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Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 01/24veröffentlicht 30.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 765 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Schwerin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
340 Tsd. €
Laufzeit
30 Monate01.01.2025 – 30.06.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schwerin19061, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Preis45 %
  • Erfüllungskonzept25 %
  • Projektteam30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Erstellung einer Industrie- und Wirtschaftsmarketingkampagne für den Investitionsstandort Mecklenburg-Vorpommern

Beschreibung des Loses

'- Erarbeitung einer Werbekampagne für Mecklenburg-Vorpommern - Konzeption einer ganzheitlichen Kommunikationsstrategie - Erstellung eines Mediaplanes - Erarbeitung eines Content-Marketingkonzeptes

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis45 %
Erfüllungskonzept25 %
Projektteam30 %
Preis
Abrechnung nach Aufwand der verantwortlichen Mitarbeiter beim Auftragnehmer nach Stunde und Tagessatz
Qualität
ErfüllungskonzeptAnforderungen: - Darstellung der Vor-/Herangehensweise zur Erarbeitung einer Industriemarketing-Kampagne für Mecklenburg-Vorpommern - Erläuterung anhand der vom Bieter hierfür vorgesehenen Ideen und Mittel unter Berücksichtigung bundeslandspezifischer Besonderheiten - Darstellung von Vorschlägen zum Projektmanagement und zur Erfolgsmessung mittels KPI`s
Qualität
ProjektteamOrganisation, Qualifikation und Erfahrung des Projektteams

Eignung15 von 15 angegeben

Kriterium
Referenz 1: Referenzangabe für Wirtschaftsstandort-Vermarktungskampagne
Kriterium
Referenz 2: Referenzangabe für Wirtschaftsstandort-Vermarktungskampagne
Kriterium
Referenz 3: Referenzangabe für Wirtschaftsstandort-Vermarktungskampagne
Kriterium
Mindestanforderung: Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Angabe im Teilnahmeantrag und Nachweis in Kopie beifügen und nicht älter als drei Monate)
Kriterium
Mindestanforderung: Erklärung zu den Jahresumsätzen 2021-2023 im Teilnahmeantrag (Mindestjahresumsatz von im Mittel EUR 200.000,00)
Kriterium
Mindestanforderung: Angaben zur Haftpflichtversicherung im Teilnahmeantrag (Mindestdeckungssumme i.H.v. 250.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden)
Kriterium
Mindestanforderung: Verschiedene Angaben zum teilnehmenden Unternehmen gemäß Teilnahmeantrag in Textform (etwaiger Unterauftragnehmereinsatz, etwaige Eignungsleihe, etwaige Bewerbergemeinschaft) bzw. gemäß Formblatt Anlage Bewerbergemeinschaft
Kriterium
Mindestanforderung: Nachweis der Fachkunde / Qualifikationsnachweise (Mitarbeiterqualifikation)
Kriterium
Mindestanforderung: Angabe zu den eingesetzten Projektbeteiligten im Teilnahmeantrag (Eigenerklärung in Textform)
Kriterium
Mindestanforderung: Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V gemäß Formblatt in Textform
Kriterium
Mindestanforderung: Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) und Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Textform
Kriterium
Mindestanforderung: Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) gemäß Formblatt in Textform
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben entsprechend § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verle … ganz lesenUnternehmen haben entsprechend § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D0QHPYK

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Anschrift
Schloßgartenallee 15, 19061 Schwerin
Kontakt
vergabe@invest-in-mv.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdb9d69a-2cc6-4d2f-9c55-5535db18248d.