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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

IT-vernetzte, deckenhängende OP Mikroskope

Universitätsklinikum des Saarlandes · Homburg, Saarland

Aktenzeichen Ex- ante: III.A.1-Er-101/23-25veröffentlicht 02.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Homburg66424, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Auftragsvergabe von IT-vernetzten, deckenmontierten OP Mikroskopen zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen Die Klinik für Augenheilkunde der Universitätsklinik des Saarlandes benötigt IT-vernetzte, deckenmontierte OP Mikroskope zum Einsatz bei ophthalmologischen Operationen. Diese OP- Mikroskope müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie: das Einblenden der Systemeinstellungen ins Okular, eine duale Lichtquelle und ein Assistenzmikroskop.

Beschreibung des Loses

Funktionalitäten Um die Hygiene zu gewährleisten und zur Optimierung des Operationssaals benötigt das Universitätsklinikum ein deckenmontiertes OP-Mikroskop. Das Mikroskop und die sonstige Hardware müssen vollumfänglich an dem Deckenarm befestigt sein. Damit ein sicheres Betreiben gewährleisten ist, müssen grundlegende Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein (z.B. manueller Betrieb, Beleuchtung wird in Parkposition deaktiviert, Notfallbetrieb ist vorhanden). Die Systemeinstellungen werden im Okular eingeblendet. Zur Kontrolle dieser Einstellungen muss der Operateur seinen Blick nicht auf einen anderen Bildschirm richten, eine Anpassung der Augen an die Raumlichtverhältnisse ist nicht notwendig. Dies bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung für den Operateur, eine Verbesserung beim Workflow und daraus resultierend, eine verkürzte Operationsdauer. Daher ist die Nutzung eines zusätzlichen Overhead-Displays oder Ähnlichem nicht als äquivalenter Ersatz anzusehen. Eine duale Lichtquelle ermöglicht eine verbesserte Sicht auf das Auge und sorgt für eine stabile Helligkeit und Brillanz. Xenon stellt dabei das Operationsfeld weißer, natürlicher und kontrastreicher dar. Sie ermöglicht dem Operateur eine verbesserte Darstellung der Augenstruktur. Die zweite, zusätzliche Lichtquelle ermöglicht uns die Implementierung weiterer Zubehörkomponenten, wie zum Beispiel einer Faserspaltleuchte. Das Abspeichern von verschiedensten Benutzerprofilen optimiert den Arbeitsablauf im Operationssaal, so kann jeder Operateur seine bevorzugten Standarteinstellungen aufrufen. Bei kombinierten Operation am vorderen und hinteren Augenabschnitt ist es wichtig auch verschiedene Arbeitsschritte innerhalb einer Operation auswählen zu können. Als Universitätsklinikum des Saarlandes ist neben der Patientenversorgung, der Lehrauftrag ein weiterer wichtiger Aspekt. Aus diesem Grund ist ein integriertes Assistenzmikroskop für uns von entscheidender Bedeutung. Eine direkte Videoaufzeichnung mit computerassistierten Kataraktchirurgie Systemen ist aus forensischen Gründen zum Nachweis bei Operationen zwingend erforderlich Als Universitätsklinik ist diese Funktionalität von entscheidender Bedeutung für die Lehre und das Qualitätsmanagement. Von diesem System soll es auch möglich sein, z.B. aufgenommene OCT Bilder ins Okular des Operateurs einzublenden oder Assistenzfunktionen, wie die Hilfe zur Positionierung von Inzisionen oder Ausrichtung torischer Linsen, einblenden zu lassen. Assistenzfunktionen An dem Ausleger sollte das System zur computergestützten Kataraktchirurgie angebracht sein (zur Steuerung der Assistenzfunktionen) um den OP Ablauf so effektiv wie möglich zu gestalten. Die Planungsdaten aus den Voruntersuchungen werden in das Okular eingeblendet. Dies ermöglicht dem Operateur ein effizientes, hoch präzises und komfortables Arbeiten. Die folgenden Assistenzfunktionen sind für uns von entscheidender Bedeutung: Intraoperative Abbildung der Rhexis, intraoperative Darstellung der geplanten LRI und der primären Inzision, Intraoperatives Abschätzen der Hornhautverkrümmung und eine Assistenzfunktion zur Ausrichtung torischer Linsen ohne Markierungen auf der Hornhaut. Mit diesen geforderten Assistenzfunktionen ist die Manipulation des Patientenauges nicht mehr notwendig. Am Beispiel der Ausrichtung torischer Linsen bedeutet dies, dass prä- oder intraoperative manuelle Markierungen entfallen. Der Chirurg führt also den Eingriff anhand der Leitstrukturen durch und dokumentiert die Bilder inkl. Assistenzsignal. Diese unverzichtbaren Funktionen ermöglichen ein effizientes, hoch präzises, patientenschonendes Arbeiten und eine Reduktion der Operationszeit. Dies beschleunigt den Heilungsprozess, die Patientensicherheit wird gesteigert. IT-Vernetzung mit externen Planungsgeräten Gefordert ist zudem die Vernetzung des Mikroskops über unsere bereits vorhandene FORUM Plattform. Bei dieser Software handelt es sich um eine Datenmanagement Plattform, um diverse bildgebende und messtechnische Daten, für andere im Netzwerk befindliche Geräte, bereitzustellen. Dies bedeutet, dass die Planungsdaten von den bereits angebundenen Diagnostiksystemen, wie dem IOL Master 700, der Pentacam und des OCT auf das Operationsmikroskop geladen werden können. Ein manueller Datentransfer der Voruntersuchungen oder Markierungen am Patientenauge sind nicht mehr nötig. Die Operationsdaten (sowohl Bilder als auch Videos inkl. Assistenzfunktionen) können ebenfalls in FORUM abgespeichert werden und ermöglicht uns damit eine lückenlose Dokumentation von der Diagnostik und Planung bis zum Eingriff selbst. Diese voll integrierte Videokette ist daher unabdingbar. Als Universitätsklinikum gehören wir zu den Häusern, die als KRITS (kritische Infrastruktur) eingestuft sind. Wir unterliegen damit speziellen Pflichten für IT Sicherheit und sind bestrebt Softwarelösungen auf ein Minimum zu reduzieren. Daher ist von einer weiteren Softwarelösung, neben dem bereits etablierten FORUM System, abzusehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes … ganz lesen§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L539G

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bbb4a99-f49f-4335-bf30-2ce2684188a7.