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JUWEL - Due Diligence Beratungsleistungen zur Beteiligung an einem Projektierer - Bereich Onshore Wind_Ex-Post

Westfalen Weser Netz GmbH · Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-01-WWNveröffentlicht 30.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 985 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate16.04.2024 – 30.09.2024, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • gemäß mit Ausschreibungsunterlagen bereit gestelltem Bewertungsschema50 %
  • gemäß mit Ausschreibungsunterlagen bereit gestelltem Bewertungsschema50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2024
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Due Diligence Beratungsleistungen zur Beteiligung an einem Projektierer aus dem Bereich Onshore Wind Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-01-WWN Die Westfalen Weser-Gruppe beabsichtigt, sich an einem Projektierer aus dem Bereich Onshore Windenergie mit 50 % zu beteiligen (Zielgesellschaft). Die Zielgesellschaft (die zu erwerbende Unternehmung) hat derzeitig 15 Mitarbeitende, die vorwiegend in der Projektentwicklung tätig sind. Wesentlicher Wertbestandteil ist eine Projektpipeline von etwa 1.000 MW, die sich auf circa 35 Projekte verteilt. Die einzelnen Projekte sollen jeweils in einer GmbH & Co. KG gehalten werden. In diesen Gesellschaften werden jeweils Minderheitsgesellschafter beteiligt werden. Derzeitiger Status der Projekte ist, dass für die Projekte die BImSchG-Genehmigung beantragt wurde oder dies kurz bevorsteht. Es wird erwartet, dass im Projektverlauf einige Genehmigungen erteilt werden. Als Finanzierung der Projekte ist jeweils eine eigenständige Projektfinanzierung vorgesehen. Es wird erwartet, dass die ersten Verträge für den Bau der Anlagen (Anlagenhersteller, Tiefbauer, etc.) abgeschlossen sein werden. Die Beteiligung erfolgt durch eine Einlage und einen Erwerb vom aktuellen Eigentümer. Die Finanzierung der Beteiligung soll ggf. in einer Projektfinanzierung in einer eigenen, noch zu gründenden Gesellschaft erfolgen. Es ist angestrebt, bei der WWE keine Kontrolle einzurichten trotz 50 % (im Sinne des Handelsrechts). Für die durchzuführende Due Diligence schreiben wir die Beratungsleistungen in zwei Fachlosen aus: 1. Finance & Tax Due Diligence 2. Technical Due Diligence

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Finance & Tax Due Diligence

Due Diligence Beratungsleistungen 1. Fachlos Finance & Tax Due Diligence: Vom Dienstleister erwarten wir die Prüfung der transaktionsrelevanten Aspekte im Hinblick auf Finance und Tax während des Angebots- und Kaufprozesses; insbesondere: - Die markt- und fachgerechte Durchführung der kommerziellen Due-Dilligence sowie die Erstellung marktüblicher Financial- und Tax-Due Diligence-Berichte. Schwerpunkt der kommerziellen DD ist die Analyse der vom Verkäufer gestellten Planungsrechnungen (pro Projekt). Insbesondere der Abgleich mit den zugrundeliegenden Verträgen, Gutachten und ggf. Genehmigungsbedingungen. - Erstellung eines (Kurz-)Organisations-/IT-Berichtes und Begleitung der Verhandlungen zu einer organisatorischen Zielstruktur des JV. - Unterstützung der rechtlichen Berater bei finanziellen und steuerlichen Aspekten der Kauf - und Beteiligungsverträge (WW hat sich verpflichtet, den ersten Entwurf zu stellen) sowie des oder der Gesellschaftsverträge (insgesamt ca. 35) sowie die Begleitung der anschließenden Verhandlung mit den Verkäufern. - Unterstützung bei der Finalisierung des Transaktionskonzeptes sowie des verbindlichen Angebots (steuerlich und finanziell). - Unterstützung des PMO in den Bereichen Tax, Financial und organisatorische Dinge. - Unterstützung bei der Projektfinanzierung - vor allem die Erstellung eines detaillierten Finanzmodelles, welches die Einzelplanung der Projekte umfasst und im Sinne einer Konzernplanung zusammenfasst. Das Finanzmodell dient der Herausgabe an die Banken und soll entsprechenden Anforderungen genügen (u. a. werden eine quartalsweise Aufstellung und Szenarioanalysen erwartet). In das Planungsmodell sollen die Erkenntnisse aus den Due Diligences eingearbeitet werden. Darüber hinaus sollen insbesondere Sensitivitäts- und Risikoanalysen möglich sein, die eine Verschiebung oder den Ausfall von Projekten simulieren können. Ggf. ist die Begleitung der Gespräche mit den Finanzierungspartnern gewünscht. - Für das finale Ergebnis ist die Erstellung einer Bewertung/Fairness Opinion für die Gremien erwünscht, die die finanzielle Angemessenheit des Verhandlungsergebnisses auf Basis des erstellten Planungsmodells prüft. Die Bewertung sollte (sofern möglich) prozessbegleitend stattfinden. 2. Fachlos Technical Due Diligence: Vom Dienstleister erwarten wir insbesondere: - Erstellung eines Technical-DD-Berichtes inklusive der Erstellung von Ertragsgutachten je Projekt, sofern noch nicht vorliegend (zwei bis drei sind bereits vorhanden und bedürfen der Überprüfung). Die Technical-DD soll auch eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit der Projektgenehmigung treffen (sofern BImschG-Genehmigung noch nicht vorliegt). - Herausarbeitung und Validierung der Erträge - Unterstützung des PMO im Bereich Technical und Organisatorische Dinge - Unterstützung der rechtlichen Berater und der kaufmännischen Berater bei technischen Aspekten - Projekt- und Technologiebewertung: Analyse der verwendeten Windturbinen-Technologie, inklusive Leistung, Zuverlässigkeit, Wartungsanforderungen und Lebensdauer. Bewertung der Windpark-Layouts, der Effizienz der Anlagen sowie der technischen Planung und Ausführung der Projekte. - Betrieb und Wartung: Analyse der Betriebsführungs- und Wartungsstrategien bzw. -konzepte. - Zukünftige Entwicklungen und Erweiterbarkeit: Einschätzung der Möglichkeiten für zukünftige Erweiterungen oder Upgrades der Anlagen - Identifikation und Bewertung technischer Risiken

5 Monate–
3
Technical Due Diligence

Due Diligence Beratungsleistungen 1. Fachlos Finance & Tax Due Diligence: Vom Dienstleister erwarten wir die Prüfung der transaktionsrelevanten Aspekte im Hinblick auf Finance und Tax während des Angebots- und Kaufprozesses; insbesondere: - Die markt- und fachgerechte Durchführung der kommerziellen Due-Dilligence sowie die Erstellung marktüblicher Financial- und Tax-Due Diligence-Berichte. Schwerpunkt der kommerziellen DD ist die Analyse der vom Verkäufer gestellten Planungsrechnungen (pro Projekt). Insbesondere der Abgleich mit den zugrundeliegenden Verträgen, Gutachten und ggf. Genehmigungsbedingungen. - Erstellung eines (Kurz-)Organisations-/IT-Berichtes und Begleitung der Verhandlungen zu einer organisatorischen Zielstruktur des JV. - Unterstützung der rechtlichen Berater bei finanziellen und steuerlichen Aspekten der Kauf - und Beteiligungsverträge (WW hat sich verpflichtet, den ersten Entwurf zu stellen) sowie des oder der Gesellschaftsverträge (insgesamt ca. 35) sowie die Begleitung der anschließenden Verhandlung mit den Verkäufern. - Unterstützung bei der Finalisierung des Transaktionskonzeptes sowie des verbindlichen Angebots (steuerlich und finanziell). - Unterstützung des PMO in den Bereichen Tax, Financial und organisatorische Dinge. - Unterstützung bei der Projektfinanzierung - vor allem die Erstellung eines detaillierten Finanzmodelles, welches die Einzelplanung der Projekte umfasst und im Sinne einer Konzernplanung zusammenfasst. Das Finanzmodell dient der Herausgabe an die Banken und soll entsprechenden Anforderungen genügen (u. a. werden eine quartalsweise Aufstellung und Szenarioanalysen erwartet). In das Planungsmodell sollen die Erkenntnisse aus den Due Diligences eingearbeitet werden. Darüber hinaus sollen insbesondere Sensitivitäts- und Risikoanalysen möglich sein, die eine Verschiebung oder den Ausfall von Projekten simulieren können. Ggf. ist die Begleitung der Gespräche mit den Finanzierungspartnern gewünscht. - Für das finale Ergebnis ist die Erstellung einer Bewertung/Fairness Opinion für die Gremien erwünscht, die die finanzielle Angemessenheit des Verhandlungsergebnisses auf Basis des erstellten Planungsmodells prüft. Die Bewertung sollte (sofern möglich) prozessbegleitend stattfinden. 2. Fachlos Technical Due Diligence: Vom Dienstleister erwarten wir insbesondere: - Erstellung eines Technical-DD-Berichtes inklusive der Erstellung von Ertragsgutachten je Projekt, sofern noch nicht vorliegend (zwei bis drei sind bereits vorhanden und bedürfen der Überprüfung). Die Technical-DD soll auch eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit der Projektgenehmigung treffen (sofern BImschG-Genehmigung noch nicht vorliegt). - Herausarbeitung und Validierung der Erträge - Unterstützung des PMO im Bereich Technical und Organisatorische Dinge - Unterstützung der rechtlichen Berater und der kaufmännischen Berater bei technischen Aspekten - Projekt- und Technologiebewertung: Analyse der verwendeten Windturbinen-Technologie, inklusive Leistung, Zuverlässigkeit, Wartungsanforderungen und Lebensdauer. Bewertung der Windpark-Layouts, der Effizienz der Anlagen sowie der technischen Planung und Ausführung der Projekte. - Betrieb und Wartung: Analyse der Betriebsführungs- und Wartungsstrategien bzw. -konzepte. - Zukünftige Entwicklungen und Erweiterbarkeit: Einschätzung der Möglichkeiten für zukünftige Erweiterungen oder Upgrades der Anlagen - Identifikation und Bewertung technischer Risiken

5 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

gemäß mit Ausschreibungsunterlagen bereit gestelltem Bewertungsschema50 %
gemäß mit Ausschreibungsunterlagen bereit gestelltem Bewertungsschema50 %
Qualität
gemäß mit Ausschreibungsunterlagen bereit gestelltem Bewertungsschema
Preis
gemäß mit Ausschreibungsunterlagen bereit gestelltem Bewertungsschema

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.04.2024
Vertragsende
30.09.2024
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag hat keine fest bemessene Laufzeit. Der Umfang der Tätigkeit des Auftragnehmers richtet sich nach den Erfordernissen des Projekts. Sollten sich im Projektverlauf zeitliche, ungeplante Verzögerung ergeben so wird bilateral über einen neuen Zeitplan abgestimmt so dass dadurch der Vertrag in zeitlicher Hinsicht verlängert wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
2.8.11. Verfahrensvorschriften Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Untern … ganz lesen2.8.11. Verfahrensvorschriften Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Die Bieter sind VERPFLICHTET, sich REGELMÄSSIG über die VERGABEPLATTFORM (siehe Ziffer I.3) zu INFORMIEREN. Bieter, die sich auf dem Deutschen Vergabeportal registrieren, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind. 2) Frage … ganz lesen1) Die Bieter sind VERPFLICHTET, sich REGELMÄSSIG über die VERGABEPLATTFORM (siehe Ziffer I.3) zu INFORMIEREN. Bieter, die sich auf dem Deutschen Vergabeportal registrieren, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind. 2) Fragen zu dem Vergabeverfahren in der Phase Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), können maximal bis zum 05.03.2024, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Deutschen Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Des Weiteren müssen die Bieterfragen einen konkreten Bezug zur Ausschreibungsunterlage (Nennung Dokumentenname, Seitenzahl, Ziffer, lfd. Nr. oder ähnlich geeigneter Verweis) aufweisen. 3) Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9EHNQM Die Bedingungen und Termine im weiteren Verfahren werden im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe dem dann aktuellen Bewerberkreis bekannt gegeben. Zwecks Transparenz wird nachstehend der geplante, unverbindliche Zeitplan zu Informationszwecken dargestellt: mögliche Vergabeverhandlungen und mögliches finales Angebot geplant: 25.03.2024 bis 27.03.2024

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Hamburg5
3Deutsche Windguard GmbH, Varel4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Tegelweg 25, 33102 Paderborn
Kontakt
ausschreibung@ww-energie.com

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.02.2024
  3. BekanntmachungFrist 26.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4dadb85-a190-44e2-a497-51a7c9d939dc.