IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope
Universitätsklinikum des Saarlandes · Homburg, Saarland
Aktenzeichen Ex- ante: III.A.1-Er-101/23-25veröffentlicht 02.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
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- Ort der Leistung
- Homburg66424, Saarpfalz-Kreis, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
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- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
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- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsvergabe von IT-vernetzten, deckenmontierten OP Mikroskopen zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen Die Klinik für Augenheilkunde der Universitätsklinik des Saarlandes benötigt IT-vernetzte, deckenmontierte OP Mikroskope zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen. Diese OP- Mikroskope müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie: das Einblenden der Systemeinstellungen ins Okular, eine duale Lichtquelle und ein Assistenzmikroskop.
Beschreibung des Loses
Funktionalitäten Um die Hygiene zu gewährleisten und zur Optimierung des Operationssaals benötigt das Universitätsklinikum ein deckenmontiertes OP-Mikroskop. Das Mikroskop und die sonstige Hardware müssen vollumfänglich an dem Deckenarm befestigt sein. Damit ein sicheres Betreiben gewährleisten ist, müssen grundlegende Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein (z.B. manueller Betrieb, Beleuchtung wird in Parkposition deaktiviert, Notfallbetrieb ist vorhanden). Die Systemeinstellungen werden im Okular eingeblendet. Zur Kontrolle dieser Einstellungen muss der Operateur seinen Blick nicht auf einen anderen Bildschirm richten, eine Anpassung der Augen an die Raumlichtverhältnisse ist nicht notwendig. Dies bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung für den Operateur, eine Verbesserung beim Workflow und daraus resultierend, eine verkürzte Operationsdauer. Daher ist die Nutzung eines zusätzlichen Overhead-Displays oder Ähnlichem nicht als äquivalenter Ersatz anzusehen. Eine duale Lichtquelle ermöglicht eine verbesserte Sicht auf das Auge und sorgt für eine stabile Helligkeit und Brillanz. Xenon stellt dabei das Operationsfeld weißer, natürlicher und kontrastreicher dar. Sie ermöglicht dem Operateur eine verbesserte Darstellung der Augenstruktur. Die zweite, zusätzliche Lichtquelle ermöglicht uns die Implementierung weiterer Zubehörkomponenten, wie zum Beispiel einer Faserspaltleuchte. Das Abspeichern von verschiedensten Benutzerprofilen optimiert den Arbeitsablauf im Operationssaal, so kann jeder Operateur seine bevorzugten Standarteinstellungen aufrufen. Bei kombinierten Operation am vorderen und hinteren Augenabschnitt ist es wichtig auch verschiedene Arbeitsschritte innerhalb einer Operation auswählen zu können. Als Universitätsklinikum des Saarlandes ist neben der Patientenversorgung, der Lehrauftrag ein weiterer wichtiger Aspekt. Aus diesem Grund ist ein integriertes Assistenzmikroskop für uns von entscheidender Bedeutung. Eine direkte Videoaufzeichnung mit computerassistierten Kataraktchirurgie Systemen ist aus forensischen Gründen zum Nachweis bei Operationen zwingend erforderlich Als Universitätsklinik ist diese Funktionalität von entscheidender Bedeutung für die Lehre und das Qualitätsmanagement. Von diesem System soll es auch möglich sein, z.B. aufgenommene OCT Bilder ins Okular des Operateurs einzublenden oder Assistenzfunktionen, wie die Hilfe zur Positionierung von Inzisionen oder Ausrichtung torischer Linsen, einblenden zu lassen. Assistenzfunktionen An dem Ausleger sollte das System zur computergestützten Kataraktchirurgie angebracht sein (zur Steuerung der Assistenzfunktionen) um den OP Ablauf so effektiv wie möglich zu gestalten. Die Planungsdaten aus den Voruntersuchungen werden in das Okular eingeblendet. Dies ermöglicht dem Operateur ein effizientes, hoch präzises und komfortables Arbeiten. Die folgenden Assistenzfunktionen sind für uns von entscheidender Bedeutung: Intraoperative Abbildung der Rhexis, intraoperative Darstellung der geplanten LRI und der primären Inzision, Intraoperatives Abschätzen der Hornhautverkrümmung und eine Assistenzfunktion zur Ausrichtung torischer Linsen ohne Markierungen auf der Hornhaut. Mit diesen geforderten Assistenzfunktionen ist die Manipulation des Patientenauges nicht mehr notwendig. Am Beispiel der Ausrichtung torischer Linsen bedeutet dies, dass prä- oder intraoperative manuelle Markierungen entfallen. Der Chirurg führt also den Eingriff anhand der Leitstrukturen durch und dokumentiert die Bilder inkl. Assistenzsignal. Diese unverzichtbaren Funktionen ermöglichen ein effizientes, hoch präzises, patientenschonendes Arbeiten und eine Reduktion der Operationszeit. Dies beschleunigt den Heilungsprozess, die Patientensicherheit wird gesteigert. IT-Vernetzung mit externen Planungsgeräten Gefordert ist zudem die Vernetzung des Mikroskops über unsere bereits vorhandene FORUM Plattform. Bei dieser Software handelt es sich um eine Datenmanagement Plattform, um diverse bildgebende und messtechnische Daten, für andere im Netzwerk befindliche Geräte, bereitzustellen. Dies bedeutet, dass die Planungsdaten von den bereits angebundenen Diagnostiksystemen, wie dem IOL Master 700, der Pentacam und des OCT auf das Operationsmikroskop geladen werden können. Ein manueller Datentransfer der Voruntersuchungen oder Markierungen am Patientenauge sind nicht mehr nötig. Die Operationsdaten (sowohl Bilder als auch Videos inkl. Assistenzfunktionen) können ebenfalls in FORUM abgespeichert werden und ermöglicht uns damit eine lückenlose Dokumentation von der Diagnostik und Planung bis zum Eingriff selbst. Diese voll integrierte Videokette ist daher unabdingbar. Als Universitätsklinikum gehören wir zu den Häusern, die als KRITS (kritische Infrastruktur) eingestuft sind. Wir unterliegen damit speziellen Pflichten für IT Sicherheit und sind bestrebt Softwarelösungen auf ein Minimum zu reduzieren. Daher ist von einer weiteren Softwarelösung, neben dem bereits etablierten FORUM System, abzusehen.
Gegenstand nach CPV
- 33100000Medizinische GeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes … ganz lesenkürzer
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L539G
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirrberger Straße 100, 66424 Homburg
- Website
- uniklinikum-saarland.de
- Kontakt
- vergabestelle@
uks.eu
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bbb4a99-f49f-4335-bf30-2ce2684188a7.