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IT-Stelle Hessische Justiz: Beschaffung von IT-Beratungsleistungen

IT-Stelle der hessischen Justiz

veröffentlicht 14.12.2025

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die IT-Stelle der hessischen Justiz benötigt technisch-fachliche Unterstützung im gesonderten Vergabeverfahren zur Beschaffung der Medien- und Videokonferenztechnik. Ziel ist der Abschluss eines Dienstvertrages zur technischen Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Einführung der Medientechnik. Die Dienstleistungen werden nach § 50 UVgO (Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen) im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Denn Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind grundsätz-lich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Die IT-Stelle der hessischen Justiz ist eine Landesoberbehörde zur Wahrnehmung geschäftsbereichsübergreifender IT-Aufgaben. Sie dient als Mittler zwischen den Justizbe-hörden und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und ist somit der direkte IT-Dienstleister der hessischen Justiz. Die IT-Stelle stellt die EDV-Infrastruktur für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justiz-vollzugsanstalten zur Verfügung und ist im Rahmen des eJustice-Programms mit der Einführung der elektronischen Akte in der hessischen Justiz betraut. Im Rahmen der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der hessischen Justiz sind die Sitzungssäle in den Gerichten gemäß dem mit den Gremien abgestimmten Sitzungssaalkonzept auszustatten. Die Ausstattung der Sitzungssäle soll dabei nicht nur ein komfortables und den Prozessordnungen entsprechendes Verhandeln mit der elektronischen Akte ermöglichen, sondern die Sitzungssäle sind auch für die Durchführung von Videokonferenzen zu ertüchtigen.

Technische Unterstützung Vergabe Medientechnik

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24777284.