Jobcenter Mannheim - Projekt "Gesundheitszentrum"
Jobcenter Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1014/2026veröffentlicht 22.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.
- Objektreinigungen im Stadtteil KäfertalStadt Mannheim - Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement · MannheimFrist 23.11.2026
- Objektreinigungen im Stadtteil Mannheim - WaldhofStadt Mannheim - Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement · MannheimFrist 23.11.2026
- Ausstellungsgestaltung und Ausstellungsbau des neuen Themenclusters „Computer & Roboter“TECHNOSEUM · MannheimFrist 20.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mannheim68161, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Konzept Personaleinsatz10 %
- Raumkonzept5 %
- Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe15 %
- Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen15 %
- Krisenbewältigungskonzept10 %
- Konzept "Zusammenarbeit des Teams"5 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III für arbeitslose Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, die auf die Förderung von Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe ausgerichtet ist, in Form des Betriebs eines Gesundheitszentrums (im Folgenden auch "Maßnahme") nach Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlage).
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen für arbeitslose Leistungsberechtigte nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III in Form des Betriebs eines "Gesundheitszentrums" in Mannheim zu vergeben. Die Zielgruppe sind Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II, die in der Regel das 25. Lebensjahr erreicht haben und die gesundheitliche - physische oder psychische - Beeinträchtigungen oder Einschränkungen haben. Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Gesundheitszentrums pro Monat durchgehend Plätze für 40 Teilnehmende vorzuhalten. Der Auftraggeber weist die Teilnehmenden dem Gesundheitszentrum für die Dauer von vier (4) Wochen zu. Dies bedeutet bei einer Laufzeit des Gesundheitszentrums von zunächst 12 Monaten, einer Zuweisungsdauer von 4 Wochen, der Möglichkeit eines wöchentlichen Eintritts, und 40 Plätzen für Teilnehmende pro Monat eine maximale Anzahl von 480 Teilnehmenden pro Jahr. Die Maßnahme ist auf die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten auszurichten. Die einzelnen Ziele der Maßnahme sind in der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführt. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Maßnahme "Gesundheitszentrum" folgende Inhalte ("Maßnahmeninhalte") vor: 1) Medizinisch-berufliche Einschätzung/Coaching/ABC-Coaching und Bedarfsfeststellung (siehe hierzu Ziffer VI.3 der Leistungsbeschreibung) 2) Abbau gesundheitlicher Teilhabebeschränkungen (siehe hierzu Ziffer VI.4 der Leistungsbeschreibung) 3) Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe (siehe hierzu Ziffer VI.5 der Leistungsbeschreibung). Hinsichtlich der Einzelheiten zu der geschuldeten Leistung wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Konzept PersonaleinsatzIm Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzepte Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
- Qualität
- RaumkonzeptIm Zuschlagskriterium "Raumkonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Raumkonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Raumkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Raumkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
- Qualität
- Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen TeilhabeIm Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 3, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
- Qualität
- Abbau gesundheitlicher und psychologischer TeilhabebeschränkungenIm Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 4, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
- Qualität
- KrisenbewältigungskonzeptIm Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Krisenbewältigungskonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 5, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Krisenbewältigungskonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
- Qualität
- Konzept "Zusammenarbeit des Teams"Im Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept zur Zusammenarbeit des Teams bewertet. Das Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 6, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Zusammenarbeit des Teams" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
- Preis
- Im Zuschlagskriterium "Preis" wird die im Preisblatt (Anhang 5 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer V. anhand der Bieterangaben berechnete "Aufwandspauschale je Teilnehmendem pro Monat, in EUR brutto (= Wertungspreis).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit beginnt vier (4) Wochen nach Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig bis zu zweimal um jeweils zwölf (12) … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit beginnt vier (4) Wochen nach Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig bis zu zweimal um jeweils zwölf (12) Monate (je eine "Verlängerungslaufzeit") zu verlängern ("Optionsrecht"). Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bi … ganz lesenkürzer
Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 10 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 11 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMWPB#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Softdoor GmbH, Mannheim | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Jobcenter Mannheim
- Anschrift
- Ifflandstraße 2-6, 68161 Mannheim
- Website
- jobcenter-mannheim.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.08.2026
- BekanntmachungFrist 18.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag Konflikt- und Sozialberatung fuer die SenWiEnBeSenatsverwaltung fuer Wirtschaft, Energie und BetriebeFrist 10.11.2026
- Präventive GesundheitsmaßnahmeStadt Frankfurt am Main, BranddirektionFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b3c7246-3a25-45e1-919f-77a8a448dbe7.