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Kaiserthermen Trier, Herrichtung der Verkehrsicherheit und Sicherung der römischen Originalsubstanz - 1. und 2. Bauabschnitt

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch die Zentrale des LBB vertreten durch die LBB-Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 24 D 0175veröffentlicht 11.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 479 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Trier54292, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlbb.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Darstellung der Erfahrungen des Unternehmens mit Maßnahmen an UNESCO-Welterbestätten20 %
  • Darstellung der Erfahrungen der restauratorischen Fachbegleitung mit Maßnahmen an UNESCO-Weltbestätten anhand von Referenzen25 %
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation der restauratorischen Fachbegleitung15 %
  • Honorar40 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an LBB Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über lbb.vergabe.rlp.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die restauratorische Fachbegleitung der Sicherungsmaßnahmen in zwei räumlich getrennten Teilbereichen der römischen Ruinenanlage Kaiserthermen in Trier, Leistungsstufen 2-5 gem. Anlage zu § 6 des Vertrags. Ziel der Maßnahme an den Mauerwerks- und Putzflächen des römischen wie auch mittelalterlichen Mauerwerks ist die nachhaltige statisch-konstruktive wie restauratorische Sicherung und Konservierung des Bestandes. Auf Grundlage der genehmigten Haushaltsunterlagen Bau (HU-Bau) der beiden Teilbauabschnitte, der vorliegenden Bauphasen-, Material-, Befund- und Schadenskartierung der zu bearbeitenden Wand- und Gewölbeflächen, dem vorliegenden restauratorischen Maßnahmenkonzept und eigener Zustandsfeststellungen und Untersuchungen des Auftragnehmers vor Ort ist eine Ausführungsunterlage (AFU-Bau) zu erstellen, mit den übrigen an der Maßnahme beteiligten Fachplanern abzustimmen und im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen Denkmalfachbehörden zusammen mit dem Auftraggeber zu vertreten. Die eigenen Zustandsfeststellungen der restauratorischen Fachbegleitung können zunächst nur eingeschränkt als handnahe Untersuchungen vom Erdboden aus erfolgen. In der Frühphase der Leistungserbringung steht bauseits kein Gerüst oder Hubsteiger zum Erreichen der hochgelegenen Mauerbereiche zur Verfügung. Die Ausführungsunterlage (AFU-Bau) für den restauratorischen Bereich ist in Form von zeichnerischen und textlichen Maßnahmenbeschreibungen einschließlich aller für die Ausführung notwendigen Einzelangaben ausführungsreif herzustellen. Gefordert sind hierbei maßstäbliche Ausführungspläne auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Bestandsunterlage als Flächenkartierung mit getrennter Darstellung aller erforderlichen (Teil-) Leistungen und Arbeitsschritte, einschließlich deren Fortschreibung während der Objektausführung. Die Erstellung und Fortschreibung eines Terminplans für die restauratorischen Leistungen ist vom Auftragnehmer zu erbringen und mit den übrigen an der Maßnahme beteiligten Fachplanern zu koordinieren und abzustimmen. Die Leistungsbeschreibungen sind als bepreistes fachtechnisches Leistungsverzeichnis einschließlich gewerketypischer zusätzlicher Vorbemerkungen aufzustellen. Dabei sind die Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, insbesondere Tragwerksplanung, Gerüstplanung, archäologische Fachbegleitung und SiGeKo, abzustimmen und zu koordinieren. Die Kostenkontrolle ist durch Abgleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse sowohl mit der Kostenberechnung als auch mit den genehmigten Baukosten zu führen und im Zuge der Vergaben sowie der Objektüberwachung kontinuierlich fortzuschreiben. Die Ausführung der restauratorischen Sicherung ist kontinuierlich auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen der ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überwachen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Bauablauf ist kontinuierlich durch ein eigenes Bautagebuch einschließlich Fotodokumentation zu dokumentieren. Ebenso sind die durch die ausführenden Unternehmen geführten Bautagesberichte regelmäßig durch die restauratorische Fachbegleitung durchzusehen und zu überprüfen. Die Leistungsstände der ausführenden Unternehmen sind durch gemeinsame Aufmaße jeweils nach Baufortschritt unabhängig von den Rechnungszugängen festzustellen. Eingehende Rechnungen einschließlich der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen sind durch die restauratorische Fachbegleitung zu prüfen und festzustellen. Etwaige Nachtragsforderungen sind gemäß Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) zu prüfen. Vor dem Hintergrund des Status der Kaiserthermen als Teil des UNESCO-Welterbes hat die systematische Zusammenstellung der Maßnahmendokumentation besonders große Bedeutung. Die zeichnerische Darstellung, textliche Beschreibung und fotografische Dokumentation der vorgefundenen Substanz, repräsentativer Zwischenstände und Bearbeitungsschritte sowie des Endzustands sämtlicher bearbeiteter Flächen müssen den hohen Anforderungen an die Dokumentation von Arbeiten an Kulturdenkmälern und Welterbestätten entsprechen.

Beschreibung des Loses

Die Kaiserthermen in Trier sind eine historisch und denkmalpflegerisch sehr wertvolle Liegenschaft und Teil des UNESCO-Welterbes in Trier. Sie befinden sich am Rand des Stadtzentrums von Trier, an zwei Seiten begrenzt durch die mehrspurigen innerstädtischen Straßenzüge des sog. Alleenrings (im Süden: Kaiserstraße; im Osten: Weimarer Allee), der den mittelalterlichen Stadtkern von den gründerzeitlichen Erweiterungen trennt und dessen Verlängerungen diesen in alle Richtungen an das überörtliche Straßennetz anbinden. Die dritte Seite wird durch die Durchfahrtsstraße Weberbach gebildet. Im Norden grenzt das Thermengelände unmittelbar an die sich im städtischen Besitz befindende, öffentliche Grünfläche des Palastgartens an. Die öffentliche Erschließung des Thermengeländes und der Zugang für Besucher erfolgt über einen befestigten, eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Fußweg von der Straße Weberbach oder durch den Palastgarten. Die Beschickung der Baustelle sowie der Zugang für Bauherrschaft, Fachplanung und Mitarbeitende der beteiligten Unternehmen erfolgt über den südlich der Umfassungsmauer der Kaiserthermen entlang führenden, asphaltierten Fußweg mit Einfahrt von der Kaiserstraße her. Für die Baumaßnahme wurde dieser bereits zur einspurigen Baustraße ohne Wendemöglichkeit erweitert. Die Baustraße mündet in die mehrspurige Kaiserstraße mit Einbahnstraßenverkehr. Die spätantiken römischen Kaiserthermen in Trier sind die jüngsten der drei römischen Badeanlagen in Trier. Unter Kaiser Konstantin wurde Ende des 3. Jahrhunderts mit dem Bau der Kaiser-thermen begonnen. Eine Umsiedlung des Kaiserhofs bewirkte ein Erliegen der Bauarbeiten um 316 n.Chr. Man vermutet, dass nur die im Osten gelegenen Bereiche (Caldarium, Kesselhaus und Tepidarium) vollendet wurden. Ab ca. 367 n.Chr. wurde die Thermenanlage tiefgreifend umgebaut. In der nachrömischen Phase dienten die Kaiserthermen sowohl als befestigter Wohnplatz für die Trierer Familie "de Castello" als auch als Zentrum einer religiösen Gemeinschaft. Zu dieser Zeit wurden die Kaiserthermen Bestandteil der südlichen Stadtmauer. Nach ersten Grabungen unter Carl Friedrich Quednow zu Beginn des 19. Jahrhunderts begann die systematische archäologische Freilegung und Dokumentation der Ruinen erst ab 1912 unter der Leitung von Daniel Krencker, der sie erstmals überhaupt als Ruine einer Thermenanlage erkannte und sie nicht - wie bisher - als kaiserlichen Palast interpretierte. 1983/1984 wurde bei im Rahmen einer groß angelegten Sicherungsmaßnahme die Hauptapsis des Caldariums teilrekonstruiert. Zur Vorbereitung einer umfassenden Sicherungsmaßnahme wurde die Gesamtanlage in den Jahren zwischen 2010 und 2015 photogrammetrisch aufgenommen und vermessen. Die Ergebnisse dieser Bauaufnahme dienten zur Erstellung einer alle Wand-, Gewölbe- und Deckenflächen umfassende Bauphasen-, Material-, Befund und Schadenskartierung. Auf Grund erheblicher Schäden an unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzenden hoch aufragenden Wandflächen der südlichen und östlichen Kesselhäuser erzwang die seit 2014 fortdauernde Sperrung eines am Fuß dieser Mauern entlangführenden Fußwegs sowie eines Großteils des sonst für Besucher zugänglichen Caldariums einschließlich dessen Nebenräumen. Eine dringliche Notsicherung auf Grund dieser Schäden wurde in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse über Erhaltungszustände, Schadbilder und taugliche Sicherungsverfahren bilden die Grundlage für die Durchführung der in mehreren Bau-abschnitten geplanten Gesamtmaßnahme zu statisch-konstruktiven wie restauratorischen Sicherung des Denkmals. Ziel dieser Maßnahme an den Mauerwerks- und Putzflächen des römischen wie auch mittelalterlichen Mauerwerks ist die nachhaltige statisch-konstruktive wie restauratorische Sicherung und Konservierung des Bestandes. Die restauratorische Sicherung muss in Zusammenarbeit mit den statisch-konstruktiven Mauerwerksarbeiten erfolgen. Bevorzugt wird daher die Vergabe an einen gewerblichen Auftragnehmer, der beide Leistungsbilder im eigenen Unternehmen erbringen kann. Für die hier zu vergebende restauratorische Fachbegleitung bedeutet dies unter anderem auch die zwingende Voraussetzung, die Abläufe beider Gewerke in enger Abstimmung mit der statisch-konstruktiven Fachbauleitung festzulegen und zu koordinieren. Die Maßnahme wird bei laufendem Besucherbetrieb in zwei räumlich getrennten Teilbereichen südlich und nördlich des Caldariums durchgeführt. Teilbereich 1 - 1. Bauabschnitt (SAP 700 15 5002) Umfang: im Rahmen der vorangegangenen Notsicherung (Ausführung 2015 - 2019) bereits teilbearbeitete Wandflächen C_b2, a_c1 und a_d1 sowie Raumhülle Kesselhaus 5s; Wandflächen C_c1 und C_c2, Raumhüllen Kesselhaus 6s, Treppenturm 5Ts, südliche Apsis bs sowie der Keller- und Seitenräume 12s, 7s, 8s, 9s und 11s. Ausführung: AFU 2025, Ausführung 2026 - 2028, Objektbetreuung 2029 - 2033. Teilbereich 2 - 2. Bauabschnitt (SAP 700 17 5002) Umfang: Wandflächen C_a2, Raumhüllen Kesselhaus 6n, nördliche Apsis bn sowie der Keller- und Seitenräume 7n, 8n und 10n. Voraussichtliche Termine: AFU-Bau: III. und IV. Quartal 2025 Ausführung: II. Quartal 2026 - IV. Quartal 2028 Objektbetreuung: I. 2029 - IV. Quartal 2033.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Darstellung der Erfahrungen des Unternehmens mit Maßnahmen an UNESCO-Welterbestätten20 %
Darstellung der Erfahrungen der restauratorischen Fachbegleitung mit Maßnahmen an UNESCO-Weltbestätten anhand von Referenzen25 %
Nachweis der fachlichen Qualifikation der restauratorischen Fachbegleitung15 %
Honorar40 %
Qualität
Darstellung der Erfahrungen des Unternehmens mit Maßnahmen an UNESCO-WelterbestättenGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Qualität
Darstellung der Erfahrungen der restauratorischen Fachbegleitung mit Maßnahmen an UNESCO-Weltbestätten anhand von ReferenzenGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Qualität
Nachweis der fachlichen Qualifikation der restauratorischen FachbegleitungGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Preis
HonorarGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu ste … ganz lesenAls Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugebe … ganz lesenDie nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der/die restauratorische FachbegleiterIn Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Die restauratorische Fachbegleitung muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl._ing. Univ. / TU / FH bzw. Bachelor oder Master oder Magister artium) der Fachrichtung Konservierung und Restaurierung oder vergleichbarer Studiengänge und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Restaurierung von Natursteinen und Ziegel sowie Putzen nach Abschluss des Studiums, davon mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis nachweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen … ganz lesenFür den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Größe der zu bearbeitenden Wand- oder Deckenfläche, e) Umfang der Leistungserbringung, f) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Abschluss der Objektüberwachung und Abschluss der Bauausführung g) Art der Mauerwerksarbeiten. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bieter (Unternehmen/Büro): Mind. 1 Referenz über die restauratorische Fachbegleitung, einschließlich Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung, für die Sicherung, Instandhaltung oder -setzung eines denkmalgeschützten Gebäudes, einer Ruine oder eines sonstigen Baudenkmals mit mind. 500 qm zu bearbeitender Wand- oder Deckenfläche in Naturstein- oder Ziegelsichtmauerwerk sowie Putzflächen. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Objektüberwachung nach dem 01.05.2015 und Abschluss der Objektüberwachung oder Abschluss der Bauausführung zum Ablauf der Teilnahmefrist. 2. restauratorische Fachbegleitung: Mind. 1 Referenz über die restauratorische Fachbegleitung, einschließlich Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung für die Sicherung, Instandhaltung oder -setzung eines denkmalgeschützten Gebäudes, einer Ruine oder eines sonstigen Baudenkmals mit mind. 500qm zu verarbeitender Wand- oder Deckenfläche in Naturstein- oder Ziegelsichtmauerwerk sowie Putzflächen. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Objektüberwachung nach dem 01.05.2015 und Abschluss der Objektüberwachung oder Abschluss der Bauausführung zum Ablauf der Teilnahmefrist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Leistungen gemäß Anlage zu § 6 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 2 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe), Leistungsstufe 3 (Mitwirkung bei d … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Leistungen gemäß Anlage zu § 6 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 2 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe), Leistungsstufe 3 (Mitwirkung bei der Vergabe), Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung und Dokumentation) und Leistungsstufe 5 (Objektbetreuung). Mit Vertragsschluss werden die Leistungen der Stufe 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen werden nach Bedarf abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen besteht nicht. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbb.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
16.07.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die A … ganz lesenLeistung: Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die Ausführung d. Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) u. Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, s … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYFTZ 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Ange … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPLYYDYFTZ 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind/ist nur ein(e) restauratorisch(e) FachbegleiterIn zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontak …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch die Zentrale des LBB vertreten durch die LBB-Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Anschrift
Paulinstraße 58, 54292 Trier
Website
lbb.rlp.de
Kontakt
vofvergabe.koblenz@lbb.rlp.de
Auskünfte
LBB Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenzvofvergabe.koblenz@lbb.rlp.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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208.766 €Zuschlagswert im Median
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9de1c26b-01f0-4f2d-8ab0-5dfbe549b2df.