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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD2-0662-2025veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 302 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate01.09.2026 – 30.06.2027, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Prüfungsvorgehen10 %
  • Risiken der BVG AöR10 %
  • Risiken der Verbundenen Unternehmen5 %
  • Prüfungsschwerpunkte5 %
  • Prüfphasen3 %
  • Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innen3 %
  • Planung1 %
  • Personaleinsatz und Rollenmanagement8 %
  • Angebotspräsentation - Projektteam7 %
  • Angebotspräsentation - Arbeitsmethodik8 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Erbringung von Leistungen für Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen für die Jahre 2026 bis 2030 einschließlich Lageberichten nach deutschem Handelsrecht für folgende Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform:

- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin - BVG Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Berlin - BVG Beteiligungsholding Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin - BT Berlin Transport GmbH, Berlin - URBANIS GmbH, Berlin - IOB Internationale Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH, Berlin - BVG Projekt GmbH, Berlin - BVG-Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft mbH, Berlin - BVG-AusBildungs-Campus (ABC) gGmbH, Berlin

Konzernabschlussprüfung nach HGB i. V. m. DRS für die genannten Gesellschaften,

Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz für die AöR und alle Tochterunternehmen (ohne BVG Beteiligungsholding Verwaltungsgesellschaft mbH),

BVG AöR: Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der relevanten, rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks unter Beachtung des IDW PS 330, wobei die Ergebnisse der IT-Prüfung in einer Anlage zum Bericht darzustellen sind,

Leistungserbringung und Beachtung BVG Corporate Governance Kodex IV.5., VIII.3. - 5.

Berichterstattung nach CSRD im zusammengefassten Lagebericht der BVG AöR und des Konzerns in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben - nach aktuellen (November 2025) Stand frühestens ab 2027. Die BVG hat derzeit (Stand November 2025) 15 wesentliche Themen identifiziert - 5 im Umweltbereich, 10 im sozialen Bereich. Bei geänderter regulatorischer Lage muss beim Angebot ein Anpassungsmechanismus, der eine variable Leistungsanforderung beinhaltet, dargestellt werden.

Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.09.2026 bis 30.06.2027 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2031 geschlossen werden.

Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag11 von 11 angegeben

Prüfungsvorgehen10 %
Risiken der BVG AöR10 %
Risiken der Verbundenen Unternehmen5 %
Prüfungsschwerpunkte5 %
Prüfphasen3 %
Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innen3 %
Planung1 %
Personaleinsatz und Rollenmanagement8 %
Angebotspräsentation - Projektteam7 %
Angebotspräsentation - Arbeitsmethodik8 %
Preis40 %
Qualität
Prüfungsvorgehen-Beurteilung und Analyse unternehmensinterner Systeme und Prozesse (IKS) - vorzugswürdig mit IT-gestützten Prüfungshandlungen -Datenanalyse für automatisierte Prüfungshandlungen zur Entlastung der BVG - Wie das Prüfungsvorgehen die Risiken berücksichtigt und beurteilt, Ermessenspielräume, Schätzungen und Themen mit Compliance Bezug-Zentrale Organisation / Dokumentenaustausch und Kommunikation zum Prüfungsfortschritt siehe Bewertungsmatrix
Qualität
Risiken der BVG AöRDarstellung und Erörterung der wesentlichen Risiken, die Schwerpunkte bei der Jahresabschlussprüfung bilden. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
Qualität
Risiken der Verbundenen UnternehmenDarstellung der spezifischen Risiken bei den Verbundenen Unternehmen der BVG AöR. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
Qualität
PrüfungsschwerpunkteDarstellung, welche wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen sowie den zuvor benannten wesentlichen Risiken für die BVG AöR, ihre verbundenen Unternehmen und des BVG Konzerns ergeben. Es sind zehn spezifische Schwerpunkte zu benennen und zu erläutern. In den Darstellungen soll Bezug auf ggf. relevante Bilanz- und GuV-Positionen sowie die verschiedenen Prüfungsziele (Vollständigkeit, Existenz, Genauigkeit, Bewertung, Rechtlicher Besitz, Ausweis) genommen werden. siehe Bewertungsmatrix
Qualität
PrüfphasenDarstellung der erforderlichen Maßnahmen in den Prüfphasen für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Die erforderlichen Maßnahmen sind ergänzend zu den vorgegebenen Schritten durch die BVG AöR im Musterterminplan aufzuzeigen. siehe Bewertungsmatrix
Qualität
Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innenUmfang der Prüfungstätigkeit für die jeweiligen Prüfphasen in Stunden Dabei ist eine Aufteilung auf die verfügbaren Mitarbeiter*innen vorzunehmen siehe Bewertungsmatrix
Qualität
PlanungDarstellung der geplanten Stundenanzahl für die zu erbringenden Prüfungsleistungen für die BVG AöR und ihre Tochtergesellschaften siehe Bewertungsmatrix
Qualität
Personaleinsatz und RollenmanagementKonzeptionelle Darzustellung, wie das Personal zur Leistungserbringung eingesetzt wird. Die Darstellungen sollen mindestens die nachfolgenden Punkte beinhalten: -Vorstellung des Prüfungsteams (bestehend aus den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsleitungsmitgliedern) -Benennung der Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Teammitglieder (Rollenmanagement/ Aufgabenteilung im Personaleinsatz) -Aufstellung der wesentlichen Themenbereiche, die durch den Einsatz von Spezialisten abgedeckt werden (bspw. Steuern, IT, Vergaberecht) -Umgang mit Auftragsspitzen in der Personalplanung siehe Bewertungsmatrix
Qualität
Angebotspräsentation - ProjektteamGegenstand der Bewertung dieses Unterkriteriums ist das Auftreten des Projektteams im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient dazu, dem Auftraggeber einen persönlichen Gesamteindruck des Projektteams zu verschaffen. siehe Bewertungsmatrix
Qualität
Angebotspräsentation - ArbeitsmethodikDarstellung des aufgezeigten Prüfungsvorgehen unter konkreter Darlegung der Arbeitsmethodik siehe Bewertungsmatrix
Preis
1. Angebotspreis Jahresabschlussprüfung (Gewichtung: 25%) 2. Angebotspreis Sonstige Beratungen (Gewichtung: 5%) 3. Option: Angebotspreis Prüfung CSRD (Gewichtung: 10%)

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen (Jahresabschluss- /Wirtschaftsprüferleistungen) aus dem Jahr 2022, 2023 und/oder 2024. Als vergleichbar gilt eine Leistung, die Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen zum Gegenstand hat und für ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen) erbracht wurde.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens ein Gesamtumsatz pro Jahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) in Höhe von EUR 35.000.000,00 für vergleichbare Leistungen (Jahresabschluss- /Wirtschaftsprüferleistungen) erzielt wurde.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren eine jährliche Anzahl von durchschnittlich mindestens 1.000 festangestellten Mitarbeiter*innen hatte.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung, dass für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen SAP-R3 4.7 und SAP S/4 HANA - Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der spezifischen gesetzlichen Vorschriften vorhanden sind. Eigenerklärung, dass der/die mandatsverantwortliche/n Wirtsc … ganz lesenEigenerklärung, dass für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen SAP-R3 4.7 und SAP S/4 HANA - Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der spezifischen gesetzlichen Vorschriften vorhanden sind. Eigenerklärung, dass der/die mandatsverantwortliche/n Wirtschaftsprüfer*in für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt/verfügen: - Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB - Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche - Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000 Mitarbeiter*innen Eigenerklärung, dass die Prüfungsleitung vor Ort für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt: - Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr - höchstens aber bis 30.06.2031 - einseitig zu verlängern. 1. Fortführungsoption: 01.07.2027 bis 30.06.2028 2. Fortführungsoption: 01.07.2028 bis 30.06.2029 3. Fortführungsoption: 01.07.2029 bis 30.06.2030 4. Fortführungsoption: 01.07.2030 bis 30.06.2031
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein F … ganz lesenLeistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/ oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem L … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Die Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich a …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.se2@bvg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e62eafa-171a-44af-8b4e-6e139bd3bcc0.