebäudedatenbank heraus bestehen zahlreiche Verlinkungen auf das Dokumentenmanagementsystem Enaio sowie die Verzeichnisstruktur im Windows Explorer. Außerdem können E-Mails mittels Outlook generiert werden. Seit dem Jahr 2020 werden alle relevanten Bauprojekte der Projektteams der AG mit integrierter Abbildung des Projektablaufes in umfangreichen Excellisten (sogenannte „Projektlisten“) verwaltet. Diese enthalten Visual Basic-gestützte Funktionalitäten, Berechnungen und Verweise zu Datentabellen. Darüber hinaus werden regelmäßige, standardisierte Berichte unter Zuhilfenahme von Power Query und Visual Basic-Programmierung ausgegeben. Diese Anwendung soll perspektivisch durch ein Modul „Projektmanagement“ abgelöst werden. Ein Gesamtüberblick über den Objektbestand und dessen Struktur der AG gibt der im Anhang I.1.1 beigefügte „Gebäudezustandsbericht 2022“ der Vergabeunterlagen.
1.2. Zielsetzung Die AG möchte die beiden Systeme durch ein neues System, eine CAFM-Software, ablösen, damit die doppelte Datenhaltung entfällt und weitere Funktionaltäten umgesetzt werden können. Daher schreibt die AG eine neue CAFM-Software zum Kauf aus, welche die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar beziehungsweise erweiterbar ist.
1.3. Rahmenbedingungen Die AG wird die zukünftige CAFM-Software selbst administrieren. Andere Ämter der Stadt Karlsruhe sollen diese ebenfalls für die Verwaltung ihrer Objekte sowie die für den Bauunterhalt erforderlichen Beauftragungen nutzen können. Hierzu ist eine Mandantenstruktur mit differenzierter Berechtigungsverwaltung erforderlich. Es wird daher eine stadtweit nutzbare Firmenlizenz angestrebt.
Alle weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass die Hinweise, die im Rahmen der Markterkundung erfolgt sind, aufgrund der großen Datenmenge als mp4-Dateien, in einer Cloud unter dem Link: https://kacloud.karlsruhe.de/index.php/s/a6fWYaPqodxx2es abrufbar sind.
Gegenstand nach CPV
- 48421000Softwarepaket für das Facility-ManagementHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Kriterienkatalog
- Qualität
- Präsentation
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unte … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.- Kriterium
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens 1.000.000 € Gesamtumsatz durchschnittlich) sowie den Umsatz bezüglich der b … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens 1.000.000 € Gesamtumsatz durchschnittlich) sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend Nr. 18 EVB-IT Erstellung AGB vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)- Kriterium
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 2): Erklärung, dass innerhalb der letzten sechs Geschäftsjahre (2018 bis 2023) zur Umstellung und Migration von b … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 2): Erklärung, dass innerhalb der letzten sechs Geschäftsjahre (2018 bis 2023) zur Umstellung und Migration von bestehenden Systemen auf das CAFM-System vergleichbare Projekte wie das, was ausgeschrieben wird, ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse), Angaben zur Vergleichbarkeit und Angabe ob Datenmigration ganz oder teilweise aus Altsystem Bestandteil war. Angabe zu Beschäftigten: - Angabe der Mitarbeiter*innen der letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023) (mindestens 50 Mitarbeiter*innen) - Angabe der Anzahl der Mitarbeiter*innen CAFM-Bereich (2021 bis 2023) (davon mindestens 20 Mitarbeiter*innen CAFM) - Anzahl der im Support beschäftigten Personen der letzten drei Jahre (2021 bis 2023) (mindestens sechs Mitarbeiter*innen) - Anzahl der in der Softwareentwicklung beschäftigten Personen (2021 bis 2023) (mindestens fünf Mitarbeiter*innen) - Anzahl der in der Projektdurchführung beschäftigten Personen (2021 bis 2023) (mindestens sechs Mitarbeiter*innen) - Anzahl der Kunden im relevanten Marktsegment der letzten fünf Jahre (2019 bis 2023) mit Angabe von Namen der Stadt, Kreis, Gemeinde und Einwohneranzahl (mindestens drei Kommunen über 60.000 Einwohnern oder eine Kommune mit über 200.000 Einwohnern) -Angaben zum Projektleiter*in: Name, Betriebszugehörigkeit, Berufliche Qualifikation, Nachweis mindestens einer persönlichen Referenz (mit Gegenstand CAFM-Software) als leitende(r) Projektleiter*in- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit der Vertrag nicht zwölf Monate vor Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 9 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E37259895. Zusätzlich werden aufgrund der großen Datenmenge Unterlagen aus der Markterkundung unter dem Lin … ganz lesenkürzer
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E37259895. Zusätzlich werden aufgrund der großen Datenmenge Unterlagen aus der Markterkundung unter dem Link: https://kacloud.karlsruhe.de/index.php/s/a6fWYaPqodxx2es zur Verfügung gestellt. Für subreport/ELViS ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 01. Dezember 2024 ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen. Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0. Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Friedrich-Str. 14-18, 76133 Karlsruhe
- Website
- karlsruhe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ha.karlsruhe.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- P&I Personal & Informatik AG2 Zuschläge
- rexx systems2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 08.07.2025
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.02.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17340648-d975-4065-a07a-0ee4c42375aa.