Justiz Hessen: Medienausstattung des Commercial Court und Commercial Chambers, Frankfurt
IT-Stelle der hessischen Justiz · Bad Vilbel, Hessen
Aktenzeichen MaBu-2025-0402veröffentlicht 30.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Monat
- 14.11.2025 – 15.12.2025
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Einreise B-Mitte im Terminal 1FraAlliance GmbH · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- Baggage Claim Area im Terminal 1FraAlliance GmbH · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- LH Service Center auf der Empore im Terminal 1FraAlliance GmbH · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- Bereitstellung einer KI-Compute-, Entwick lungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Monat14.11.2025 – 15.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Vilbel61118, Wetteraukreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 12 Monatenüber xvergabe.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 15.12.2025
- Bindefrist endetvor 9 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die IT-Stelle der hessischen Justiz beabsichtigt die Sitzungssäle, Büro- und Verhandlungsräume des Commercial Court und des Commercial Chambers in Frankfurt am Main, Bleichstr. 1 mit Medientechnik zur Durchführung von Videoverhandlungen auszustatten. Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind (Auszug, nicht abschließend): • Bereitstellung einheitlich bedienbarer Systeme für Videoverhandlungen, sowie Installationsleistungen und Service für die IT-Stelle der hessischen Justiz. • Präsentationsbildschirme • Monitore mit Touchscreen-Funktion • Whiteboards • Raumsteuerung für Audio- und Video-Komponenten • Medienhub für das gesicherte Übertragen von Informationen • Skalierbare Kamerasysteme • Dokumentenkameras • Komponenten für kabelgebundene Präsentationen und Integration von Notebooks zum Teilen von Inhalten in Konferenzplattformen • Kabelgebundene Mikrofone • Separate Lautsprecher(-Systeme) • Zubehör wie z. B. Gestell mit Rollen für Display, Wandhalterungen, HDMI zu USB-Konverter, etc. • Zentrale Dienste wie z.B. Management, Monitoring und Inventarisierung der Komponenten • Nutzung der CAT7-Raumverkabelung • Bereitstellung eines Mediennetzes • Für Medienübertragung optimierten PoE-Switchen für Sitzungssäle • Z.B. VPN-Routern als Internetaccess und Fernwartungszugang • Services für Mediennetze und A/V-Komponenten
Vor Abgabe eines Angebots besichtigt der Bieter in der 43. Kalenderwoche 2025 zwingend die Räume des Commercial Court und des Commercial Chambers sowie der Büro- und Verhandlungsräume in Bleichstraße 1 in Frankfurt am Main. Der Auftraggeber vergleicht die Angebote der Bieter mit der Leistungsbeschreibung und führt eine bewertende Teststellung in den Räumen des Bieters oder des Herstellers durch. Das Ergebnis wird zur Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses mit 50% herangezogen.
Gegenstand nach CPV
- 30231300BildschirmeHauptgegenstand
- 30200000Computeranlagen und Zubehör
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistung
- Kosten
- Preis
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Sitzungssaalausstattung insbesondere von Gerichten
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.11.2025
- Vertragsende
- 15.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 30.10.2025, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen, Regierungspräsidium Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 28, 61118 Bad Vilbel
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Hessen (52 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH5 Zuschläge
- BITS - Brunner IT Services GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Ko.KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- CHG-MERIDIAN AG2 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Laptops für ÄthiopienDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 17.11.2026
- Cisco Hard- und Software-Wartungsvertrag, KS, Da, Wie, LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale VergabestelleFrist 13.11.2026
- IT-Carve-out und Aufbau einer eigenständigen IT-Umgebung - Emilia SeniorenresidenzEmilia Seniorenresidenz GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cecebcb1-0e14-48a9-824e-bae4bda8c508.